INFO 606

NÖ Musikschulplan 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier gibts was Neues!

den Musikschulplan fürs nächste Schuljahr (September 2025):
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Textgegenueberstellung_-_NOe_Musikschulplan-_Aenderung_1.pdf

siehe nö Landes-Seite unter Bürgerbegutachtung (bis 09.06.2025):
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/NOe_Musikschulplan_Aenderung_25.html

liebe Grüße
ein Musikschullehrer, der nicht namentlich genannt werden möchte

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 605

Umfrage: therapeutische Aspekte im Musikschulunterricht

anonyme Umfrage:
https://edu.survey.uni-graz.at/index.php/251935?lang=de

Liebes Infonetzwerk,

ich bin niederösterreichische Musikschullehrerin und schließe mein Masterstudium Musiktherapie mit einer Masterarbeit ab, die die therapeutischen Aspekte im Unterricht und musiktherapeutische Möglichkeiten an Musikschulen beleuchten soll. Ich mache hierfür eine anonyme Umfrage über limeSurvey in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Zwar habe ich an die Schulen geschrieben, dennoch bin ich nicht sicher, was weitergeleitet wird und was nicht. Wäre es möglich den link über das Infonetzwerk zu versenden?

Musiktherapeutische Angebote und therapeutische Aspekte im Unterricht an Musikschulen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
https://edu.survey.uni-graz.at/index.php/251935?lang=de

Herzlichen Dank!
Liebe Grüße,
Annemarie Buchinger

Selbstverständlich, liebe Kollegin!
Bitte um zahlreiche Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 604

Neuigkeiten “Musikschulentwicklung” ?

Liebe Kolleg*innen,

wir brauchen eure Hilfe!

Nachdem wir mehrheitlich aus dem Musikschulausschuss der Gewerkschaft ausgetreten sind (siehe INFO 581), sind wir nicht mehr über aktuelle Entwicklungen des NÖ Musikschulwesens informiert und können euch daher nicht mehr selbst auf dem Laufenden halten.

Wir erinnern daran, dass das Infonetzwerk als Plattform für einen gebündelten Informationsaustausch ins Leben gerufen wurde und nach wie vor dazu dient, dass sich die NÖ Musikschullehrer/innen gegenseitig Neuigkeiten mitteilen können.

Wenn ihr etwas Interessantes mitbekommen habt, schickt eure Infos bitte an die folgende Mailadresse: noe-mslehrer@gmx.at
Wir leiten sie dann an alle (unter derselben Adresse) zum Mailverteiler angemeldeten Empfänger weiter und veröffentlichen sie auf unserer Website www.noe-musikschulinfo.net unter “Nachrichten”.
Wenn ihr nachvollziehbare Quellen angebt, können wir eure Nachricht auch anonymisiert weitergeben.

Also: Ihr seid dran! Was gibt es Neues?

  • z.B. aus dem MKM
  • aus dem Musikschulbeirat
  • vom Förderrecht (Musikschulgesetz)
  • zum Dienstrecht (alt / neu)
  • von den Verbandszusammenlegungen usw.

Bitte um gesicherte Informationen!

Für Diskussionen und Erfahrungsaustausch steht das Musikschullehrer/innen-Forum zur Verfügung:
https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=index&USER=user_414971

Wir freuen uns auf einen regen Austausch!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 603

Tagesdiäten für Dienstreisen auch erhöht

Liebe Kolleg*innen,

bei Dienstreisen (z.B. zum bevorstehenden Landeswettbewerb prima la musica) hat man Anspruch auf:

  • Reisekostenvergütung (Fahrkarte oder Kilometergeld)
  • Reisezulagen (Tagesgebühr und ggf. Nächtigungsgebühr)

Gemeinsam mit dem Kilometergeld wurden mit dem Neuen Jahr auch die Reisezulagen erhöht:

  • Kilometergeld € 0,50 (statt 0,42)
  • Tagesgebühr € 30,- * (statt 26,40)
  • Nächtigungsgebühr € 17,- (statt 15,-)

Das Kilometergeld umfasst sämtliche Ausgaben der Autofahrt, inklusive Parkgebühren etc.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/kilometergeld.html

Mit der Tagesgebühr (den “Tagesdiäten”) werden die Verpflegungskosten abgegolten.
* VORSICHT: Die tatsächliche Höhe der Tagesgebühr richtet sich nach der Dauer der Dienstreise.
Bei dieser Dauer wird die Reisezeit mitgerechnet, also vom Ausgangspunkt der Dienstreise bis zur Rückkehr.
Welcher Prozentsatz der Tagesgebühr bei welcher Dauer gewährt wird und von wo aus Weg und Zeit berechnet werden (Dienstort oder Wohnort), dazu gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen:

* In der Reisegebührenvorschrift (RGV) aus dem Bundesrecht wird die Tagegebühr z.B. gedrittelt, im NÖ Landes-Bedienstetengesetz (LBG) bekommt man ab 4 Stunden die halbe und ab 8 Stunden die ganze Tagesgebühr.

Im neuen Dienstrecht gilt dieses Landesgesetz, da im § 80 GBedG auf das LBG verwiesen wird.
Daher haben wir unsere Vorlagen für Dienstreise-Anträge auf dieser Grundlage upgedatet:
Dienstreise+Reisegebühren-Antrag (MUSTER) – siehe ANHANG

* Die Bediensteten erhalten für Zeiträume von mehr als vier bis zu acht Stunden einer Dienstreise die halbe Tagesgebühr und für Zeiträume von mehr als acht bis zu 24 Stunden einer Dienstreise die volle Tagesgebühr. (LBG § 111 Abs. 1)

Die Dauer einer Dienstreise ist vom Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung der Reisebewegung zu berechnen. (LBG § 113) – inklusive der Fahrzeit!

Sofern die Dienstreise nicht von der Wohnung der Bediensteten aus angetreten oder dort beendet wird, gilt als Ausgangs- oder Endpunkt der Dienstreise die Dienststelle, der die Bediensteten zugewiesen sind, … (LBG § 100 Abs. 2)

Wenn Bedienstete nachweisen, dass die tatsächlichen, unvermeidbaren Auslagen für die in Anspruch genommene Unterkunft die Nächtigungsgebühr übersteigen, gebührt ihnen ein Zuschuss zur Nächtigungsgebühr bis zur Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Auslagen. (LBG § 109 Abs. 4)

NÖ Landes-Bedienstetengesetz, Abschnitt 8: Reisegebühren (§§ 99 ff)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000825

VORSICHT: Im bisherigen Dienstrecht (das für die meisten Musikschullehrkräfte weiterhin gilt) müssen die Gebührensätze und deren Handhabung, sowie das Prozedere von deren Beantragung – nach entsprechenden Verhandlungen mit der Personalvertretung – vom Gemeinderat erlassen werden, siehe:

§ 43 GBDO (Gemeindebeamtendienstordnung 1976)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40008651/LNO40008651.html

Ist der Schulerhalter einer Musikschule eine Gemeinde, gelten die dortigen Gebührensätze auch für die Musikschullehrer – und sind meist in der so genannten Nebengebührenordnung zu finden.
In Musikschulverbänden müsste der Musikschulvorstand in Absprache mit der Personalvertretung eine eigene Nebengebührenordnung erlassen. Die Gebührensätze dürfen dabei höher, jedoch nicht niedriger als das amtliche Kilometergeld sein! Natürlich wäre es sinnvoll, sich bei den vereinbarten Regelungen an den Bestimmungen des neuen Dienstrechts zu orientieren, damit für alle Musikschullehrkräfte eines Kollegiums dieselben Rahmenbedingungen gelten.
Gibt es keine Nebengebührenordnung, keinen Erlass bzw. keine Vereinbarung, sind die allgemeinen Regelungen anzuwenden, z.B. aus dem Landesrecht (siehe oben) oder dem Bundesrecht, siehe:

Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008156

Also:

  • Personalvertretung einschalten oder gründen
  • Nebengebührenordnung recherchieren oder vereinbaren
  • Dienstreise beantragen
  • Reisegebühren beantragen

MUSTER Dienstreise-Antrag und Reisegebühren-Antrag zum DOWNLOAD:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/02/Vorlage-DienstreiseReisegebuehren-Antrag.pdf

VORSICHT: Anträge immer im Dienstweg einbringen (bei der Musikschulleitung)!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 602

Update Informations-Seite anlässlich neuen Dienstrechts

Liebe Kolleg*innen,

Prosit Neujahr!

Heute tritt das neue Dienstrecht in Kraft.
Daher haben wir unsere Informations-Seite aktualisiert:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/informationen/

Das neue Dienstrecht gilt für neue Verträge ab 2025. Für davor begründete Dienstverhältnisse gilt das bisherige Dienstrecht weiter (Ausnahmen siehe unten*). Daher haben wir zwei Spalten für das neue Dienstrecht einerseits und die weiter bestehenden gesetzlichen Bestimmungen andererseits eingefügt.

Alle Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch zusätzlich zur hauptberuflichen Musikschul-Beschäftigung in ehrenamtlicher Tätigkeit – erstellt. Sollten trotz gründlichem Studium der verfügbaren Quellen Fehler enthalten sein oder wichtige Informationen fehlen, bitte um Rückmeldung unter: noe-mslehrer@gmx.at

Leider haben wir nicht die Kapazitäten, alle in den letzten Jahren und Jahrzehnten ausgesendeten Informationsschreiben upzudaten. Daher sind sie naturgemäß teilweise nicht mehr aktuell. Nichtsdestotrotz enthalten sie großteils immer noch interessante und viele nach wie vor geltende Informationen. Achtet bitte unbedingt auf die Jahresangaben und prüft länger zurück liegende Aussendungen auf ihre Gültigkeit!

Sollte jemand aktuelle Informationen haben, freuen wir uns über Zusendungen oder Mitarbeit! Das Infonetzwerk ist eine unabhängige Plattform, die Allen, die den NÖ Musikschullehrkräften Neuigkeiten mitteilen möchten, einen Mailverteiler zur Verfügung stellt, zu dem sich wiederum alle an der Entwicklung des NÖ Musikschulwesens Interessierten anmelden können: noe-mslehrer@gmx.atBitte nutzt die Mailadresse nicht nur zur Anmeldung, sondern gerne auch, um selbst Informationen einzuspeisen!


* OPTIONSRECHT

Wer zwischen 1. Jänner 2022 und 31. Dezember 2024 neu an einer NÖ Musikschule zu unterrichten begonnen hat, kann bis Ende 2025 eine schriftliche Erklärung abgeben, um ins neue Dienstrecht zu wechseln.

Kollegen haben uns den folgenden Link zu einer App geschickt, die der Direktor der Kommunal Akademie NÖ entworfen hat, um abzuschätzen, ob sich der Umstieg in das neue Gehaltsschema für die Betroffenen lohnt. (Danke für den Hinweis!)

Gehaltsrechner App
Überleitung GVBG in NÖ GBedG 2025
Created by Johannes Landsteiner
https://oaa.app.link/launch-app-ea8bc7ec-a412-40ad-8a85-9ecaeb446e80

Dir. Mag. Johannes Landsteiner
Kommunal Akademie NÖ:
https://www.kommak-noe.at/system/web/person.aspx?detailonr=50681025-20020&sprache=1&menuonr=50324838

Um das Gehalt genau vergleichen zu können, müsste die zukünftige Entlohnungsstufe bekannt sein, die unter anderem von der anrechenbaren Berufserfahrung abhängt, die im neuen Dienstrecht in Kann-Bestimmungen geregelt ist.

Außerdem sind bei einem Umstieg nicht nur das Grundentgelt, sondern auch andere Gehaltsbestandteile (wie Fahrtkostenzuschuss, Jubiläumsbelohnung, Wertigkeiten Gruppenunterricht etc.), sowie geänderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen (etwa Organisationszeiten einerseits – Ruhepausen andererseits, Kündigungsbestimmungen, Leistungsbeurteilung, Vorrang der dienstlichen Tätigkeit gegenüber Nebenbeschäftigungen, etc.).

Gibt es schon Erfahrungen mit der App?
Gibt es schon Erfahrungen mit der Einstufung in die neuen Verwendungsgruppen (MK1-3) oder der Anrechnung von Berufserfahrung?

Bitte um Nachrichten oder
Beiträge im Diskussionsforum:
https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=index&USER=user_414971

Alles Gute im Neuen Jahr und mit den neuen Herausforderungen!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 601

km-Geld € 0,50 &
Stundenkürzung erst ab 20% Reduktion

Liebe Kolleg*innen,

folgende Neuerungen gelten ab dem Neuen Jahr:

KILOMETERGELD-ERHÖHUNG
auf 50 Cent für alle Fahrzeuge ab Jänner 2025:

€ 0,50 / km – PKW, Motorrad, Fahrrad (ab 1 km Strecke)
€ 0,15 / km – Mitfahrer

“Mit 01.01.2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 0,50 Euro erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen PKW (bisher 0,42 Euro) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 0,24 Euro) nutzt. Bei mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 0,50 Euro auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 0,38 Euro). Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende. Galten hier bisher 0,05 Euro, sind es ab dem neuen Jahr 0,15 Euro.”
Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/kilometergeld-18183242

Anspruch auf Kilometergeld hat man einerseits für dienstliche Fahrten zwischen Standorten am selben Tag, sowie andererseits bei Dienstreisen zu Veranstaltungen außerhalb der Musikschule / des Verbands.


STUNDENKÜRZUNG
erst ab einer Reduktion der Lehrverpflichtung um 20 %:

Dass der Dienstgeber das Stundenausmaß einer Musikschullehrkraft ohne deren Einverständnis nur bei wesentlichen Änderungen der Schülerzahlen kürzen darf, hat zuletzt auch schon gegolten – auch wenn es in der Praxis kaum umgesetzt wurde. Vielmehr mussten die meisten Kollegen bei jeder Abmeldung fürchten, die jeweilige Stunde zu verlieren, selbst bei 25 min. Einheiten.
Nun wurde jedoch erstmals definiert, was “wesentlich” bedeutet: Ab 2025 dürfen unsere Stunden erst ab einer Reduktion der Lehrverpflichtung um 20 % einseitig gekürzt werden. Bei geringfügigeren Änderungen muss das Gehalt weiterbezahlt werden – auch wenn es keine Schüler, Ensembles oder andere Nebenfächer gibt, um die Stunden aufzufüllen. (Im beiderseitigen Einvernehmen kann das Beschäftigungsausmaß selbstverständlich jederzeit in alle Richtungen geändert werden.)
Jetzt liegt es an uns, dass die gesetzliche Bestimmung endlich auch in der Praxis ankommt. Bitte helft dabei mit, dass sich die Information herumspricht!

Die neue Regelung gilt sowohl im bestehenden als auch im neuen Dienstrecht:

NEUES DIENSTRECHT
(Inkrafttretensdatum 01.01.2025)
§ 111 Abs. 11 NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (GBedG)
“Das Beschäftigungsausmaß kann vom Dienstgeber herabgesetzt werden, wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert. […] Eine wesentliche Änderung des Arbeitsumfanges liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 20 % eintritt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40071971/LNO40071971.html

NOVELLE WEITER BESTEHENDES DIENSTRECHT
(Inkrafttretensdatum 01.01.2025)
§ 46c Abs. 10 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG)
“Das Beschäftigungsausmaß kann vom Dienstgeber herabgesetzt werden, wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert. Eine wesentliche Änderung des Arbeitsumfanges liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 20 % eintritt. Kündigt der Musikschullehrer aus diesem Grund, so gilt diese Kündigung als durch den Dienstgeber wegen Änderung des Arbeitsumfanges erfolgt * (§ 32 Abs. 4 Vertragsbedienstetengesetz 1948). Bei Auflösung der Musikschule kann eine Kündigung durch den Dienstgeber auch dann erfolgen, wenn das Dienstverhältnis des Musikschullehrers durch die Kündigung in einem Zeitpunkt enden würde, in dem er das 50. Lebensjahr vollendet und bereits 10 Jahre in diesem Dienstverhältnis zugebracht hat.”
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072097/LNO40072097.html
* … damit man – vor allem in der alten Abfertigungs-Regelung – nicht auch noch die Abfertigung verliert.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 600

zu Weihnachten : Google Arts & Culture

Liebe Kolleg*innen,

diesmal sind wir mit unserem Weihnachtsgruß etwas früher dran, da ihr die folgenden Online-Tools in den Weihnachtsstunden mit euren Schüler*innen vielleicht noch verwenden könnt:

Wer’s nicht ohnehin schon kennt, kann mit den interaktiven “Experimenten” von Google Arts & Culture unter anderem weihnachtliche Musik (um)gestalten:

BLOB OPERA
https://artsandculture.google.com/experiment/blob-opera/AAHWrq360NcGbw?hl=en
> “Launch experiment”
> go through or “Skip tutorial>”
> “Let it snow!”

Viola the Bird
https://artsandculture.google.com/experiment/viola-the-bird/nAEJVwNkp-FnrQ?hl=en
… enthält im “Concert”-Modus auch zwei programmierte Weihnachtslieder:
Stille Nacht (“Silent Night”) und “We Wish You a Merry Christmas”

Im “Freestyle”-Modus muss / kann man ohnehin selbst spielen, was man möchte …

Die anderen musikalischen Spiele sind zwar nicht weihnachtlich, aber nicht weniger kreativ – z.B.:

Paint With Music
https://artsandculture.google.com/experiment/paint-with-music/YAGuJyDB-XbbWg?hl=en
… erzeugt Musik mit Pinselstrichen

Am Ende des heurigen Schönberg-Jubiläums-Jahres außerdem ein Experiment zu seinem Zeitgenossen und wesensverwandten Freund, Wassily Kandinsky:

Play a Kandinsky
https://artsandculture.google.com/experiment/play-a-kandinsky/sgF5ivv105ukhA?hl=en
… lässt das Bild “Gelb – Rot – Blau” des abstrakten Malers erklingen,
der als Synästhet galt und sich mit dem Klang von Farben und Formen auseinandergesetzt hat.

Viel Spaß, guten Endspurt und – hoffentlich bald –
erholsame Ferien und schöne Feiertage!
Euer Infonetzwerk-Team

INFO 600 (pdf)

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INFO 599

Gehaltstabellen 2025

Liebe Kolleg*innen,

anbei das Rundschreiben der Gewerkschaft mit den Gehaltstabellen fürs nächste Jahr:

“Die Gehälter/Entgelte werden um 3,50 %, mindestens jedoch um € 82,40, maximal um € 437,80, erhöht.
Die Zulagen werden um 3,50 % erhöht.
Der Gehaltsabschluss gilt für die NÖ Gemeindebediensteten vorbehaltlich des Beschlusses des NÖ Landtages.”

https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2024/12/Gehaltstabellen2025Rundschreiben.pdf

S.7 ms-Schema
S.8(-9) l-Schema
S.14 MK-Schema (MK1, MK2, MK3) für neue Verträge ab 1.1.2025
gemäß NÖ GBedG (neues Dienstrecht: NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025)

Die Gehaltstabellen der letzten Jahre stehen auf der Infonetzwerk-Website unter “Information” zur Verfügung:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/informationen/

Weiter zurück reichen die Daten auf der MKM-Homepage…
https://www.mkmnoe.at/service-fuer-schulen/rechtsgrundlagen/dienstrecht-gehaltstabellen-noe-leiterakademie-verordnung
…und in unserem “Archiv” – auf der ehemaligen Infonetzwerk-Seite unter:
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=13878&f=1&i=16240&s=13878

Im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) kann man auch nach früheren Fassungen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen suchen – fürs “Monatsentgeld der Musikschullehrer” im ms-Schema z.B. unter
https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich
Abkürzung: GVBG
Paragraph: 46g
Fassung vom … (Datum eingeben / auswählen)

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

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INFO 598

Wie Solidarität und Öffentlichkeit helfen,…

…die Arbeitsbedingungen zu verbessern:

Liebe Kolleg*innen,

hiermit leiten wir einen ORF-Beitrag zum Thema Orchester-Honorare weiter und bedanken uns bei den Kolleg*innen fürs Übermitteln der Links!

kulturMONTAG – 4.11.2024, 22:31 Uhr | ORF 2
Prächtig, aber prekär – Fair Pay beim Wiener Mozart-Orchester?
Video: https://on.orf.at/video/14249760/15752867/praechtig-aber-prekaer-fair-pay-beim-wiener-mozart-orchester (bis 4.12.2024)
Artikel: https://tv.orf.at/program/orf2/241104kumo144.html

Hier auch der Falter-Artikel von Stefanie Panzenböck vom letzten Mai, auf den im Beitrag Bezug genommen wird:

FALTER.at – 31.05.2024
Rote Ampel für die Staatsoper
Freischaffende Musiker:innen in Wien spielen für äußerst niedrige Gagen in klassischen Orchestern. In Deutschland gibt es Lösungen dafür – zum Beispiel eine Ampel.
https://www.falter.at/maily/20240531/rote-ampel-fuer-die-staatsoper

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INFO 597

Falter: “Neuer Skandal” & Änderung Musikschulgesetz

Liebe Kolleg*innen,

Lina Paulitsch vom Falter berichtet schon wieder übers NÖ Musikschulwesen:

FALTER 39/2024 vom 24.09.2024
Belästigungsvorwürfe und Protektion: Neuer Skandal um Musikschuldirektor in NÖ
Ein Direktor einer Musikschule in Niederösterreich musste wegen Vorwürfen sexueller Belästigung gehen. Jetzt wäre er fast als Schulleiter zurückgekehrt, in der Gemeinde ist sein eigener Bruder der Bürgermeister

https://www.falter.at/zeitung/20240924/neuer-skandal-um-musikschuldirektor-in-noe
Unter Brüdern (ANHANG 1)

Hier auch der im Feuilleton angesprochene NÖN-Artikel:

NÖN (Bezirk Schwechat) am 20. September 2024
Martina Raab verlässt die Musikschule Südheide
https://www.noen.at/schwechat/neue-leitung-martina-raab-verlaesst-die-musikschule-suedheide-440471634
Neue Leitung (ANHANG 2)

+ + +

Es wird vermutlich nicht viele Kolleg*innen betreffen, denn es handelt sich um eine Übergangsbestimmung für Kolleg*innen, die ins neue Dienstrecht kommen, aber noch ins alte Fördersystem fallen. Aber dennoch zur Info:
Der beiliegende Entwurf einer Änderung des NÖ Musikschulgesetzes soll morgen beschlossen werden.
§ 15 Abs. 5a (ANHANG 3)

Aus den Erläuterungen:
Das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, LGBl. Nr. 15/2024, tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und beinhaltet unter anderem ein neues Entlohnungsschema für den Verwendungszweig musik- und kunstpädagogischer Dienst. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. Nr. 16/2024, mit dem Schuljahr 2026/27, womit ein von der Einstufung der Musikschulehrenden unabhängiges Fördersystem in Kraft tritt, bedarf es daher einer Klarstellung, wie fördertechnisch ab 1. Jänner 2025 jene Musikschullehrenden zu behandeln sind, deren Dienstverträge nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, LGBl. Nr. 15/2024, abgeschlossen werden und jene Musikschullehrenden, die ins neue Dienstrecht optieren.
Diese Klarstellung soll in Form einer ergänzenden Übergangsbestimmung zum NÖ Musikschulgesetz 2000 erfolgen die festlegt, welche Verwendungsgruppe welcher bisherigen Entlohnungsgruppe fördertechnisch entspricht und welcher der bisherigen 19 Entlohnungsstufen die 7 neuen Entlohnungsstufen fördertechnisch gleichzuhalten sind.

Quelle (NÖ Landtag):
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-525

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

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