Musikschul-Austritt & Förderung über 65
Liebe Kolleg*innen,
ein Kollege hat uns die unten stehende Antwort auf eine der Fragen zum Förderrecht geschickt …
… und eine Kollegin hat uns den folgenden Link zur Weiterleitung zukommen lassen:
https://www.noen.at/wr-neustadt/musische-ausblildung-musikschule-lichtenwoerth-tritt-aus-verband-aus-477298447
NÖN (12. Juni 2025)
Musikschule: Lichtenwörth tritt aus Verband aus
„Musikschule Lutunwerde“ ab Herbst – SPÖ befürchtet Qualitätseinbußen.
Was die musische Ausbildung betrifft, will die Marktgemeinde ab Herbst mit der „Musikschule Lutunwerde“ eigene Wege gehen und aus dem Musikschulverband „Steinfeldklang“ austreten. ÖVP-Bürgermeister Manuel Zusag erklärt den Austritt unter anderem mit dem neuen Fördersystem in Niederösterreich, das pro Jahr 300 förderbare Stunden brauche, um zu greifen. Das sei auch bei einer angedachten Erweiterung mit Ebenfurth/Neufeld nur schwer möglich, erklärt Zusag. Zudem werden als Vorteile kürze Wege für die Kinder – teilweise wird auch in Sollenau unterrichtet – und mehr Mitspracherecht angeführt. …
Der betroffene Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang mit Sitz in Sollenau steht unter der Leitung von Mag. Gerhard Cernek:
http://www.steinfeldklang.at/
Die neue Musikschule wird laut Website (Impressum) von einem Verein getragen, unter der Leitung von Prof. Martin Weber:
https://musikschule-lutunwerde.at/
Weiß jemand etwas darüber, wie / wo die bisherigen Lehrkräfte weitermachen und auf welcher vertraglichen Basis die Lehrkräfte in der Privat-Musikschule beschäftigt werden?
Euer Infonetzwerk-Team
Liebes Infonetzwerk,
auf die letzte Frage aus dem letztes Mal ausgeschickten Fragenkatalog kann ich aus eigener Erfahrung antworten: Wenn es nur um die Förderung ginge, hätte man mit der Pensionierung ein Jahr länger Zeit. Das hilft das aber nichts, wenn die Gemeinde einen trotzdem gleich nach dem 65. Geburtstag in Pension schickt.
Um bei eurem Beispiel zu bleiben:
“Ein Musikschullehrer hat im Jahr 2025 seinen 65. Geburtstag.
Bekommt seine Musikschule für ihn im Jahr 2026 keine Wochenstundenförderung mehr, oder erst im Jahr 2027?” –
– Erst im Jahr 2027!
“Macht es einen Unterschied, ob er im September oder im November Geburtstag hat (vor oder nach dem Stichtag)?” –
– Nein! Die Grenze ist in dem Fall nicht der Stichtag (30. Oktober), sondern der Jahreswechsel (1. Jänner)!
Wenn das Förderjahr das Jahr 2027 ist, ist das dem Förderjahr vorangehende Jahr das Jahr 2026. Der 65. Geburtstag kann wiederum “VOR dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres” – also im Jahr 2025 – sein. Dann wird der Lehrer beziehungsweise seine Stunden im Schuljahr 2026/27 (zu dem das Förderjahr 2027 gehört) noch gefördert.
Diese Grenze mitten im Schuljahr (sogar mitten in den Weihnachtsferien) anzusetzen, ist übrigens sowohl für die Lehrerinnen oder Lehrer, die den Job der pensionierten Kolleginnen oder Kollegen übernehmen, als auch für die Schülerinnen und Schüler ziemlich unpraktisch.
Aber Geburtstage richten sich auch nicht nach Schulzeiten. In meinem Fall hat es keinen Unterschied gemacht. Die Gemeinde hat mich nach dem 65. Geburtstag gekündigt. Wenn man pensionsberechtigt ist, ist diese Altersgrenze nämlich einer der Kündigungsgründe.
Am Anfang war ich traurig, weil ich gerne noch weiter unterrichtet hätte. Aber jetzt wird meine Musikschule früher als geplant mit einer anderen zusammengelegt. Nach allem, was ich davon mitbekomme, bin ich inzwischen froh, dass ich mir das erspare.
Ich wünsche euch allen viel Kraft und gute Nerven!
Liebe Grüße, ein Pensionist aus Niederösterreich
P.S.:
Förderungsregelung: NÖ Musikschulplan § 2 Abs. 5
Unterrichtsstunden von Lehrenden, die vor dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, finden in der Wochenstundenförderung des Landes Niederösterreich keine Berücksichtigung.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40062251/LNO40062251.html
Kündigungsbestimmung: VBG § 32 Abs. 2 Z 8
Ein Grund, der den Dienstgeber nach Ablauf der im Abs. 1 genannten Frist zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Vertragsbedienstete […]
das 65. Lebensjahr vollendet hat, und einen Anspruch auf einen Ruhegenuß aus einem öffentlichen Dienstverhältnis hat oder mit Erfolg geltend machen kann.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40249705/NOR40249705.html
INFO 609: offene Fragen
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2025/06/info-609/
gesammelte Fragen niederösterreichischer Musikschullehrkräfte
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/06/Fragen-noe-Musikschulen.pdf
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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