Vorsicht: Leasing | Erinnerung: Umfrage | letzter Aufruf: Personalvertretungswahl
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da es am schnellsten geht, zuerst nochmals die Erinnerung an die
Umfrage zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen:
https://ms-nö.services4science.com/survey/index.php/934812?newtest=Y&lang=de
…und ein letzter Aufruf, Personalvertretungen zu gründen!
Spätestens in eineinhalb Wochen beginnt das Wahl-Prozedere:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2023/11/PV-Info-Wahlen-2024.pdf
Anmeldung Mail-Verteiler: martina.isabel.glatz@gmail.com
THE PEOPLE UNITED WILL NEVER BE DEFEATED!
PERSONALÜBERLASSUNG (LEASING)
Vorsicht: Personalüberlassung ist nicht durch die Betriebsübergangs-Regelung geschützt. Bitte Leasing-Stunden – vor allem wenn es viele sind – rechtzeitig vor Verbands-Zusammenschlüssen besser in Dienstverträgen regeln!
Was ist Leasing überhaupt?
Der Lehrer xy unterrichtet das Instrument z in der Musikschule A. In der Musikschule B wird ein Lehrer für das Instrument z gesucht, aber es gibt nur wenige Schüler bzw. Stunden, da es dort ein neu eingeführtes Mangelinstrument ist. Statt einen Lehrer mit geringfügigem Beschäftigungsausmaß einzustellen, least die Musikschule B den Lehrer xy aus der benachbarten Musikschule A, bzw. überlässt die Musikschule A der Musikschule B den Lehrer xy zur Dienstleistung. Die Gemeinden schließen – mit Zustimmung des Lehrers xy, aber nicht mit ihm, sondern – miteinander eine vertragliche Vereinbarung gemäß NÖ Personalüberlassungsgesetz, bzw. bei Verbänden gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Der Lehrer arbeitet zusätzlich zur Musikschule A auch in der Musikschule B, bekommt aber seine Bezüge nach wie vor alle von der Musikschule A im Rahmen seines bestehenden Dienstverhältnisses.
NÖ Personalüberlassungsgesetz (PÜG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000349
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008655
Was ist das Problem damit?
Oft bauen Lehrkräfte innerhalb so einer Personalüberlassung im Lauf der Zeit größere Klassen auf und unterrichten irgendwann nicht mehr nur ein geringfügiges Stundenausmaß, sondern ganze oder gar mehrere Unterrichtstage auf Leasingbasis, ohne dass jemand hinterfragt, ob die vertraglichen Rahmenbedingungen noch zur Situation passen. Darauf dass diese Art von Beschäftigungsverhältnis vor allem aufgrund der Unsicherheit der Stunden problematisch bis prekär sein kann, haben wir schon im Adventkalender 2012 (siehe Cartoon im ANHANG) und in einer eigenen Aussendung 2019 (siehe pdf im ANHANG) aufmerksam gemacht .
INFO 188: “Wer bezahlt die Fahrtkosten …?”
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=3155&f=1&i=7949&s=3155
INFO 432: “Lass dich nicht verleihen! Schnell kann es gescheh’n, …”
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=30213&f=1&i=7949&s=30213
Durch die bevorstehenden Verbands-Zusammenlegungen entsteht zusätzliche Unsicherheit:
Schließt sich die Musikschule B mit der Musikschule C zu einem Verband zusammen, sind alle Lehrkräfte, die bei diesen beiden Musikschulen beschäftigt sind, durch die Betriebsübergangs-Regelungen aus dem Gemeinde-Dienstrecht und der entsprechenden EU-Richtlinie davor geschützt, dass sich an ihren Verträgen etwas ändert. Ihre Dienstverhältnisse müssen weiterlaufen, als würde es keine neuen Musikschulverband geben. Der Lehrer xy hat jedoch keinen Vertrag mit der Musikschule B, sondern ist bei der Musikschule A beschäftigt. Diese kann allein bestehen bleiben, oder gründet womöglich einen anderen Verband mit der Musikschule D. Natürlich kann der Verband BC die Personalüberlassungs-Vereinbarung übernehmen, bzw. eine neue mit dem Verband AD abschließen. Deckt beispielsweise die Musikschule C das Unterrichtsangebot im Instrument z jedoch bereits ab und möchte der dortige Lehrer womöglich ohnehin mehr Stunden, hat der neue Verband BC vielleicht kein Interesse daran, den Lehrer xy weiter zu engagieren.
Da Stunden aus der Personalüberlassung bei Verbands-Zusammenschlüssen besonders unsicher sind, sollten verleaste Lehrkräfte danach trachten, bevor es zu neuen Verbänden kommt, Dienstverträge mit allen Gemeinden oder Musikschulverbänden abzuschließen, in denen sie arbeiten.
Bitte betroffenen Kolleginnen / Kollegen weiterleiten / weitersagen!
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz
martina.isabel.glatz@gmail.com
nur mehr unter: +43 699 12101502
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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