(Stundenreduktion Nr. 3)
keine Kündigungsgefahr bei Widerstand
Liebe Kolleg*innen,
bitte weitersagen / weiterleiten:
Ich muss also keine Sorge haben, gekündigt zu werden, wenn ich einer Stundenreduktion nicht zustimme? –
Nein! Im Gegenteil:
Wer in einer Musikschule arbeitet, die bei Änderungen keine Nachträge zu Dienstverträgen ausstellt (obwohl dies gesetzlich vorgesehen wäre), und wer mit einer Stundenreduktion nicht einverstanden ist, sollte dies unbedingt – nachweislich und schriftlich – dem Dienstgeber (beziehungsweise im Dienstweg der Leitung) mitteilen, sonst gilt die Kürzung als einvernehmlich. Dann würden die neuen Stunden (die in Schülerlisten, Stundenplänen sowie auf Gehaltszetteln etc. dokumentiert sind) als vertragliches Beschäftigungsausmaß gelten, egal was im ursprünglichen Dienstvertrag steht. Und dann würde das neue Stundenausmaß als Ausgangspunkt für die Berechnung der 20%-Grenze gelten, wenn es im darauffolgenden Schuljahr wieder zu einer unfreiwilligen Reduktion käme.
Wer in einer Musikschule arbeitet, die korrekterweise (“spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung”) Nachträge zu Dienstverträgen ausstellt (siehe vorige INFO 612), muss man diese Dienstverträge nicht unterschreiben, wenn man mit der Änderung nicht einverstanden ist – zumindest wenn es sich um eine Stundenreduktion von weniger als 20 % handelt.
Ist man von einer “wesentlichen Änderung des Arbeitsumfangs” (ab 20 %) betroffen, weil Schüler sich abmelden und die Stunden nicht durch Anmeldungen, Aufstockungen, Ensemblestunden oder andere Ergänzungsfächer aufgefüllt werden können, hat man allerdings leider nur die Möglichkeit, die Kürzung hinzunehmen und den Nachtrag doch zu unterschreiben, oder selbst zu kündigen – jedoch immerhin mit Anspruch auf Abfertigung (siehe INFO 611).
Der “Arbeitsumfang” ist die Stundenanzahl, die sich aus den Einheiten der vorhandenen Schüler und Ergänzungsfächer im jeweiligen Unterrichtsfach ergibt. Dazu und zu weiteren Grundprinzipien, die leider bis heute nicht in der Praxis angekommen sind, ein alter Artikel von Martina Glatz für die Gewerkschafts-News in der damaligen MKM-Zeitschrift “Notiert”, der – VORSICHT – aus dem Jahr 2013 (!) stammt. Daher sind nicht mehr alle Links und Daten aktuell. Die Problematik hat jedoch – traurig genug – nichts an Brisanz verloren.
ANHANG: Verträge und Stundensicherheit (Notiert 2013)
https://netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/Musikinform/2013-01_stundensicherheit.pdf
Höchste Zeit, das zu ändern! Daher:
Bitte weitersagen / weiterleiten!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.