IRRTÜMER: Befristung & Vertretung
Liebe Kolleg*innen,
wussten Sie, dass “ein Dienstverhältnis auf Probe” laut unserem Dienstrecht “nur für die Höchstdauer eines Monates eingegangen werden” kann? (VBG § 4 Abs. 3)
Trotzdem werden zunächst meist befristete Verträge ausgestellt. Das ist nicht nur legitim, sondern sogar auch für uns Lehrkräfte von Vorteil, da ein befristetes Dienstverhältnis nicht gekündigt werden kann und man am Anfang sonst keinerlei Kündigungsschutz hat*.
(* Das ist übrigens eine der massiven Verschlechterungen im neuen Dienstrecht: Bisher konnte man nur im 1. Beschäftigungsjahr ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Im neuen Dienstrecht wurde diese Frist auf 3 Jahre angehoben.)
Leider gibt es aber auch Fälle, in denen Befristungen missbraucht werden:
Verträge mit dem Ende des Unterrichtsjahres (Ende Juni) zu befristen, steht beispielsweise nicht nur in Widerspruch zur Jahresarbeitszeitregelung, die das ganze Schuljahr (inklusive der Sommerferien) umfasst, sowie zu den Ferien- und Urlaubs-Bestimmungen des neuen Dienstrechts (GBedG § 114), sondern ist auch im Hinblick auf die Versicherung höchst problematisch und bestenfalls unseriös.
Außerdem werden befristete Verträge in manchen Musikschulen mehr als einmal verlängert, obwohl solche Kettenverträge den Gesetzen bis hin zur entsprechenden EU-Richtlinie widersprechen. Im Gegensatz zu anderen unlauteren Praktiken genügt es jedoch in solchen Fällen, seine Rechte zu kennen. Denn in dem Moment, wo ein befristetes Dienstverhältnis einmal verlängert wurde und nach dem Überschreiten einer bestimmten Frist* weiter fortgesetzt wird, gilt es automatisch als unbefristet.
(* Auch diese Frist wurde im neuen Dienstrecht von 3 Monaten auf 12 Monate empfindlich verlängert.)
Daher:
> Informieren Sie sich!
> Geben Sie die INFOS weiter!
> Hinterfragen Sie alles!
(… selbstverständlich auch unsere Gegenüberstellung:
Wenn Ihnen etwas Widersprüchliches oder Uneindeutiges auffällt, bitte melden!)
Im ANHANG das dritte Thema der häufigsten Dienstrechts-Irrtümer
und hier nochmals alle Links zu den bisher ausgesendeten Dateien der Reihe:
IRRTÜMER Nr. 1: Stundenreduktion
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Irrtuemer01Stundenreduktion.pdf
IRRTÜMER Nr. 2: Verträge & Einstufung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Irrtuemer02VertraegeEinstufung.pdf
IRRTÜMMER Nr. 3: Befristung & Vertretung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer03BefristungVertretung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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