1.300 Unterschriften, NÖN-Artikel, Dienstvertrags-Nachträge
Liebe Kolleg*innen,
die Petition zum Erhalt der Unterrichtsqualität an nö Musikschulen wird nach der morgigen Landtagssitzung weiterlaufen. Denn auch die Umsetzung der Musikschulgesetzes-Novelle wird wesentlich über das Schicksal der Musikschulen entscheiden, insbesondere die Ausarbeitung der “Indikatoren”, die Empfehlungen des MKM, die Beschlüsse des NÖ Musikschulbeirats, die Regelungen im NÖ Musikschulplan, einer Verordnung der NÖ Landesregierung, …
Bitte trotzdem heute noch unterschreiben!
Erhalt der Unterrichtsqualität an nö Musikschulen
https://mein.aufstehn.at/p/noe-musikschulen
…damit wir der Landeshauptfrau und dem Landtag morgen vor der Sitzung eine beachtliche Zwischenbilanz übermitteln können.
Wir haben bereits über 1.300 Unterschriften erreicht. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
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Die NÖN berichtet gestern von der bevorstehenden Landtagssitzung:
Landtag debattiert über Musikschulen, Politiker-Gehälter und Nachtzüge
https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/sitzungsvorschau-landtag-debattiert-ueber-musikschulen-politiker-gehaelter-und-nachtzuege-399057848
Für einigen Wirbel dürfte die Änderung des Musikschulgesetzes sorgen, gegen das sogar demonstriert wurde. Vorgesehen ist in dem von der ÖVP eingebrachten Antrag eine neue Mindestgröße für Musikschulen von 300 Wochenstunden. Zudem kann das Fächerangebot damit etwa um Film- und Medienkunst erweitert werden. Kritisiert wird von einigen Mitgliedern des Musikschulausschusses der Gewerkschaft Younion jedoch die kurzfristige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes. In einem Brief kritisieren die Mitglieder rund um Vorsitzende Martina Glatz, dass es den Abgeordneten in der kurzen Zeit gar nicht möglich gewesen sei, die umfangreichen Änderungen durchzublicken. Sie fordern Vertagung. Ähnliche Kritik kam zuvor von den Grünen, sie fürchten wie Musikschullehrkräfte durch die Dienstrechtsänderung finanzielle Verschlechterung für Musikschullehrkräfte sowie ein Sinken der Qualität des Unterrichts. Nicht einverstanden zeigten sich mit den Änderungen auch SPÖ und NEOS. Hannes Weninger, Klubobmann der Sozialdemokraten, bezeichnete die geplanten Änderungen als unausgegoren. Die pinke Landesparteichefin Indra Collini sprach davon, dass ÖVP und FPÖ das Gesetz trotz kritischer Stimmen durchpeitschen würden.
Weitere Medienberichte unter:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/musikschulgesetz/
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Leider ist bei der letzten Aussendung das Layout verrutscht. Danke fürs aufmerksam machen und Entschuldigung für die technischen Probleme! Hier nochmals die zweite Hälfte der Nachricht:
Schreiben an Landtagsmandatare
Wer den Landtagsabgeordneten vor ihrer Beschlussfassung am 14.12. ebenfalls noch mitteilen möchte, was für die Zukunft des NÖ Musikschulwesens wichtig ist, kann die Adressen aus der pdf-Datei * kopieren, oder die folgenden Adressen verwenden:
post.landtagsdirektion@noel.gv.at, post.vpklub@noel.gv.at, post.fpklub@noel.gv.at, spklub-noe@spoe.at, landtag@gruene.at, niederoesterreich@neos.eu, …
* Mail Martina Glatz an Abgeordnete:
https://drive.google.com/file/d/1-Zdyly8Cz2mLg10DoKzT6QpOGOm80cuC/view
Alle INFOS gibt’s auch auf der Website zum Nachlesen:
www.noe-musikschulinfo.net unter “Nachrichten”
Letzte INFO 573: Petition, Cartoons, Landtag
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2023/12/info-573/
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Außerdem leiten wir hiermit ein weiteres Schreiben der Musikschulausschuss-Vorsitzenden weiter:
NACHTRÄGE ZU DIENSTVERTRÄGEN
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Wichtigste zuerst:
1. Bitte dienstliche Unterlagen niemals spontan unterschreiben! Immer mitnehmen, in Ruhe durchlesen, sich erkundigen, die Formulierungen gegebenenfalls juristisch prüfen lassen, …
Es ist traurig, kommt aber leider nicht selten vor, dass Musikschullehrern zu ihrem Nachteil gesetzeswidrige Verträge vorgelegt oder dass sie gar damit überrumpelt werden.
2. Nachträge zu Dienstverträgen bitte nur unterschreiben, wenn ihr mit den Änderungen einverstanden seid und/oder diese gesetzeskonform sind!
Eigentlich war es im Lehrerdienstrecht immer schon gesetzlich vorgesehen, dass bei Änderungen binnen einen Monats schriftliche Dienstvertrags-Nachträge ausgestellt werden müssen, bisher haben sich die meisten Gemeinden/Verbände jedoch nicht daran gehalten. Im neuen Dienstrecht wird diese Regelung nun für alle Gemeindebediensteten gelten. Es wird daher in nächster Zeit häufiger passieren, dass wir Nachträge zu Dienstverträgen bekommen. Dabei ist zu beachten:
a) Solange sich vertraglich nichts ändert, braucht es auch keinen Nachtrag zum Dienstvertrag.
b) Grundsätzlich können Verträge nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden.
c) Für einseitige Stundenreduktionen gilt nach wie vor, dass das Beschäftigungsausmaß vom Dienstgeber nur herabgesetzt werden darf, “wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert” (neu geplant: § 111 Abs. 11, alt: GVBG § 46c Abs. 10).
Im neuen Dienstrechtsentwurf wurde erstmals definiert, dass eine “wesentliche Änderung des Arbeitsumfanges jedenfalls dann vorliegt, wenn eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 20 % eintritt” (§ 111 Abs. 11).
Der Terminus “vorübergehend” ist leider nach wie vor nicht präzisiert. Während des Schuljahres sind jedoch schon allein aufgrund des Musikschulgesetzes (alte wie neue Fassung) kaum Änderungen möglich – jedenfalls keine, die mehr als 20 % der Lehrverpflichtung ausmachen werden, denn:
“Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur bei schwerer Krankheit, Wohnsitzwechsel und ähnlich schwerwiegenden Gründen zulässig.” (§ 5 Abs. 2)
Die Förderung wird schließlich auch für das ganze Jahr beantragt …
d) Formulierungen, die diesen Bestimmungen widersprechen, müssen/sollten nicht unterschrieben werden! Änderungen der Schüleranzahl dürfen nicht automatisch – und bei Reduktionen erst ab 20 % – eine Änderung des Beschäftigungsausmaßes und des Monatsbezuges bewirken! Das Beschäftigungsausmaß muss nicht jedes Schuljahr neu festgesetzt werden – und schon gar nicht jeden Monat! Eine Nicht-Einigung über das Beschäftigungsausmaß ist KEIN Kündigungsgrund für den Dienstgeber!
Anbei ein Schreiben zu der Thematik an die Autoren der “Synopse” zur Dienstrechtsreform. Die Synopse ist Teil der Landtagsvorlagen und enthält eine Aufarbeitung der Stellungnahmen aus der Bürgerbegutachtung mit Anmerkungen, welche Anregungen berücksichtigt und welche Änderungen vorgenommen werden und welche nicht …
ANHANG: Schreiben an die NÖ Landesregierung (Beschäftigungsausmaß Musikschullehrer)
Synopse: https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/gegenstaende/20/02/254/0254_Synopse.pdf
Quelle: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-254
Mit der Bitte um Weiterleitung
und freundlichen Grüßen,
Martina Glatz
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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