INFO 638

IRRTÜMER: Leasing &
Rechnungshofbericht Musikschule Staatz

Liebe Kolleg*innen!

Wussten Sie, dass NÖ Musikschulverbände der Kontrolle des Bundesrechnungshofs unterliegen?
Hier eine Liste aller Rechtsträger, die unter der Aufsicht des Rechnungshofs Österreich stehen (Stand 1. Juli 2025):
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun/Rechtstraeger_Obligo.pdf

Wussten Sie, dass in Niederösterreich für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern weder der Bundes- noch der Landesrechnungshof zuständig ist?
Da das Land Niederösterreich diesbezügliche Bestimmungen aus dem Bundes-Verfassungsgesetz noch nicht umgesetzt hat, “kann der Landesrechnungshof Niederösterreich die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden nur auf Ersuchen der NÖ Landesregierung im Rahmen der Gemeindeaufsicht überprüfen” (siehe Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen des Landesrechnungshofs).
https://www.lrh-noe.at/de/zusammenstellung-der-rechtsgrundlagen-des-landesrechnungshofs
Der Rechnungshof Österreich wiederum hat nur die Aufsicht über Gemeinden ab 10.000 Einwohnern und eben über Gemeindeverbände.
https://www.rechnungshof.gv.at (Suchfunktion)

Wussten Sie, dass der Gemeindeverband Musikschule Staatz kürzlich vom Rechnungshof geprüft wurde?
Hier der Bericht des Rechnungshofes:
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_5_NOe_Gemeindeverband_Musikschule_Staatz.pdf

Daraus resultierten unter anderem folgende Empfehlungen:

  • ordnungsgemäße Beschlüsse, Abläufe und Prozesse, Zuständigkeitsverteilung, …
  • Überwachung durch den Prüfungsausschuss
  • Veröffentlichung der Rechnungsabschlüsse im Internet
  • Regelungen zu den Reisegebühren
  • schriftliche Vereinbarungen für die Nutzung von Räumlichkeiten und für Schulkooperationen mit Volks- und Mittelschulen
  • soziale Staffelung der Schulgeld-Tarife (Ermäßigungen für einkommensschwächere Familien)
  • verstärkter Einsatz von Leihlehrpersonen
  • regelmäßige Fortbildungen

(Zusammenfassung und Schlussempfehlungen im ANHANG:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/01/Rechnungshof-Musikschule-Staatz-Zusammenfassung.pdf)

LEASING:

Da der Rechnungshof dem Musikschulverband insbesondere empfiehlt, sich Lehrkräfte auszuleihen, möchten wir daran erinnern, dass die Personalüberlassung (Arbeitskräfteüberlassung) Risiken birgt und unsere Beschäftigungsverhältnisse noch prekärer machen kann. In der Zusammenfassung des Rechnungshofberichts wird deutlich, wie die Interessen der Schulerhalter an Flexibilität in der Planung des Unterrichtsangebots den Interessen der Lehrkräfte an Stundensicherheit entgegenstehen:

Der Schulleiter war bei der Planung des Angebots der Musikschule eingeschränkt: Einerseits gewährte das Land ein fixes Kontingent an Förderstunden – wurde dieses nicht ausgeschöpft, drohte eine Reduktion und damit weniger Förderung in der Zukunft. Andererseits war der Spielraum durch die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit Lehrpersonen begrenzt – Abhilfe konnten hier ausgeliehene Lehrpersonen von anderen Musikschulen schaffen. (Rechnungshofbericht S. 5)
Die Möglichkeit des verstärkten Einsatzes von Leihlehrpersonen wäre zu prüfen; dies im Sinne der Nutzung von Synergien zwischen den Musikschulen sowie einer flexiblen Angebotsplanung. (Rechnungshofbericht S. 63)

Vor allem Lehrer von Mangelinstrumenten, die in kleineren Musikschulen nur schwer über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hinauskommen, waren/sind oft froh über die Möglichkeit, sich für einzelne Schüler an benachbarte Musikschulen verleihen zu lassen. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass diese Stunden noch unsicherer sind. Wir haben schon in der INFO 432 davor gewarnt, das Leasing nicht überhand nehmen zu lassen (aufgrund der neuen Bestimmungen zur Stundenreduktion am besten weniger als 20 % des Beschäftigungsausmaßes). Angesichts der aktuellen Verbands-Zusammenlegungen haben wir kürzlich nochmals gewarnt, da die Personalüberlassung (Arbeitskräfteüberlassung) nicht durch die Betriebsübergangs-Regelung geschützt ist, also vom neuen Verband nicht übernommen werden muss (siehe INFO 588):

INFO 588 (2024)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2024/04/info-588/
INFO 432 (2019)
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=30213&f=1&i=7949&s=30213
FAQs Adventkalender (2012)
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/FAQs/20121220Personalueberlassung.pdf

NEU (ANHANG):
Irrtümer Nr. 11: Leasing (Personalüberlassung / Arbeitskräfteüberlassung)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/01/Irrtuemer11Leasing.pdf

FORTBILDUNGEN:

Dienstrechtlich relevant ist von den Rechnungshof-Empfehlungen außerdem das Thema Fortbildungen. Die Irrtümer zu den Fortbildungen (Weiterbildungen) sind noch in Arbeit. Daher können wir diesbezüglich vorläufig nur auf zwei Informationen aus dem Jahr 2012 verweisen:

Artikel von Martina Glatz für die damalige MKM-Zeitschrift “Musikinform”
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/01/Fortbildung-Musikinform-2012.pdf
FAQs Adventkalender
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/FAQs/20121210Fortbildung.pdf

Es wäre zu erheben, ob alle Lehrpersonen an der Musikschule Staatz über eine Fortbildung verfügen, und darauf hinzuwirken, dass alle Lehrpersonen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. (Rechnungshofbericht S. 64)

Der Dienstgeber kann Fortbildungen anordnen, muss in dem Fall jedoch auch alle anfallenden Kosten (Kursgebühren, Reisekosten, Tagesdiäten, ggf. Übernachtungen, etc.) zur Gänze übernehmen!

REISEGEBÜHREN:

Zu den Reisegebühren haben wir bereits in der INFO 629 berichtet, dass die Gemeinden / Verbände deren Auszahlung und Rahmenbedinungen in so genannten “Nebengebührenordnungen” regeln sollten.

Es wären Regelungen zu den Reisegebühren festzulegen und dabei auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten. (Rechnungshofbericht S. 62)

Trotz aller Sparsamkeitsgrundsätze dürfen die amtlichen Gebührensätze für Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgebühren etc. nicht unterschritten werden! Bei der Erstellung solcher Regelungen ist die Personalvertretung einzubeziehen! Da für Musikschullehrer im neuen Dienstrecht die §§ 99-113 des NÖ Landesbedienstetengesetzes gelten, wäre es sinnvoll, diese Bestimmungen auch in entsprechenden Regelungen für alle anderen Kollegen zu übernehmen.

… siehe auch INFO 629:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2025/10/info-629/
Irrtümer Nr. 5: Fahrtkostenzuschuss, Reisegebühren, …
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer05FahrtkostenReisegebuehren.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

P.S.: Wie immer bemühen wir uns, alle Informationen sorgfältig zu prüfen. Sollten jemandem dennoch Fehler auffallen, bitte an die untenstehende Mailadresse melden!

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.