INFO 632

IRRTÜMER: Dienstmittel & IFG-Anfrage an Bildungsdirektion

Liebe Kolleg*innen,

habt ihr schon einmal gehört,
… dass die Reinigungskräfte ihre eigenen Staubsauger von zuhause mitbringen, um die Schule zu putzen?
… oder dass Sekretariatsmitarbeiter ihre persönlichen Laptops oder Handys bei ihrer Arbeit im Gemeindeamt verwenden?
In manchen Schulen telefoniert die Musikschulleitung auf private Kosten, während der Schulwart ein Diensthandy hat.

Nur wir Musikschullehrer*innen halten es für völlig normal, ständig unser Privateigentum als Organisations- und Lehrmittel einzusetzen. Als das Infonetzwerk zusammen mit dem damaligen Musikschulausschuss im Jahr 2017 eine Dienstmittel-Umfrage* gemacht hat, haben wir Rückmeldungen bekommen wie:
“Ich brauch ja kein WLAN, ich kann eh auf meinem Handy einen Hotspot einrichten!” oder
“Ich brauch ja keinen Drucker in der Musikschule, ich kann mir die Noten eh zuhause ausdrucken!”

Da wir sehr persönliche Kontakte zu unseren Schüler*innen und deren Eltern haben und viele Dinge vom Stundenplan bis zu Klassenabenden in Eigeninitiative organisieren, erleben wir unsere Tätigkeit offenbar als so autonom, dass wir uns gelegentlich nicht dessen bewusst sind, dass wir in der Musikschule nicht privat unterrichten, sondern bei Schulerhaltern beschäftigt sind, die unter anderem verpflichtet wären, alle erforderlichen Lehr- oder Unterrichtsmittel, sowie Räume mit geeigneter Einrichtung und Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

… und natürlich schadet es in erster Linie uns selbst, wenn nicht alles da ist, was wir zum Unterrichten oder für Veranstaltungen brauchen. Daher nehmen wir Instrumente, Tablets, Boxen, Kabel, sogar Spiegel usw. usf. kurzerhand von zuhause mit, oder kaufen alles, von Noten über Büromaterialien bis hin zu Seife etc., gar auf eigene Kosten, bevor wir keine haben …

* Ergebnisse der Dienstmittel-Umfrage 2017:
https://netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/352/Dienstmittel-Umfrage-Ergebnisse.pdf

IM ANHANG die diesbezüglichen “Irrtümer” und eine Anfrage von Martina Glatz an die Bildungsdirektion gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG):

IRRTÜMER Nr. 7: Dienstmittel & Räumlichkeiten
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer07DienstmittelRaeume.pdf

Mag. Martina Glatz (Personalvertretung) an
Fachinspektor Mag. Andreas Gruber (Bildungsdirektion NÖ)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/IFG-Anfrage-Bildungsdirektion.pdf

Kurzfassung:
Die Bildungsdirektion kontrolliert Musikschulräume auf der Grundlage des Privatschulgesetzes.
Laut Privatschulgesetz brauchen Musikschulen die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel.
Im Lehrplan steht unter anderem, dass Musikschularbeit Schlüsselqualifikationen wie den Umgang mit neuen Medien fördern soll.
In den Vorschriften der Bildungsdirektion zur Kontrolle der Musikschulräume ist jedoch offenbar keine Überprüfung technischer Medien vorgesehen.
Martina Glatz fragt daher nach den Durchführungsbestimmungen der Bildungsdirektion zum entsprechenden § 6 des Privatschulgesetzes:

Der Schulerhalter hat nachzuweisen, daß er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Privatschule sowie den Grundsätzen der Pädagogik und der Schulhygiene entsprechen. Ferner hat er nachzuweisen, dass die Privatschule die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel und sonstigen Ausstattungen und Einrichtungen aufweist und über für die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes geeignete Unterrichtsmittel verfügt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40197040/NOR40197040.html

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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