IRRTÜMER : Jahresarbeitszeit (Töpfe) |
Umfrage Musikstrategie Österreich
Liebe Kolleg*innen,
es war einmal ein ehemaliger Gemeindebund-Präsident, der dachte, wir Musikschullehrer arbeiten nicht genug, und der unsere Lehrverpflichtung auf 29 Stunden erhöhen wollte. Ein ehemaliger Musikschulleiter aus dem Musikschulbeirat leakte diese Information, und die Pläne lösten eine landesweite Protestwelle aus (aus der übrigens unter anderem auch unser Infonetzwerk hervorging). Daraufhin wurde eine kostspielige und mehrere Jahre dauernde Arbeitszeit-Studie durchgeführt, die ermitteln sollte, wie viel wir wirklich arbeiten, und eine Jahresarbeitszeitregelung eingeführt, die die Stundenerhöhung durch die Hintertür doch noch durchbringen sollte. Würde ein Musikschullehrer nämlich seinen C-Topf in einem Schuljahr nicht erfüllen, sollte er im Jahr darauf (im A-Topf) bis zu 2 Stunden mehr unterrichten müssen.
Das habt ihr noch nie gehört? – Nun, es ist in der Praxis auch nie vorgekommen! Die Regelung barg nämlich einen Denkfehler: Dass der C-Topf erfüllt werden kann, muss der Dienstgeber gewährleisten, der die entsprechenden Tätigkeiten in Absprache mit der Musikschulleitung zeitgerecht festzulegen hat und im Einzelfall anordnen kann. Käme ein Musikschullehrer also nicht auf seine C-Topf Stunden, müsste der Dienstgeber ja nur weitere Tätigkeiten festlegen oder im Einzelfall anordnen. Käme der Musikschullehrer einer solchen Anordnung nicht nach, hätte das ganz andere Konsequenzen als eine Lehrverpflichtungserhöhung im Folgejahr. Daher kann es nie dazu kommen – und ist es in der Praxis auch niemals dazu gekommen – dass jemand mehr als 27 Stunden unterrichten musste (was insbesondere bei vollbeschäftigten Kollegen womöglich außerdem als Mehrdienstleistung vergütet hätte werden müssen). Dennoch ist diese inkonsistente Regelung nie überarbeitet und sogar im neuen Dienstrecht übernommen worden.
Apropos Mehrdienstleitung: Umgekehrt ist es in den 20 Jahren, seit die Jahresarbeitszeitregelung eingeführt wurde, auch nie dazu gekommen, dass irgendein Musikschullehrer, der seinen C-Topf übererfüllt hat, die entsprechenden Überstunden / Mehrstunden bezahlt bekommen hätte. Denn dazu hätte der Dienstgeber die C-Topf Stunden anordnen müssen, und dass ein Dienstgeber einem Musikschullehrer Überstunden anordnet, wenn er sie bezahlen müsste, ist uns noch nie zu Ohren gekommen.
Obwohl es also keinerlei Auswirkungen hat, wie viele C-Topf Stunden man leistet, weil man ohnehin weder zum ‘Nachsitzen’ gezwungen werden kann, noch jemals irgendwelche Überstunden bezahlt bekommen wird, gibt es immer noch Musikschulen, in denen die C-Topf Tätigkeiten dokumentiert werden müssen. Dabei ist schon die Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass “eine umfangreiche Dokumentation aller Tätigkeiten einen hohen administrativen Aufwand verursacht und keine qualitative Verbesserung in der Musikschularbeit bringt” *. Außerdem hat die Arbeitszeit-Studie den politischen Verantwortlichen ja bereits vor Jahren bestätigt, dass die NÖ Musikschullehrer mehr arbeiten als gesetzlich vorgesehen – und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Arbeitsbelastung noch deutlich geringer war – nämlich bevor die Prüfungsordnung eingeführt wurde, vor der Verwaltungssoftware EdWin, vor den Verbandszusammenlegungen usw. usf. …
* Studie Arbeitsplatz Musikschule, Ergebnisse und Schlussfolgerungen (S. 97):
https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/Publikationen/41642P_Buch_Kern_report.pdf
Das Dokumentieren hat schon so viel Schaden angerichtet, da es gerade die engagiertesten Kollegen als Erste und am meisten frustriert hat, sich bewusst zu machen, wie viele Überstunden sie unbezahlt und unbedankt leisten. Hoffentlich setzt sich die Erkenntnis irgendwann endlich nö-weit durch, dass Kontrolle und Überwachung Leistungen nicht zu verbessern vermögen, sondern lediglich Vertrauen und Wertschätzung die Motivation steigern – insbesondere in einem Bereich, der auf Idealismus, Eigeninitiative und Kreativität beruht!
Anbei trotzdem die am häufigsten missverstandenen und übersehenen Details und Grundlagen zur Jahresarbeitszeitregelung:
IRRTÜMER Nr. 8: Jahresarbeitszeit (Töpfe)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer08Jahresarbeitszeit.pdf
Ein Mitspielen in der Blasmusik oder andere eigene Mitwirkungen bei Veranstaltungen ohne Schülerbezug gehören übrigens nicht in den C-Topf! Sie gehören in gar keinen Topf, denn sie gehören überhaupt nicht zu unserem Job! Wir sind laut unseren Verträgen als Musikschullehrer, also für pädagogische Tätigkeiten, beschäftigt – und nicht als Musiker! Wer uns für künstlerische Tätigkeiten engagieren möchte, kann dies gerne tun – allerdings unabhängig von unseren Beschäftigungsverhältnissen als Musikschullehrer, nur mit unserem Einverständnis und nur zu unseren Bedingungen (Termin, Gage, …).
… siehe auch INFO 470 (aus dem Jahr 2020) zum Thema Sammelklage:
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/361/Sammelklage.pdf
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=689223680&f=1&i=7949&s=689223680
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Umfrage des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
(bis 5. Dezember 2025): Musikstrategie Österreich 2026
https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/schwerpunkte/musikstrategie/umfrage.html
“Gestalten Sie die Musikstrategie Österreich 2026 mit – egal ob als Künstler:in, Veranstalter:in, Label, Pädagog:in, Musik-Tech-Start-up oder Manager:in. Die gesamte Branche ist eingeladen.”
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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