linke Spalte: weiter bestehendes Dienstrecht rechte Spalte: neues Dienstrecht GVBG § 46 (& VBG, BDG, GehG, …*) –siehe Gesetzes-Stammbaum (Stand 2015) GBedG –NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 Für neue Verträge ab 2025 gilt automatisch das neue Dienstrecht. Für davor begründete Dienstverhältnisse gilt das bisherige Dienstrecht weiter. Bei Dienstbeginn zwischen 2022 und 2024 gab es ein Optionsrecht (GBedG … Information weiterlesen
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