IRRTÜMER: Fahrtkostenzuschuss, … & BIM-Konferenz
Liebe Dienstgeber,
an dieser Stelle vielen Dank an alle Vertreter der Dienstgeberseite, die ihren Bediensteten alle Gehälter und sonstigen Leistungen korrekt auszahlen und sie auch darauf aufmerksam machen, was ihnen alles zusteht und was sie tun müssen, um alle vorgesehenen Nebengebühren und Gehaltsbestandteile zu erhalten!
Auf manche Dinge hat man nämlich nur Anspruch, wenn man sie aktiv beantragt – wie z.B. auf den Fahrtkostenzuschuss. Diesen beantragt man, indem man die Abrechnung der Pendlerpauschale – statt beim Steuerausgleich (der Arbeitnehmerveranlagung) – beim Dienstgeber beantragt. Dies wiederum tut man, indem man das Ergebnis des Pendlerrechners mit der Bitte um Weiterleitung im Dienstweg bei der Musikschulleitung abgibt.
https://pendlerrechner.bmf.gv.at
An den Anspruch auf die Pendlerpauschale ist der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss nämlich gekoppelt, obwohl die Pendlerpauschale ein Steuerabsetzbetrag ist, der vom Finanzamt berücksichtigt wird, und der Fahrtkostenzuschuss ein Entgeltbestandteil ist, der vom Dienstgeber ausbezahlt wird – ebenso wie Reisegebühren für Fahrten zwischen Standorten innerhalb des Dienstorts/Verbands am selben Tag oder für Dienstreisen außerhalb des Dienstorts/Verbands.
VORSICHT: Im neuen Dienstrecht (GBedG) ist kein Fahrtkostenzuschuss mehr vorgesehen! Das gilt jedoch nur für alle Gemeindebediensteten mit Dienstbeginn ab dem 1. Jänner 2025 und für jene, die freiwillig ins neue Dienstrecht optieren.
JEDOCH: Musikschullehrkräfte im weiter bestehenden Dienstrecht (GVBG) behalten ihren Anspruch auf Fahrtskostenzuschuss! Die entsprechende Information der Gewerkschaft ist missverständlich formuliert: Die younion NÖ schreibt nämlich in ihren häufig gestellten Fragen und Antworten zum neuen Dienstrecht für Gemeindebedienstete:
“Was ist mit dem Fahrtkostenzuschuss?
Dieser soll künftig für alle Gemeindebediensteten wegfallen.” –
Aber nur für alle mit neuen Verträgen nach dem neuen Dienstrecht!!!
…daran erkennt man übrigens am deutlichsten, dass die Situation der Musikschullehrkräfte in den Dienstrechtsverhandlungen nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Denn während die anderen Gemeindebediensteten überwiegend an oder in der Nähe ihrer Dienstorte wohnen, legen wir in den meisten Fällen weite Strecken vom Wohnort zur Musikschule zurück.
Weitere weit verbreitete Irrtümer, Verwechslungen und andere Missverständnisse zum Thema Fahrt- oder Reise-Kosten im Anhang oder unter folgendem Link:
Irrtümer Nr. 5: Fahrtkostenzuschuss, Reisegebühren, …
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer05FahrtkostenReisegebuehren.pdf
- Pendlerpauschale
- Fahrtkostenzuschuss
- Reisegebühren:
- a) für Fahrten zwischen Standorten am selben Tag
- b) für Dienstreisen außerhalb des Dienstorts / Verbands
…und nein, das ist nicht alles dasselbe und man verliert nicht seinen Anspruch auf eins davon, wenn man schon etwas anderes davon erhält!!!
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Liebe Kolleg*innen,
im Anhang außerdem der Bericht von einer Konferenz der BIM im letzten Sommersemester in Wien:
https://oberwalder.de/ivmsl/wp-content/uploads/2025/10/Treffen-BIM-Wien-Bericht.pdf
BIM – was ist das? –
Abgesehen vom Spitznamen für die Wiener Straßenbahnen ist das die Abkürzung für Bundes-Interessenvertretung Musikschullehrende, dem Zusammenschluss der Personalvertretungen bzw. Betriebsräte der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft aus allen Bundesländern Österreichs – “im Einsatz für bessere Rahmenbedingungen und eine starke Stimme für Musikschullehrende in ganz Österreich”.
www.musikschullehrer-oesterreich.at
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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