Erinnerung an die neue Regelung zur Stundenreduktion
Liebe Kolleg*innen, denkt ihr eh noch daran, dass euch Stunden ohne eure Zustimmung nur bei einer Reduktion des Stundenkontingents in eurem Unterrichtsfach um 20 % oder mehr gekürzt werden können?
Aber liebes Infonetzwerk-Team, für mein Instrument gibt es mehrere Lehrkräfte, und ich habe keinen Überblick über die Anmeldungen. Ich weiß also gar nicht, ob sich die Stunden in meinem Unterrichtsfach reduziert haben – und schon gar nicht, um welchen Prozentsatz.
Liebe Kollegin / Lieber Kollege, wenn ihr eine Personalvertretung habt, sollte diese Zugang zu den entsprechenden Informationen haben, und zwar im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte bei der Änderung der Dienstpostenpläne (§ 25 NÖ GPVG).
Außerdem gibt es seit dem 1. September 2025 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Damit kann jede Bürgerin / jeder Bürger Auskünfte beantragen, wie etwa zum Stand und der Zuteilung der Schüler*innen und Stunden im aktuellen Schuljahr, zu den Wartelisten im entsprechenden Unterrichtsfach, den Ab-, Um- und Anmeldungen fürs kommende Schuljahr, sowie eventuell – falls schon eingeteilt – sogar zur Verteilung der Stunden.
Liebes Infonetzwerk-Team, und was mache ich, wenn ich keine Auskunft bekomme?
Liebe Kollegin / Lieber Kollege, sicherheitshalber kann auch eine teilweise Auskunft beantragt werden, sollten die Daten z.B. noch nicht vollständig vorliegen (§ 9 IFG). Weiters kann man darum ersuchen, personenbezogene Daten gegebenenfalls zu anonymisieren und nur die nötigen Zahlen bzw. Prozente offenzulegen, um einer allfälligen Datenschutzproblematik vorzubeugen (§ 6 IFG). Um sich weitere Rechte vorzubehalten, kann für den Fall einer Auskunftsverweigerung außerdem ein entsprechender Bescheid beantragt werden (§ 11 IFG). Normalerweise müsste die Gemeinde / der Verband die IFG-Anfrage jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen beantworten (§ 8 IFG).
Informationsfreiheitsgesetz (IFG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012537
NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (NÖ GPVG) § 25:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40003227/LNO40003227.html
Hier nochmals die gesammelten INFOs zum Thema Stundenreduktion von der vorigen Schulschluss-INFO-Offensive zum Nachlesen:
Stundenreduktions-INFOs 2025:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/06/Stundenreduktions-INFOS.pdf
Bitte weiterleiten / weitersagen / teilen / verbreiten – dankeschön!
Einen schönen Schuljahres-Ausklang und erholsame Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
P.S.:
Liebes Infonetzwerk-Team, gilt denn diese Regelung nicht nur für Verträge nach dem neuen Dienstrecht?
Liebe Kollegin / Lieber Kollege, diese neue Regelung (mit der Definition des Terminus “wesentlich” für Reduktionen ab 20 %) gilt ab dem 1. Jänner 2025 für ALLE Musikschullehrkräfte! Sie steht sowohl im neuen Dienstrecht (§ 111 Abs. 11 GBedG) als auch im für alle anderen weiterhin geltenden § 46c Abs.10 GVBG!
NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (GVBG) § 46c (Abs.10):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072097/LNO40072097.html
NEUES DIENSTRECHT: NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz (GBedG) § 111 (Abs.11):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40071971/LNO40071971.html
Weitere IRRTÜMER und deren Richtigstellung zum Thema Stundenreduktion zum Nachlesen unter:
IRRTÜMER Nr. 1: Stundenreduktion
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Irrtuemer01Stundenreduktion.pdf
Bitte weiterleiten / weitersagen / teilen / verbreiten – dankeschön!
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.