INFO 615

(Stundenreduktion Nr. 5)
keine Kürzung bei geringfügigen Änderungen

Man kann die Stunden also kürzen, wenn die Schülerzahlen im jeweiligen Fach um mehr als 20 % zurückgehen, muss den Lehrkräften aber das Gehalt weiterbezahlen, wenn die Reduktion unter 20 % liegt?

Richtig, liebe Dienstgeber und liebe Musikschulleitungen!

Entgegen vieler hartnäckiger Gerüchte, sind einseitige Kürzungen nur bei GROSSEN (“wesentlichen”) und “nicht nur vorübergehenden” Reduktionen möglich, nicht jedoch bei kurzfristigen (vorübergehenden) oder KLEINEN (geringfügigen) Änderungen!

Wenn z.B. Ensemblestunden eine Zeit lang nicht stattfinden, oder wenn sich nur einzelne Schüler abmelden und die Stunden nicht nachbesetzt werden können, darf das Beschäftigungsausmaß nicht einseitig gekürzt werden und die Entlohnung muss unverändert weiterlaufen.

Wenn genügend Schüler des jeweiligen Instruments oder entsprechende Ergänzungsfächer vorhanden sind (wenn sich der „Arbeitsumfang“ also gar nicht ändert), dürfen Stunden und Gehalt der betreffenden Lehrkräfte natürlich schon gar nicht gekürzt werden. Man kann also nicht einer Lehrkraft das Gehalt kürzen, während andere Kolleg*innen im selben Unterrichtsfach die Stunden bekommen. Und man darf schon gar nicht eine neue Lehrkraft einstellen, um Kolleg*innen im selben Unterrichtsfach ihre Stunden wegzunehmen!

Im beiderseitigen Einvernehmen sind Änderungen selbstverständlich jederzeit möglich.

Anbei nochmals die gesamte INFO-Reihe von der INFO 611 bis zur heutigen INFO 615 im Überblick:
ANHANG: alle Stundenreduktions-INFOS (pdf)

Einen sonnigen, nicht allzu heißen Sommer und schöne Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 614

(Stundenreduktion Nr. 4)
Gehalt für Stunden ohne Schüler

Ich soll also wirklich für Stunden bezahlt bekommen, in denen ich gar keine Schüler unterrichte? – 

Genau, liebe Kolleg*innen!
Das ist möglich – zumindest, wenn es nur wenige Einheiten betrifft, für die es keine Anmeldungen gibt.

Was wir nicht gewohnt sind, ist in den meisten anderen Berufen normal: Wer in einem Büro arbeitet, hat auch nicht jeden Monat oder jedes Jahr gleich viel zu tun – und muss deswegen keine Gehaltseinbußen befürchten. Wer in einem Geschäft tätig ist, wartet auch manchmal vergeblich auf Kundschaft und hat Monate oder Jahre, in denen er weniger Waren verkauft – und bekommt deswegen auch nicht automatisch weniger bezahlt.

Ebenso wie andere Arbeitnehmer werden wir nach Arbeits-Zeit entlohnt, beziehungsweise dafür, dass wir im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit unsere Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Das ist der grundlegende Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag:

ABGB § 1151
Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, ein Werkvertrag.
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12018880/NOR12018880.html

Im Gegensatz zum Privatunterricht trägt der Dienstgeber das ‘Betriebsrisiko’. Dass er es nur bis zu Änderungen von 20 % trägt, jedoch nicht mehr bei “wesentlichen” und “nicht nur vorübergehenden” Einbrüchen der Nachfrage im jeweiligen Unterrichtsfach, ist ohnehin ein Kompromiss.

NÖ Musikschullehrkräfte müssen auch Mieten finanzieren / Familien erhalten usw. Es ist nichts unanständig daran, mit einem fixen Einkommen rechnen zu wollen. In anderen Bundesländern funktioniert es auch. Selbst in NÖ gibt es Musikschulen, in denen Kolleg*innen (meist über 50 und mit mehr als 10 Dienstjahren) ihre Verträge und Gehälter beibehalten konnten, obwohl sie ihre Stunden bei weitem nicht mehr voll bekommen haben.

Liebe Dienstgeber, nehmt euch ein Beispiel! Vertragssicherheit fördert das Arbeitsklima, vermindert Stress und trägt zum Gesundheitsschutz und damit in weiterer Folge zur Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

P.S.:
Warum diese intensive Info-Offensive zum Thema Stundenreduktion? –
Weil das Thema Kolleg*innen bei Anfragen seit Jahren am meisten unter den Nägeln brennt!

Bei kaum einem Thema gibt es so viele Missverständnisse und Fehlinformationen.
Bei kaum einem Thema liegen ‘eingebürgerte’ Praxis und rechtliche Rahmenbedingungen so weit auseinander.

Morgen folgt noch eine weitere Info dazu …

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 613

(Stundenreduktion Nr. 3)
keine Kündigungsgefahr bei Widerstand

Liebe Kolleg*innen,
bitte weitersagen / weiterleiten:

Ich muss also keine Sorge haben, gekündigt zu werden, wenn ich einer Stundenreduktion nicht zustimme? –
Nein! Im Gegenteil: 

Wer in einer Musikschule arbeitet, die bei Änderungen keine Nachträge zu Dienstverträgen ausstellt (obwohl dies gesetzlich vorgesehen wäre), und wer mit einer Stundenreduktion nicht einverstanden ist, sollte dies unbedingt – nachweislich und schriftlich – dem Dienstgeber (beziehungsweise im Dienstweg der Leitung) mitteilen, sonst gilt die Kürzung als einvernehmlich. Dann würden die neuen Stunden (die in Schülerlisten, Stundenplänen sowie auf Gehaltszetteln etc. dokumentiert sind) als vertragliches Beschäftigungsausmaß gelten, egal was im ursprünglichen Dienstvertrag steht. Und dann würde das neue Stundenausmaß als Ausgangspunkt für die Berechnung der 20%-Grenze gelten, wenn es im darauffolgenden Schuljahr wieder zu einer unfreiwilligen Reduktion käme.

Wer in einer Musikschule arbeitet, die korrekterweise (“spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung”) Nachträge zu Dienstverträgen ausstellt (siehe vorige INFO 612), muss man diese Dienstverträge nicht unterschreiben, wenn man mit der Änderung nicht einverstanden ist – zumindest wenn es sich um eine Stundenreduktion von weniger als 20 % handelt.

Ist man von einer “wesentlichen Änderung des Arbeitsumfangs” (ab 20 %) betroffen, weil Schüler sich abmelden und die Stunden nicht durch Anmeldungen, Aufstockungen, Ensemblestunden oder andere Ergänzungsfächer aufgefüllt werden können, hat man allerdings leider nur die Möglichkeit, die Kürzung hinzunehmen und den Nachtrag doch zu unterschreiben, oder selbst zu kündigen – jedoch immerhin mit Anspruch auf Abfertigung (siehe INFO 611).

Der “Arbeitsumfang” ist die Stundenanzahl, die sich aus den Einheiten der vorhandenen Schüler und Ergänzungsfächer im jeweiligen Unterrichtsfach ergibt. Dazu und zu weiteren Grundprinzipien, die leider bis heute nicht in der Praxis angekommen sind, ein alter Artikel von Martina Glatz für die Gewerkschafts-News in der damaligen MKM-Zeitschrift “Notiert”, der – VORSICHT – aus dem Jahr 2013 (!) stammt. Daher sind nicht mehr alle Links und Daten aktuell. Die Problematik hat jedoch – traurig genug – nichts an Brisanz verloren.

ANHANG: Verträge und Stundensicherheit (Notiert 2013) 
https://netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/Musikinform/2013-01_stundensicherheit.pdf

Höchste Zeit, das zu ändern! Daher:
Bitte weitersagen / weiterleiten!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 612

(Stundenreduktion Nr. 2)
bestehende Dienstverträge richtigstellen

Was hilft es mir, dass der Satz über die Änderung der Schüleranzahl und des Beschäftigungsausmaßes in den neuen Verträgen nicht mehr enthalten ist, wenn er in meinem Vertrag aber noch drinnen steht? – 

Liebe Kolleg*innen, zunächst hilft es, davon zu wissen, dass der Absatz den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, und dass man vor allem bei geringfügigen Änderungen von weniger als 20 % gegen Stundenkürzungen vorgehen und deswegen nicht gekündigt werden kann. Denn auch wenn man den Vertrag unterschrieben hat, so gilt trotzdem die Regelung aus dem Gesetz. Denn man kann mit einem Vertrag niemals ein Gesetz aushebeln! Das würde ja die gesamte Gesetzgebung ad absurdum führen.

Aber natürlich ist es besser, wenn nicht jeder einzeln um seine Rechte kämpfen muss, sondern eine Interessensvertretung dafür eintritt, die Rahmenbedingungen für alle zu verbessern. Daher ist es so wichtig, in Musikschulverbänden Personalvertretungen zu gründen. 

Liebe Personalvertreter*innen, es soll eine Musikschule geben, in der es mit Hilfe der Gewerkschaft bereits gelungen ist, auch bisherige Verträge richtigzustellen. Falls ihr in einer Musikschule tätig seid, die seinerzeit das Dienstvertrags-Muster übernommen hat, das die gesetzwidrige Klausel zur Stundenreduktion enthält (siehe INFO 611), könntet ihr beim Dienstgeber anregen, diese Verträge auch umzuschreiben – beziehungsweise die problematische Formulierung in Nachträgen zu den Dienstverträgen zu korrigieren.

Nachträge zu Dienstverträgen müssen bei jeder Änderung ausgestellt werden – und zwar binnen eines Monats.
Seit mit 01.01.2025 definiert wurde, dass eine Kürzung ab 20 % als wesentlich gilt (siehe INFO 601), sollte es zwar nicht mehr so oft zu Änderungen des Beschäftigungsausmaßes kommen, aber Lehrverpflichtungen können ja auch erhöht oder einvernehmlich reduziert werden, und natürlich können auch Änderungen anderer Daten Nachträge erfordern – beispielsweise im Zuge der bevorstehenden Verbandszusammenlegungen, etwa wenn sich der Dienstgeber oder Dienstort ändert …

Im Gegensatz zu den anderen Gemeindebediensteten gilt die folgende Bestimmung nicht erst im neuen Dienstrecht, sondern hat für uns schon bisher gegolten, da in ‘unserem’ GVBG-Paragraphen aufs Vertragsbedienstetengesetz (VBG) verwiesen wird:
Den Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages und allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen.” 

neues Dienstrecht: GBedG § 13
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40071873/LNO40071873.html
bisher & weiterhin: VBG § 4
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40249760/NOR40249760.html
Verweis aufs VBG im GVBG § 46
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072094/LNO40072094.html

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 611

(Stundenreduktion Nr. 1)
Muster-Dienstvertrag ohne Stundenreduktions-Klausel

Liebe Kolleg*innen,

der Kollege, dem wir den folgenden Hinweis verdanken, nannte es einen “seelischen Befreiungsschlag”:

Denn im Muster-Dienstvertrag für die Verträge nach dem neuen Dienstrecht (ANHANG) wurde die folgende – immer schon gesetzeswidrige – Formulierung endlich weggelassen:

“Eine Änderung der Schüleranzahl bewirkt eine Änderung des Beschäftigungsausmaßes und des Monatsbezuges. [Das Beschäftigungsausmaß wird jeweils mit Beginn eines Schuljahres festgesetzt; kommt eine Einigung über dieses Beschäftigungsausmaß nicht zustande, liegt ein Grund vor, der den Dienstgeber zur Kündigung des Dienstverhältnisses berechtigt.]”

Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Wenn sich die Schüleranzahl um weniger als 20 % reduziert, bewirkt das gar keine Änderung des Beschäftigungsausmaßes und des Gehalts – außer man ist selber mit der Kürzung einverstanden. Und wenn man von einer “wesentlichen” Reduktion der Anmeldungen um mehr als 20 % der Lehrverpflichtung betroffen ist, ist nicht der Dienstgeber zur Kündigung berechtigt, sondern der Dienstnehmer. Die Kündigung gilt in dem Fall nur deshalb als Dienstgeber-Kündigung, damit man trotz eigener Kündigung seinen Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung behält.

Hier die gesetzlichen Grundlagen:

DIENSTRECHT BISHER & WEITERHIN (für vor dem 01.01.2025 geschlossene Verträge)
“Das Beschäftigungsausmaß kann vom Dienstgeber herabgesetzt werden, wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert. Eine wesentliche Änderung des Arbeitsumfanges liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 20 % eintritt. Kündigt der Musikschullehrer aus diesem Grund, so gilt diese Kündigung als durch den Dienstgeber wegen Änderung des Arbeitsumfanges erfolgt (§ 32 Abs. 4 Vertragsbedienstetengesetz 1948).”
§ 46c Abs. 10 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072097/LNO40072097.html

NEUES DIENSTRECHT (für neue Verträge ab dem 01.01.2025)
“Das Beschäftigungsausmaß kann vom Dienstgeber herabgesetzt werden, wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert. Kündigt die Lehrkraft aus diesem Grund, so gilt diese Kündigung als durch den Dienstgeber wegen Änderung des Arbeitsumfanges erfolgt, wobei die Einschränkungen bei Strukturkündigung nach § 96 Abs. 2 Z 7 unbeachtlich sind. Eine wesentliche Änderung des Arbeitsumfanges liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 20 % eintritt.“
§ 111 Abs. 11 NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (GBedG)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40071971/LNO40071971.html

Liebe Kolleg*innen!
Bitte sprecht das in euren Schluss-Konferenzen an! 
Helft mit, dass es sich herumspricht!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

ANHANG:
neuer Muster-Dienstvertrag
(für Verträge nach dem neuen Dienstrecht)

Bisherige Infonetzwerk-Aussendungen zu dem Thema:

INFO 385: Muster-Dienstvertrag vs Gesetz
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=21871&f=1&i=7949&s=21871

INFO 601: Stundenkürzung erst ab 20% Reduktion
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2024/12/info-601/

P.S.
(zur INFO 610)
Danke für die Rückmeldungen auf die vorige Info zum Musikschul-Austritt, dass die private Musikschule in der aus dem Verband ausgetretenen Gemeinde die Lehrkräfte auf Honorarnotenbasis beschäftigen wird, und zum diesbezüglichen Beitrag im Diskussions-Forum:
https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=2

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 610

Musikschul-Austritt & Förderung über 65

Liebe Kolleg*innen,

ein Kollege hat uns die unten stehende Antwort auf eine der Fragen zum Förderrecht geschickt …
… und eine Kollegin hat uns den folgenden Link zur Weiterleitung zukommen lassen:

https://www.noen.at/wr-neustadt/musische-ausblildung-musikschule-lichtenwoerth-tritt-aus-verband-aus-477298447

NÖN (12. Juni 2025)
Musikschule: Lichtenwörth tritt aus Verband aus
„Musikschule Lutunwerde“ ab Herbst – SPÖ befürchtet Qualitätseinbußen.

Was die musische Ausbildung betrifft, will die Marktgemeinde ab Herbst mit der „Musikschule Lutunwerde“ eigene Wege gehen und aus dem Musikschulverband „Steinfeldklang“ austreten. ÖVP-Bürgermeister Manuel Zusag erklärt den Austritt unter anderem mit dem neuen Fördersystem in Niederösterreich, das pro Jahr 300 förderbare Stunden brauche, um zu greifen. Das sei auch bei einer angedachten Erweiterung mit Ebenfurth/Neufeld nur schwer möglich, erklärt Zusag. Zudem werden als Vorteile kürze Wege für die Kinder – teilweise wird auch in Sollenau unterrichtet – und mehr Mitspracherecht angeführt.

Der betroffene Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang mit Sitz in Sollenau steht unter der Leitung von Mag. Gerhard Cernek:
http://www.steinfeldklang.at/

Die neue Musikschule wird laut Website (Impressum) von einem Verein getragen, unter der Leitung von Prof. Martin Weber:
https://musikschule-lutunwerde.at/

Weiß jemand etwas darüber, wie / wo die bisherigen Lehrkräfte weitermachen und auf welcher vertraglichen Basis die Lehrkräfte in der Privat-Musikschule beschäftigt werden?

Euer Infonetzwerk-Team


Liebes Infonetzwerk,

auf die letzte Frage aus dem letztes Mal ausgeschickten Fragenkatalog kann ich aus eigener Erfahrung antworten: Wenn es nur um die Förderung ginge, hätte man mit der Pensionierung ein Jahr länger Zeit. Das hilft das aber nichts, wenn die Gemeinde einen trotzdem gleich nach dem 65. Geburtstag in Pension schickt.

Um bei eurem Beispiel zu bleiben:
“Ein Musikschullehrer hat im Jahr 2025 seinen 65. Geburtstag.
Bekommt seine Musikschule für ihn im Jahr 2026 keine Wochenstundenförderung mehr, oder erst im Jahr 2027?”

Erst im Jahr 2027!
“Macht es einen Unterschied, ob er im September oder im November Geburtstag hat (vor oder nach dem Stichtag)?”
Nein! Die Grenze ist in dem Fall nicht der Stichtag (30. Oktober), sondern der Jahreswechsel (1. Jänner)!

Wenn das Förderjahr das Jahr 2027 ist, ist das dem Förderjahr vorangehende Jahr das Jahr 2026. Der 65. Geburtstag kann wiederum “VOR dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres” – also im Jahr 2025 – sein. Dann wird der Lehrer beziehungsweise seine Stunden im Schuljahr 2026/27 (zu dem das Förderjahr 2027 gehört) noch gefördert.

Diese Grenze mitten im Schuljahr (sogar mitten in den Weihnachtsferien) anzusetzen, ist übrigens sowohl für die Lehrerinnen oder Lehrer, die den Job der pensionierten Kolleginnen oder Kollegen übernehmen, als auch für die Schülerinnen und Schüler ziemlich unpraktisch.

Aber Geburtstage richten sich auch nicht nach Schulzeiten. In meinem Fall hat es keinen Unterschied gemacht. Die Gemeinde hat mich nach dem 65. Geburtstag gekündigt. Wenn man pensionsberechtigt ist, ist diese Altersgrenze nämlich einer der Kündigungsgründe.

Am Anfang war ich traurig, weil ich gerne noch weiter unterrichtet hätte. Aber jetzt wird meine Musikschule früher als geplant mit einer anderen zusammengelegt. Nach allem, was ich davon mitbekomme, bin ich inzwischen froh, dass ich mir das erspare.

Ich wünsche euch allen viel Kraft und gute Nerven!
Liebe Grüße, ein Pensionist aus Niederösterreich

P.S.:

Förderungsregelung: NÖ Musikschulplan § 2 Abs. 5
Unterrichtsstunden von Lehrenden, die vor dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, finden in der Wochenstundenförderung des Landes Niederösterreich keine Berücksichtigung.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40062251/LNO40062251.html

Kündigungsbestimmung: VBG § 32 Abs. 2 Z 8
Ein Grund, der den Dienstgeber nach Ablauf der im Abs. 1 genannten Frist zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Vertragsbedienstete […]
das 65. Lebensjahr vollendet hat, und einen Anspruch auf einen Ruhegenuß aus einem öffentlichen Dienstverhältnis hat oder mit Erfolg geltend machen kann.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40249705/NOR40249705.html

INFO 609: offene Fragen
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2025/06/info-609/
gesammelte Fragen niederösterreichischer Musikschullehrkräfte
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/06/Fragen-noe-Musikschulen.pdf

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 609

offene Fragen (Dienstrecht, Verbände, …) – Zusammenarbeit erforderlich!

Liebe Kolleg*innen,

danke für die vielen Reaktionen auf die INFO 604 (Neuigkeiten “Musikschulentwicklung”?)1, die interessanten Diskussionsbeiträge im FORUM2 und eure Nützung des Infonetzwerks zur gegenseitigen Versorgung mit aktuellen Informationen!

Trotzdem sind immer noch viele wichtige Fragen offen – insbesondere zum neuen Dienstrecht und den Verbandszusammenlegungen. Wir haben schon vor längerer Zeit eure Fragen zusammengestellt (siehe ANHANG3) und sie an die zuständigen Stellen geschickt. Vom Land haben wir nach mehreren Monaten zwar eine Rückmeldung bekommen, sind aber in Bezug auf Rechtsauskünfte an die Interessenvertretung verwiesen worden. Dieser hatten wir die Fragen auch geschickt, bisher aber noch keine Reaktion erhalten.

Daher braucht es eure Mitarbeit! Wer Mitglied ist, kann sich an die Gewerkschaft wenden. Ansonsten hat jeder das Recht auf Auskunft4 von Verwaltungsorganen etwa des Amts der NÖ Landesregierung. Unten die Links zu den Kontaktdaten (diesmal als Fußnoten5).

Wenn ihr bereits Antworten auf die beiliegenden Fragen wisst oder etwas in Erfahrung bringen könnt: Bitte teilt eure Erkenntnisse mit euren Musikschullehrer-Kolleg*innen!

Das Infonetzwerk steht wie immer für die koordinierte Verbreitung von Neuigkeiten zu Verfügung. Einfach mit der Bitte um Weiterleitung an die folgende Mailadresse schicken: noe-mslehrer@gmx.at 
(Bitte um gesicherte Informationen möglichst mit Quellenangaben! Bitte dazuschreiben, ob ihr genannt werden oder anonym bleiben wollt!)

  • Informiert euch!
  • Werdet aktiv!
  • Gestalten wir die Zukunft unserer Musikschulen mit!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

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  1. INFO 604: Neuigkeiten “Musikschulentwicklung”?
    https://infonetzwerk.oberwalder.info/2025/05/info-604/
    ↩︎
  2. Musikschullehrer*innen – FORUM 
    https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=1172437975
    ↩︎
  3. ANHANG: Fragen nö Musikschulen (pdf)
    https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/06/Fragen-noe-Musikschulen.pdf
    ↩︎
  4. NÖ Auskunftsgesetz
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000048
    ↩︎
  5. GEWERKSCHAFT:
    Ansprechpartner/innen younion NÖ
    https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/ansprechpartnerinnen
    LANDESVERWALTUNG:
    Dienstrecht: Abteilung Gemeinden
    https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Gemeinden.html
    Förderung: Abteilung Kunst & Kultur
    https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Kunst-Kultur.html
    ↩︎

INFO 608

Fachprüfende vom MKM – Diskussion im Forum

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Habt ihr schon gehört von den eigens geschulten “landesweiten Fachprüfenden”, die als externe fachkundige Kommissionsmitglieder zu Abschlussprüfungen eingeladen werden können?

Braucht ihr “Unterstützung bei der Etablierung einer wertschätzenden Prüfungskultur”?

Für wie sinnvoll haltet ihr landesweite Leistungsstandards, Angleichungen von fachlichen Parametern sowie organisatorischen Standards, …?

Wie findet ihr diese “Weiterentwicklung” im Bereich der Prüfungsordnung als “wichtiger Säule zur Qualitätssicherung”?

Quo vadis, nö Musikschulwesen?
Diskutieren wir weiter im Forum!

https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=1172437975

Ein nö Musikschullehrender

MKM : FORUM:EXPERTISE
“Prüfungen am PULS der Zeit – und morgen!”

https://www.mkmnoe.at/angebote-fuer-lehrende/fort-weiterbildungen/forumexpertise/landesweite-fachpruefende

ANHANG: Factsheet
Landesweite Fachprüfungen MKM NOE

https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/angebote_fuer_unterrichtende/lehrplan_und_pruefungen/Fachpr%C3%BCferpool/Factsheet_Landesweite_Fachpr%C3%BCfende_2025.pdf

P.S. des Infonetzwerks:

Über die Umfrage zu den therapeutischen Aspekten im Musikschulunterricht (INFO 605) gibt es auch einen Beitrag im Musikschullehrer-Forum unter:

https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=1172437975

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 607

Regionsbeirat, Musikschul-Monitoring, Dienstrechts-Unterlagen

Liebe Kolleg*innen,

vielen Dank für eure Zusendungen! Zwei haben wir bereits weitergeleitet. Die restlichen beziehen sich auf Informationen aus der Website der Musik & Kunst Schulen Management NÖ GmbH (MKM). Wir haben sie für euch zusammengefasst, anonymisiert und mit Links und Zitaten aufbereitet:

  1. Regionssprecher, Regionsbeirat (Gremien MKM)
  2. Musikschul-Monitoring 2023/24 (Indikatoren, Zieldimensionen)
  3. Dienstrechts- & Verbandsrechts-Unterlagen (Forum:Leitende)

REGIONSBEIRAT

Ein Kollege schreibt uns: “Was in Zukunft für unser Musikschulwesen geplant ist, weiß ich auch nicht, aber auf der MKM-Homepage gibt es zumindest Hinweise, wer informiert oder involviert sein könnte:”

https://www.mkmnoe.at/service-fuer-schulen/beiraete/regionssprecherinnen-und-sprecher
https://www.mkmnoe.at/service-fuer-schulen/regionsbeirat

“Der Regionsbeirat ist ein Beratungsgremium des MKM NÖ aus dem Kreis der Regionssprecher”, das “das MKM NÖ bei wesentlichen Entwicklungsaufgaben, wie unter anderem der strategischen Ziele für das niederösterreichische Musikschulwesen,” unterstützt
(MKM : Home /  Über uns / Gremien / Regionsbeirat)


MUSIKSCHUL-MONITORING

Ein Musikschulleiter weist darauf hin, dass im Musikschulmonitoring – ebenso wie in der Musikschulgesetzes-Novelle – von “Indikatoren” und “Zieldimensionen” die Rede ist, sodass das Monitoring einen Vorgeschmack auf das zukünftige Fördersystem geben kann:

https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/service_fuer_schulen/Final_mkm_Musikschul_Monitoring_2023_2024_WEB.pdf

“Die Indikatoren des Musikschul-Monitorings zeigen in 6 Themenbereiche (Zieldimensionen) zu 25 verschiedenen Zielen unterschiedliche Aspekte und Details. Ein Teil der dargestellten Indikatoren wechselt jährlich, um auf besondere Schwerpunkte eingehen zu können. Dadurch wird die dynamische Entwicklung, die gestiegene Qualität und der Erfolg der niederösterreichischen Musikschulen sichtbar.”
(Musikschul-Monitoring 2023/24, S.4)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40070543/LNO40070543.html

“Zusätzlich zu den Fördermitteln gemäß Abs. 2 Z 2 [Fixanteil 30 % Personalkosten] wird seitens des Landes Niederösterreich ein variabler Förderanteil bei Erfüllung von Indikatoren durch die Musikschulerhalterin bzw. den Musikschulerhalter im Ausmaß von höchstens 15 % der errechneten Personalkosten vergeben. Unter Indikatoren sind objektiv messbare Zielvorgaben des Landes Niederösterreich im Sinne des § 2 zu verstehen, deren Art, Kriterien und Höhe im NÖ Musikschulplan festgelegt werden. Die Überprüfung der Voraussetzungen der Indikatoren je Musikschule wird durch das Land bzw. die von diesem beauftragten Einrichtungen und Organisationen im Rahmen der Förderantragskontrolle vorgenommen.”
(§ 13 Abs. 2 Z 4 NÖ Musikschulgesetz ab 01.01.2027)


DIENSTRECHTS-UNTERLAGEN

Eine Kollegin ist auf folgenden Link gestoßen, wo viele Unterlagen zum Verbandsrecht und vor allem zum neuen Dienstrecht zum Download zur Verfügung stehen:

https://www.mkmnoe.at/intranet/tagungen-sitzungen/forumleitende

  • Dienstrecht NEU und dienstrechtliche Fragen
  • Thema Einstufungen / Optierungen Lehrende
  • Thema Standortkoordination & allfällige Fragen
  • Verbandsrecht für Musikschulen NÖ

Danke fürs Recherchieren und Teilen! Wenn ihr weitere interessante Informationen findet, leiten wir sie gerne ebenfalls weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

P.S. zur INFO 606:

Erläuterungen zum Musikschulplan
Die Erläuterungen zu den Musikschulplan-Änderungen (im Anhang) enthalten einen guten Überblick über die gekürzten und erhöhten geförderten Wochenstunden und über die geplanten Verbands-Zusammenlegungen:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Erlaeuterungen_-_NOe_Musikschulplan-_Aenderung.pdf

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 606

NÖ Musikschulplan 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier gibts was Neues!

den Musikschulplan fürs nächste Schuljahr (September 2025):
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Textgegenueberstellung_-_NOe_Musikschulplan-_Aenderung_1.pdf

siehe nö Landes-Seite unter Bürgerbegutachtung (bis 09.06.2025):
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/NOe_Musikschulplan_Aenderung_25.html

liebe Grüße
ein Musikschullehrer, der nicht namentlich genannt werden möchte

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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