IRRTÜMER: Pausen, Korrektur vorige INFO & Erinnerung Musikstrategie-Umfrage
Liebe Kolleg*innnen,
noch bis 5. Dezember 2025:
“Gestalten Sie die Musikstrategie Österreich 2026 mit – egal ob als Künstler:in, Veranstalter:in, Label, Pädagog:in, Musik-Tech-Start-up oder Manager:in. Die gesamte Branche ist eingeladen.”
Umfrage Musikstrategie Österreich 2026
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport:
https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/schwerpunkte/musikstrategie/umfrage.html
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“BEZAHLTE RUHEPAUSEN” (eine halbe Stunde pro Tag weniger arbeiten bei gleicher Bezahlung)
Seit 1. April 2024 gehen NÖ Gemeindebedienstete bei gleicher Bezahlung eine halbe Stunde früher nach Hause, wenn sie mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Das liegt daran, dass die halbe Stunde Ruhepause, die man bei einer Tagesdienstzeit von mehr als 6 Stunden einhalten muss, seit damals zur Dienstzeit gezählt wird.
younion NÖ: “Bezahlte Ruhepause” – ein Durchbruch ist gelungen
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/bezahlte-ruhepause
Im neuen Dienstrecht gilt diese Regelung auch für Musikschullehrkräfte! Also für Kolleg*innen mit Verträgen ab dem 1. Jänner 2025 und Kolleg*innen, die von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht haben, gilt die “bezahlte Ruhepause” (die zur Dienstzeit zählt) gleichermaßen!
Wie jetzt? – Na ja, genau so wie bei den anderen Gemeindebediensteten auch: Wer einen Arbeitstag von mehr als 6 Stunden hat, muss eine Ruhepause von insgesamt einer halben Stunde einhalten, und kann abends um genau diese halbe Stunde früher aufhören, ohne deshalb weniger bezahlt zu bekommen.
Bei Unterrichtstagen laut Stundenplan, die mehr als 6 Stunden dauern (wohlgemerkt 6 x 60 min.!), ist es einigermaßen eindeutig: An solchen Tagen geht sich aufgrund der gesetzlichen Ruhepause dann eine 30minütige Unterrichtseinheit weniger aus. (Theoretisch können auch andere Dienstzeiten – z.B. Fahrzeiten von 30 min. – weggelassen werden. Jedoch stellt sich die Frage, warum Fahrten überhaupt vorgesehen sein sollten, wenn es so einfach ist, sie zu streichen.) De facto verringert sich also (in den meisten Fällen) die Lehrverpflichtung um 30 min. pro Tag – bei gleichbleibendem Gehalt. Ja, ihr habt richtig gelesen: 30 min. pro Tag weniger unterrichten und trotzdem gleich viel bezahlt bekommen!
Kompliziert wird es an Unterrichtstagen, die regulär weniger als 6 Stunden dauern, wenn an manchen Tagen zusätzliche Tätigkeiten dazu kommen, wie beispielsweise Konferenzen am Vormittag oder Veranstaltungen am Abend: Unterrichtet man dann an solchen Tagen einen Schüler weniger? Oder macht man während der Konferenz eine halbe Stunde Pause, oder während des Konzerts, …? Das ist leider bisher ungeklärt! Die Dienstgeberseite scheint zu hoffen, dass die Musikschullehrkräfte im neuen Dienstrecht nie auf die Idee kommen werden, ihre bezahlten Ruhepausen einzufordern. Daher: Bitte weitersagen!
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ORGANISATIONSZEIT (kurze Unterbrechungen zwischen Unterrichtseinheiten)
Umgekehrt wurde im neuen Dienstrecht eine Organisationszeit zwischen Unterrichtseinheiten, die – im Bedarfsfall (!) – im Stundenplan vorzusehen ist, in den A-Topf aufgenommen (GBedG § 111 Abs. 1 Z 1). Diese Art von Unterrichtsunterbrechungen wurden in der Corona-Krise als Lüftungspausen eingeführt und intensiv diskutiert, und sie werden regelmäßig mit den (oben angesprochenen) Ruhepausen verwechselt. Daher:
Organisationszeiten zwischen Unterrichtseinheiten sind von Ruhepausen zu unterscheiden! Sie sind keine Pausen, sondern Arbeitszeit.
Im neuen Dienstrecht zählen sie zur A-Topf-Jahresstunde – sofern sie erforderlich oder pädagogisch sinnvoll sind.
Im weiter bestehenden Dienstrecht sind sie nicht vorgesehen. Werden sie dennoch vom Dienstgeber gefordert, müssen sie als Mehrdienstleistung vergütet werden.
Das ist zwar nicht ausjudiziert. Aber es kann ja nicht sein, dass man plötzlich bis zu einer Stunde oder mehr pro Tag länger in der Arbeit bleiben muss – oder womöglich gar an einem zusätzlichen Tag kommen muss, weil die Schüler ja gar nicht so früh bzw. so spät kommen können, um die zusätzliche Zeit unterzubringen, oder die Räume gar nicht zur Verfügung stehen. Die Zeit kommt ja nicht nur zur Unterrichtsverpflichtung dazu. Alle anderen Tätigkeiten im B- und C-Topf werden deswegen ja auch nicht weniger.
Selbstverständlich kann es Situationen geben, in denen immer schon Zeit zwischen Unterrichtseinheiten einzuplanen war: Etwa falls ein Lehrer während des Unterrichtstages den Raum wechseln muss, oder falls er zwischendurch Instrumente oder Lehrmittel holen muss, oder falls irgendwelche Umbauarbeiten erforderlich sind. Das Herrichten des Raums sollte natürlich nicht auf Kosten der Unterrichtszeit der jeweiligen Schüler gehen – außer es ist Teil des pädagogischen Konzepts: Für Mitglieder einer Band kann es z.B. wichtig sein, mitzubekommen und dabei selbst zu lernen, wie die Verstärker aufzudrehen und einzustellen sind, etc. …
Allerdings wäre es nicht nur wünschenswert, sondern sogar gesetzlich geboten, dass die Räume gar nicht erst für die Musikschul-Verwendung adaptiert werden müssen, sondern von vorne herein für den Unterricht geeignet sind – siehe INFO 632:
Der Schulerhalter hat nachzuweisen, daß er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Privatschule […] entsprechen. (§ 6 Privatschulgesetz:)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40197040/NOR40197040.html
Anbei die Irrtümer im Zusammenhang mit Pausen und was dafür gehalten wird
(‘richtige’ Ruhepausen versus Organisationszeiten, die keine Pausen sind):
IRRTÜMER Nr. 9: Pausen (& Organisationszeiten)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer09Pausen.pdf
IRRTÜMER Nr. 8: Jahresarbeitszeit (Töpfe)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer08Jahresarbeitszeit.pdf
IRRTÜMER Nr. 7: Dienstmittel & Räumlichkeiten
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer07DienstmittelRaeume.pdf
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KORREKTUR zur letzten INFO 633 (Jahresarbeitszeit):
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2025/11/info-633/
Eine Kollegin hat uns berichtet, dass sie während ihrer langjährigen Unterrichtstätigkeit schon öfters Überstunden ausbezahlt bekommen hat und damit darauf hingewiesen, dass es im nö Musikschulwesen doch auch bezahlte Mehrdienstleistungen gibt. –
Danke für dieses Best Practice Beispiel und gratuliere zu diesem Dienstgeber!
Eine schöne und nicht allzu anstrengende Adventszeit!
Euer Infonetzwerk-Team
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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