IRRTÜMER: neue Verbände (Betriebsübergang)
Liebe Kolleg*innen,
ein Leser der letzten Infonetzwerk-Nachrichten fragt:
Wie kann das sein, dass die Gesetze so oft nicht eingehalten werden?
- Viele Dinge haben sich leider jahrzehntelang eingebürgert und sind auch durch rechtliche Rahmenbedingungen offenbar schwer aufzubrechen (wie beim Thema Stundenreduktion).
- Manchmal kennen die Mitarbeiter in den Gemeinden vor allem spezielle Bestimmungen der Musikschullehrkräfte nicht, insbesondere wenn sie sich von jenen der anderen Gemeindebediensteten unterscheiden (wie z.B. bis vor kurzem bei den Nachträgen zum Dienstvertrag).
- Gelegentlich verfolgen Dienstgeber jedoch auch Interessen (etwa Bedienstete leichter loswerden können zu wollen, oder Geld zu sparen) mit unlauteren Methoden (wie jahrelang wiederholt nur befristete Verträge auszustellen, oder Ferienmonate nicht zu bezahlen).
Martina Glatz berichtet von ihrer langjährigen Tätigkeit als Interessenvertreterin:
“Ein Anwalt mit viel einschlägiger Erfahrung hat mir gesagt, dass einzelne Gemeinden womöglich bewusst einkalkulieren, dass nur ein minimaler Prozentsatz der Bediensteten jemals ihnen zustehende Ansprüche einfordert oder gar einklagt. In den Musikschulen zahlt sich das wahrscheinlich noch mehr aus, denn bei uns Lehrkräften ist der Anteil bestimmt noch geringer, da viele gar nicht auf die Idee kommen, beispielsweise ihre Gehälter oder Entgeltbestandteile zu kontrollieren, die meisten ihre Rechte nicht kennen, sodass ihnen Unregelmäßigkeiten gar nicht auffallen, und die wenigsten eine Rechtsschutzversicherung haben oder Gewerkschafts-Mitglied sind, sodass sie nicht nur keine Nerven, sondern gar keine Möglichkeiten oder Mittel haben, um sich gegen Unrechtmäßigkeiten zu wehren oder gar Gerichtsprozesse zu führen.”
Beim folgenden Thema kommt noch ein Aspekt hinzu: Die aktuellen Verbandszusammenlegungen sind insbesondere in dieser Größenordnung neu für alle Beteiligten, die Betriebsübergangs-Richtlinie der EU und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind nicht auf die Situation im NÖ Musikschulwesen ausgerichtet. Vieles ist daher nicht ausjudiziert, unterschiedliche Rechtsmeinungen stehen einander gegenüber, einiges ist nicht ausgereift. Vor allem im Hinblick auf Leitungsposten (Stellvertreter, Standortleiter, …) passt das weiter bestehende Dienstrecht nicht besonders gut zu den Anforderungen des bevorstehenden Förderrechts. Daher wissen wir diesmal bei manchen Fragen auch nicht immer genau, “wie es wirklich ist”. Trotzdem haben wir wieder nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und hoffen, einige Irrtümer aufklären zu können:
IRRTÜMER Nr. 4: neue Verbände (Betriebsübergang)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer04VerbaendeBetriebsuebergang.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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