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INFO 634

IRRTÜMER: Pausen, Korrektur vorige INFO & Erinnerung Musikstrategie-Umfrage

Liebe Kolleg*innnen,

noch bis 5. Dezember 2025:
“Gestalten Sie die Musikstrategie Österreich 2026 mit – egal ob als Künstler:in, Veranstalter:in, Label, Pädagog:in, Musik-Tech-Start-up oder Manager:in. Die gesamte Branche ist eingeladen.”

Umfrage Musikstrategie Österreich 2026
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport:
https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/schwerpunkte/musikstrategie/umfrage.html

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“BEZAHLTE RUHEPAUSEN” (eine halbe Stunde pro Tag weniger arbeiten bei gleicher Bezahlung)

Seit 1. April 2024 gehen NÖ Gemeindebedienstete bei gleicher Bezahlung eine halbe Stunde früher nach Hause, wenn sie mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Das liegt daran, dass die halbe Stunde Ruhepause, die man bei einer Tagesdienstzeit von mehr als 6 Stunden einhalten muss, seit damals zur Dienstzeit gezählt wird.

younion NÖ: “Bezahlte Ruhepause” – ein Durchbruch ist gelungen
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/bezahlte-ruhepause

Im neuen Dienstrecht gilt diese Regelung auch für Musikschullehrkräfte! Also für Kolleg*innen mit Verträgen ab dem 1. Jänner 2025 und Kolleg*innen, die von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht haben, gilt die “bezahlte Ruhepause” (die zur Dienstzeit zählt) gleichermaßen!

Wie jetzt? – Na ja, genau so wie bei den anderen Gemeindebediensteten auch: Wer einen Arbeitstag von mehr als 6 Stunden hat, muss eine Ruhepause von insgesamt einer halben Stunde einhalten, und kann abends um genau diese halbe Stunde früher aufhören, ohne deshalb weniger bezahlt zu bekommen.

Bei Unterrichtstagen laut Stundenplan, die mehr als 6 Stunden dauern (wohlgemerkt 6 x 60 min.!), ist es einigermaßen eindeutig: An solchen Tagen geht sich aufgrund der gesetzlichen Ruhepause dann eine 30minütige Unterrichtseinheit weniger aus. (Theoretisch können auch andere Dienstzeiten – z.B. Fahrzeiten von 30 min. – weggelassen werden. Jedoch stellt sich die Frage, warum Fahrten überhaupt vorgesehen sein sollten, wenn es so einfach ist, sie zu streichen.) De facto verringert sich also (in den meisten Fällen) die Lehrverpflichtung um 30 min. pro Tag – bei gleichbleibendem Gehalt. Ja, ihr habt richtig gelesen: 30 min. pro Tag weniger unterrichten und trotzdem gleich viel bezahlt bekommen!

Kompliziert wird es an Unterrichtstagen, die regulär weniger als 6 Stunden dauern, wenn an manchen Tagen zusätzliche Tätigkeiten dazu kommen, wie beispielsweise Konferenzen am Vormittag oder Veranstaltungen am Abend: Unterrichtet man dann an solchen Tagen einen Schüler weniger? Oder macht man während der Konferenz eine halbe Stunde Pause, oder während des Konzerts, …? Das ist leider bisher ungeklärt! Die Dienstgeberseite scheint zu hoffen, dass die Musikschullehrkräfte im neuen Dienstrecht nie auf die Idee kommen werden, ihre bezahlten Ruhepausen einzufordern. Daher: Bitte weitersagen!

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ORGANISATIONSZEIT (kurze Unterbrechungen zwischen Unterrichtseinheiten)

Umgekehrt wurde im neuen Dienstrecht eine Organisationszeit zwischen Unterrichtseinheiten, die – im Bedarfsfall (!) – im Stundenplan vorzusehen ist, in den A-Topf aufgenommen (GBedG § 111 Abs. 1 Z 1). Diese Art von Unterrichtsunterbrechungen wurden in der Corona-Krise als Lüftungspausen eingeführt und intensiv diskutiert, und sie werden regelmäßig mit den (oben angesprochenen) Ruhepausen verwechselt. Daher:

Organisationszeiten zwischen Unterrichtseinheiten sind von Ruhepausen zu unterscheiden! Sie sind keine Pausen, sondern Arbeitszeit.
Im neuen Dienstrecht zählen sie zur A-Topf-Jahresstunde – sofern sie erforderlich oder pädagogisch sinnvoll sind.
Im weiter bestehenden Dienstrecht sind sie nicht vorgesehen. Werden sie dennoch vom Dienstgeber gefordert, müssen sie als Mehrdienstleistung vergütet werden.

Das ist zwar nicht ausjudiziert. Aber es kann ja nicht sein, dass man plötzlich bis zu einer Stunde oder mehr pro Tag länger in der Arbeit bleiben muss – oder womöglich gar an einem zusätzlichen Tag kommen muss, weil die Schüler ja gar nicht so früh bzw. so spät kommen können, um die zusätzliche Zeit unterzubringen, oder die Räume gar nicht zur Verfügung stehen. Die Zeit kommt ja nicht nur zur Unterrichtsverpflichtung dazu. Alle anderen Tätigkeiten im B- und C-Topf werden deswegen ja auch nicht weniger.

Selbstverständlich kann es Situationen geben, in denen immer schon Zeit zwischen Unterrichtseinheiten einzuplanen war: Etwa falls ein Lehrer während des Unterrichtstages den Raum wechseln muss, oder falls er zwischendurch Instrumente oder Lehrmittel holen muss, oder falls irgendwelche Umbauarbeiten erforderlich sind. Das Herrichten des Raums sollte natürlich nicht auf Kosten der Unterrichtszeit der jeweiligen Schüler gehen – außer es ist Teil des pädagogischen Konzepts: Für Mitglieder einer Band kann es z.B. wichtig sein, mitzubekommen und dabei selbst zu lernen, wie die Verstärker aufzudrehen und einzustellen sind, etc. …

Allerdings wäre es nicht nur wünschenswert, sondern sogar gesetzlich geboten, dass die Räume gar nicht erst für die Musikschul-Verwendung adaptiert werden müssen, sondern von vorne herein für den Unterricht geeignet sind – siehe INFO 632:
Der Schulerhalter hat nachzuweisen, daß er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Privatschule […] entsprechen. (§ 6 Privatschulgesetz:)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40197040/NOR40197040.html

Anbei die Irrtümer im Zusammenhang mit Pausen und was dafür gehalten wird
(‘richtige’ Ruhepausen versus Organisationszeiten, die keine Pausen sind):

IRRTÜMER Nr. 9: Pausen (& Organisationszeiten)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer09Pausen.pdf

IRRTÜMER Nr. 8: Jahresarbeitszeit (Töpfe)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer08Jahresarbeitszeit.pdf

IRRTÜMER Nr. 7: Dienstmittel & Räumlichkeiten
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer07DienstmittelRaeume.pdf

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KORREKTUR zur letzten INFO 633 (Jahresarbeitszeit):
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2025/11/info-633/

Eine Kollegin hat uns berichtet, dass sie während ihrer langjährigen Unterrichtstätigkeit schon öfters Überstunden ausbezahlt bekommen hat und damit darauf hingewiesen, dass es im nö Musikschulwesen doch auch bezahlte Mehrdienstleistungen gibt. –
Danke für dieses Best Practice Beispiel und gratuliere zu diesem Dienstgeber!

Eine schöne und nicht allzu anstrengende Adventszeit!
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 633

IRRTÜMER : Jahresarbeitszeit (Töpfe) |
Umfrage Musikstrategie Österreich

Liebe Kolleg*innen,

es war einmal ein ehemaliger Gemeindebund-Präsident, der dachte, wir Musikschullehrer arbeiten nicht genug, und der unsere Lehrverpflichtung auf 29 Stunden erhöhen wollte. Ein ehemaliger Musikschulleiter aus dem Musikschulbeirat leakte diese Information, und die Pläne lösten eine landesweite Protestwelle aus (aus der übrigens unter anderem auch unser Infonetzwerk hervorging). Daraufhin wurde eine kostspielige und mehrere Jahre dauernde Arbeitszeit-Studie durchgeführt, die ermitteln sollte, wie viel wir wirklich arbeiten, und eine Jahresarbeitszeitregelung eingeführt, die die Stundenerhöhung durch die Hintertür doch noch durchbringen sollte. Würde ein Musikschullehrer nämlich seinen C-Topf in einem Schuljahr nicht erfüllen, sollte er im Jahr darauf (im A-Topf) bis zu 2 Stunden mehr unterrichten müssen.

Das habt ihr noch nie gehört? – Nun, es ist in der Praxis auch nie vorgekommen! Die Regelung barg nämlich einen Denkfehler: Dass der C-Topf erfüllt werden kann, muss der Dienstgeber gewährleisten, der die entsprechenden Tätigkeiten in Absprache mit der Musikschulleitung zeitgerecht festzulegen hat und im Einzelfall anordnen kann. Käme ein Musikschullehrer also nicht auf seine C-Topf Stunden, müsste der Dienstgeber ja nur weitere Tätigkeiten festlegen oder im Einzelfall anordnen. Käme der Musikschullehrer einer solchen Anordnung nicht nach, hätte das ganz andere Konsequenzen als eine Lehrverpflichtungserhöhung im Folgejahr. Daher kann es nie dazu kommen – und ist es in der Praxis auch niemals dazu gekommen – dass jemand mehr als 27 Stunden unterrichten musste (was insbesondere bei vollbeschäftigten Kollegen womöglich außerdem als Mehrdienstleistung vergütet hätte werden müssen). Dennoch ist diese inkonsistente Regelung nie überarbeitet und sogar im neuen Dienstrecht übernommen worden.

Apropos Mehrdienstleitung: Umgekehrt ist es in den 20 Jahren, seit die Jahresarbeitszeitregelung eingeführt wurde, auch nie dazu gekommen, dass irgendein Musikschullehrer, der seinen C-Topf übererfüllt hat, die entsprechenden Überstunden / Mehrstunden bezahlt bekommen hätte. Denn dazu hätte der Dienstgeber die C-Topf Stunden anordnen müssen, und dass ein Dienstgeber einem Musikschullehrer Überstunden anordnet, wenn er sie bezahlen müsste, ist uns noch nie zu Ohren gekommen.

Obwohl es also keinerlei Auswirkungen hat, wie viele C-Topf Stunden man leistet, weil man ohnehin weder zum ‘Nachsitzen’ gezwungen werden kann, noch jemals irgendwelche Überstunden bezahlt bekommen wird, gibt es immer noch Musikschulen, in denen die C-Topf Tätigkeiten dokumentiert werden müssen. Dabei ist schon die Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass “eine umfangreiche Dokumentation aller Tätigkeiten einen hohen administrativen Aufwand verursacht und keine qualitative Verbesserung in der Musikschularbeit bringt” *. Außerdem hat die Arbeitszeit-Studie den politischen Verantwortlichen ja bereits vor Jahren bestätigt, dass die NÖ Musikschullehrer mehr arbeiten als gesetzlich vorgesehen – und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Arbeitsbelastung noch deutlich geringer war – nämlich bevor die Prüfungsordnung eingeführt wurde, vor der Verwaltungssoftware EdWin, vor den Verbandszusammenlegungen usw. usf. …

* Studie Arbeitsplatz Musikschule, Ergebnisse und Schlussfolgerungen (S. 97):
https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/Publikationen/41642P_Buch_Kern_report.pdf

Das Dokumentieren hat schon so viel Schaden angerichtet, da es gerade die engagiertesten Kollegen als Erste und am meisten frustriert hat, sich bewusst zu machen, wie viele Überstunden sie unbezahlt und unbedankt leisten. Hoffentlich setzt sich die Erkenntnis irgendwann endlich nö-weit durch, dass Kontrolle und Überwachung Leistungen nicht zu verbessern vermögen, sondern lediglich Vertrauen und Wertschätzung die Motivation steigern – insbesondere in einem Bereich, der auf Idealismus, Eigeninitiative und Kreativität beruht!

Anbei trotzdem die am häufigsten missverstandenen und übersehenen Details und Grundlagen zur Jahresarbeitszeitregelung:

IRRTÜMER Nr. 8: Jahresarbeitszeit (Töpfe)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer08Jahresarbeitszeit.pdf

Ein Mitspielen in der Blasmusik oder andere eigene Mitwirkungen bei Veranstaltungen ohne Schülerbezug gehören übrigens nicht in den C-Topf! Sie gehören in gar keinen Topf, denn sie gehören überhaupt nicht zu unserem Job! Wir sind laut unseren Verträgen als Musikschullehrer, also für pädagogische Tätigkeiten, beschäftigt – und nicht als Musiker! Wer uns für künstlerische Tätigkeiten engagieren möchte, kann dies gerne tun – allerdings unabhängig von unseren Beschäftigungsverhältnissen als Musikschullehrer, nur mit unserem Einverständnis und nur zu unseren Bedingungen (Termin, Gage, …).

… siehe auch INFO 470 (aus dem Jahr 2020) zum Thema Sammelklage:
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/361/Sammelklage.pdf
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=689223680&f=1&i=7949&s=689223680

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Umfrage des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
(bis 5. Dezember 2025): Musikstrategie Österreich 2026
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Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 632

IRRTÜMER: Dienstmittel & IFG-Anfrage an Bildungsdirektion

Liebe Kolleg*innen,

habt ihr schon einmal gehört,
… dass die Reinigungskräfte ihre eigenen Staubsauger von zuhause mitbringen, um die Schule zu putzen?
… oder dass Sekretariatsmitarbeiter ihre persönlichen Laptops oder Handys bei ihrer Arbeit im Gemeindeamt verwenden?
In manchen Schulen telefoniert die Musikschulleitung auf private Kosten, während der Schulwart ein Diensthandy hat.

Nur wir Musikschullehrer*innen halten es für völlig normal, ständig unser Privateigentum als Organisations- und Lehrmittel einzusetzen. Als das Infonetzwerk zusammen mit dem damaligen Musikschulausschuss im Jahr 2017 eine Dienstmittel-Umfrage* gemacht hat, haben wir Rückmeldungen bekommen wie:
“Ich brauch ja kein WLAN, ich kann eh auf meinem Handy einen Hotspot einrichten!” oder
“Ich brauch ja keinen Drucker in der Musikschule, ich kann mir die Noten eh zuhause ausdrucken!”

Da wir sehr persönliche Kontakte zu unseren Schüler*innen und deren Eltern haben und viele Dinge vom Stundenplan bis zu Klassenabenden in Eigeninitiative organisieren, erleben wir unsere Tätigkeit offenbar als so autonom, dass wir uns gelegentlich nicht dessen bewusst sind, dass wir in der Musikschule nicht privat unterrichten, sondern bei Schulerhaltern beschäftigt sind, die unter anderem verpflichtet wären, alle erforderlichen Lehr- oder Unterrichtsmittel, sowie Räume mit geeigneter Einrichtung und Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

… und natürlich schadet es in erster Linie uns selbst, wenn nicht alles da ist, was wir zum Unterrichten oder für Veranstaltungen brauchen. Daher nehmen wir Instrumente, Tablets, Boxen, Kabel, sogar Spiegel usw. usf. kurzerhand von zuhause mit, oder kaufen alles, von Noten über Büromaterialien bis hin zu Seife etc., gar auf eigene Kosten, bevor wir keine haben …

* Ergebnisse der Dienstmittel-Umfrage 2017:
https://netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/352/Dienstmittel-Umfrage-Ergebnisse.pdf

IM ANHANG die diesbezüglichen “Irrtümer” und eine Anfrage von Martina Glatz an die Bildungsdirektion gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG):

IRRTÜMER Nr. 7: Dienstmittel & Räumlichkeiten
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer07DienstmittelRaeume.pdf

Mag. Martina Glatz (Personalvertretung) an
Fachinspektor Mag. Andreas Gruber (Bildungsdirektion NÖ)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/IFG-Anfrage-Bildungsdirektion.pdf

Kurzfassung:
Die Bildungsdirektion kontrolliert Musikschulräume auf der Grundlage des Privatschulgesetzes.
Laut Privatschulgesetz brauchen Musikschulen die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel.
Im Lehrplan steht unter anderem, dass Musikschularbeit Schlüsselqualifikationen wie den Umgang mit neuen Medien fördern soll.
In den Vorschriften der Bildungsdirektion zur Kontrolle der Musikschulräume ist jedoch offenbar keine Überprüfung technischer Medien vorgesehen.
Martina Glatz fragt daher nach den Durchführungsbestimmungen der Bildungsdirektion zum entsprechenden § 6 des Privatschulgesetzes:

Der Schulerhalter hat nachzuweisen, daß er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Privatschule sowie den Grundsätzen der Pädagogik und der Schulhygiene entsprechen. Ferner hat er nachzuweisen, dass die Privatschule die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel und sonstigen Ausstattungen und Einrichtungen aufweist und über für die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes geeignete Unterrichtsmittel verfügt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40197040/NOR40197040.html

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 631

Anfrage ans MKM gem. Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Liebe Kolleg*innen,

unsere Newsletter-Software braucht leider mehrere Stunden, bis alle Nachrichten verschickt sind, aber vielleicht bekommt ja wenigstens ein Empfänger des Infonetzwerk-Mailverteilers diese INFO heute zeitgerecht um 11:11 Uhr :))

Das gallische Dorf, auch “Dorf der Unbeugsamen” genannt, liegt in Aremorica in Gallien.
Die Musikschule des Asterix unter den Musikschulleitern liegt im Herzen Niederösterreichs.
Bis auch diese Musikschule in einen Verband übergeht, hört er nicht auf, Widerstand zu leisten.

  • So hat er es vor vielen Jahren beispielsweise als bisher einziger Leiter geschafft, aufgrund einer kritischen Abschlussarbeit bei der Leiterakademie durchzufallen.
  • Als in der Verwaltungssoftware EdWin zusätzliche Optionen zu den Geschlechtsidentitäten männlich und weiblich angeboten wurden, hat er alle Schüler unter divers, inter, offen oder keine Angabe eingetragen und das System damit restlos überfordert.
  • Kürzlich hat er folgende Anfrage ans MKM gerichtet:

Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches die Amtsverschwiegenheit ablöst und ein Grundrecht auf Zugang zu staatlichen Informationen einführt.
Darf ich bitte wissen wieviel die MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH jährlich dem Steuerzahler kostet?

Im Sinne der Informationsfreiheit hat er uns auch die Antwort des MKM weitergeleitet, in dem die GmbH unter anderem ausführt, dass die Auskunft nicht möglich ist, da die jährlichen Kosten der MKM für den Steuerzahler nicht in einer dokumentierten Form vorliegen und die Information interne Unternehmensdaten der MKM betrifft, deren Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen könnte.

(gesamtes ANTWORTSCHREIBEN siehe ANHANG:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/IFG-Antwortschreiben-MKM.pdf)

Informationsfreiheitsgesetz (IFG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012537

~ ~ ~

Übrigens ist im Bericht des Landesrechnungshofs, den wir im letzten Sommer zusammengefasst haben, zumindest dokumentiert, was die “Geschäftsbesorgung” durch die MKM NÖ GmbH (also die Abwicklung der Musikschulförderung sowie weiterer Aufgaben zum NÖ Musikschulwesen im Auftrag des Landes) den Steuerzahler gekostet hat (im Jahr 2023 z.B. € 1.423.000,-).

Zitat eines Lesers: “MKM steht für Musikschulverwaltung Kostet Millionen”

gesammelte INFOs (616 – 620) zum aktuellen Landesrechnungshofbericht:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/08/INFOs-Rechnungshofbericht.pdf

aktueller Landesrechnungshof-Bericht 4 | 2025:
Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Musikschulen, Nachkontrolle
https://www.lrh-noe.at/images/pdf/2025/4-2025_-_geschaeftsbesorgung_zur_foerderung_der_noe_musikschulen_Nachkontrolle.pdf

INFOs (252 – 257) zum ersten Landesrechnungshofbericht
im Archiv (alte Infonetzwerk-Website unter Nachrichten):
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=7949&f=1&i=7949

erster Landesrechnungshof-Bericht 9 | 2014:
Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen
https://www.lrh-noe.at/images/pdf/2014/9_2014_-_geschaeftsbesorgung_zur_foerderung_der_volkskultur_museen_sammlungen_und_der_musikschulen.pdf

Schönen Faschingsbeginn!
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 630

IRRTÜMER: Interessenvertretung | Gehaltstabellen 2026-28

Liebe Kolleg*innen,

anlässlich des am kommenden Samstag bevorstehenden Personalvertreter/innen-Treffens und des beiliegenden Rundschreibens der Gewerkschaft mit den zukünftigen Gehaltstabellen anbei auch die weit verbreitetsten Irrtümer zu unseren Interessenvertretungs-Institutionen.

Martina Glatz erzählt zu dem Thema aus ihrer Zeit als Musikschulausschuss-Vorsitzender:
Die meisten Kolleginnen und Kollegen, die im Lauf der Jahre mit Anfragen an mich herangetreten sind, haben sich schwer getan, die vielen Institutionen auseinanderzuhalten und auf welcher Seite sie stehen. Viele haben den Musikschulausschuss der Gewerkschaft mit dem Musikschulbeirat der Landesregierung verwechselt. Manche haben gedacht, ich bin fürs MKM tätig. Etliche haben angenommen, ich sitze im Gewerkschafts-Büro und arbeite hauptberuflich als Rechtsberatung, …
Dabei vertritt das MKM das Land NÖ. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich üben unsere Interessenvertretungs-Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ich bin keine Juristin, sondern nur Musikschullehrerin, und ich habe – seit wir vom Musikschulausschuss zurückgetreten sind * – in der younion NÖ auch keine Funktion mehr. Nichtsdestotrotz teile ich weiterhin alle Kenntnisse, die ich mir über die gesetzlichen Grundlagen des nö Musikschulwesens angeeignet habe, und stehe auch gerne per e-Mail, SMS oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung:

Martina Glatz | +43 699 12101502 | martina.isabel.glatz@gmail.com

3 ANHÄNGE:

IRRTÜMER Nr. 6: Interessenvertretung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Irrtuemer06Interessenvertretung

Institutionen des NÖ Musikschulwesens (Grafik aus dem Jahr 2023!)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2023/06/MS-Institutionen-Grafik.pdf
Vorsicht: Die enthaltenen Links sind nicht mehr alle aktuell, und
den Musikschulausschuss der Gewerkschaft gibt es nicht mehr!
… siehe auch : https://infonetzwerk.oberwalder.info/links/

Rundschreiben der Gewerkschaft: Gehaltsverhandlungen 2026 – 2028
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/11/Gehaltstabellen2026-28Rundschreiben.pdf
Gehaltstabellen ab 1. Juli (!) 2026:
S.9 : ms 1-4
S.10 : l-Schema (altes Dienstrecht)
S.16 : MK 3-1 (neues Dienstrecht)
… siehe auch : https://www.younion.at/themen/gehaltsverhandlungen

Ansprechpartner:innen younion NÖ:
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/ansprechpartnerinnen

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

* INFO 581: Rücktritt Musikschulausschuss Gewerkschaft
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2024/01/info-581/

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 629

IRRTÜMER: Reisegebühren, … & letzter Aufruf: PV-Treffen

Liebe Dienstgeber,

nochmals vielen Dank an all jene Vertreter der Dienstgeberseite, die auch Dienstreisen korrekt regeln und vergüten, und die ihren Musikschullehrkräften nicht nur alle Reisegebühren für Dienstreisen zu auswärtigen Veranstaltungen bezahlen, sondern auch die entsprechenden Dienstreiseaufträge erteilen, damit die Lehrkräfte nicht zuletzt versicherungstechnisch abgesichert sind – und womöglich sogar den Unterricht nicht nachholen müssen, wenn die solchermaßen angeordnete Teilnahme an den Veranstaltungen in die reguläre Arbeitszeit laut Stundenplan fällt – vor allem in den Tagen/Wochen des Wettbewerbs prima la musica. (Zitat einer Musikschulleitung: “Kein anderer Gemeindebediensteter holt seine Arbeitszeit nach, wenn er/sie auf Schulung oder im Aussendienst etc. war…”)

Muster: Dienstreise & Reisegebühren Antrag
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/02/Vorlage-DienstreiseReisegebuehren-Antrag.pdf

Anbei auch nochmals die Irrtümer zum Themenkomplex Fahrtkosten / Reisegebühren, die im Lauf der Jahre aufgetaucht sind. Aufgrund aufmerksamer Rückmeldungen – danke dafür – haben wir noch Formulierungen nachgebessert und ein Datum korrigiert:
Das amtliche Kilometergeld wurde nach der Erhöhung am Anfang des Jahres (siehe INFO 601) nämlich am 01.07.2025 (!) nochmals verändert und wieder abgestuft auf 50 Cent nur für PKWs und 25 Cent für Motor- und Fahrräder.
Bitte nur die ausgebesserte pdf-Datei im Anhang dieser INFO oder den folgenden Link verwenden!

Irrtümer Nr. 5: Fahrtkostenzuschuss, Reisegebühren, …
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer05FahrtkostenReisegebuehren.pdf

  1. Fahrten Wohnort-Dienstort:
    • Pendlerpauschale (Steuerabsetzbetrag) und
    • Fahrtkostenzuschuss (Zuschuss des Dienstgebers, Gehaltsbestandteil)
  2. Fahrten zwischen Standorten am selben Tag:
    • Reisekostenvergütung (Kilometergeld)
  3. Dienstreisen zu Veranstaltungen außerhalb des Dienstorts / Verbands (auswärtige Konzerte, Wettbewerbe, Leistungsabzeichen, Fortbildungen, Exkursionen, Instrumentenreparaturen, …):
    • Reisegebühren (Kilometergeld / Fahrkarten) und
    • Reisezulagen:
      • Tagesgebühr (“Tagesdiäten”) und ggf.
      • Nächtigungsgebühr (oder Rechnung)

Gibt es in Ihrer Gemeinde / Ihrem Musikschulverband eine Nebengebührenordnung? Wenn nicht, sollte – in Absprache mit der Personalvertretung – eine erstellt werden!
Man darf in Nebengebührenordnungen zwar die gesetzlichen Gebührensätze nicht unterschreiten. Aber es zahlt sich jedenfalls aus, eine Regelung zu treffen, denn es sind viele Details im Prozedere der Auszahlung der Reisegebühren und -zulagen festzulegen (siehe Irrtümer im Anhang), und es wird noch einige Zeit lang Bedienstete geben, für die das GVBG weiterhin gilt.
Am besten verweist man auf die §§ 99-113 des NÖ Landesbedienstetengesetzes – denn diese gelten für die Gemeindebediensteten im neuen Dienstrecht, und selbstverständlich ist es nicht nur bei der Erstellung der Nebengebührenordnung am einfachsten, diese Bestimmungen zu übernehmen, sondern auch bei ihrer Umsetzung am sinnvollsten, wenn für alle Mitarbeiter der Gemeinde / der Musikschule dieselben Rahmenbedingungen gelten.


Liebe amtierende oder potentielle Personalvertreter*innen,

bis zum Ende dieser Woche (24. Oktober 2025)
läuft noch die Anmeldung zum PV-Treffen

am 8.11.2025 um 10:00 Uhr
beim Gasthof Schwabl Wirt in Wien (3. Bezirk) oder online (via Zoom)
unter martina.isabel.glatz@gmail.com

Treffen der Personalvertreter/innen aus NÖ Musikschulen:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Treffen-PV-MS-Einladung.pdf

Mit bestem Dank und lieben Grüßen
Martina Glatz (+43 699 12101502)

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

INFO 628

IRRTÜMER: Fahrtkostenzuschuss, … & BIM-Konferenz

Liebe Dienstgeber,

an dieser Stelle vielen Dank an alle Vertreter der Dienstgeberseite, die ihren Bediensteten alle Gehälter und sonstigen Leistungen korrekt auszahlen und sie auch darauf aufmerksam machen, was ihnen alles zusteht und was sie tun müssen, um alle vorgesehenen Nebengebühren und Gehaltsbestandteile zu erhalten!

Auf manche Dinge hat man nämlich nur Anspruch, wenn man sie aktiv beantragt – wie z.B. auf den Fahrtkostenzuschuss. Diesen beantragt man, indem man die Abrechnung der Pendlerpauschale – statt beim Steuerausgleich (der Arbeitnehmerveranlagung) – beim Dienstgeber beantragt. Dies wiederum tut man, indem man das Ergebnis des Pendlerrechners mit der Bitte um Weiterleitung im Dienstweg bei der Musikschulleitung abgibt.

https://pendlerrechner.bmf.gv.at

An den Anspruch auf die Pendlerpauschale ist der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss nämlich gekoppelt, obwohl die Pendlerpauschale ein Steuerabsetzbetrag ist, der vom Finanzamt berücksichtigt wird, und der Fahrtkostenzuschuss ein Entgeltbestandteil ist, der vom Dienstgeber ausbezahlt wird – ebenso wie Reisegebühren für Fahrten zwischen Standorten innerhalb des Dienstorts/Verbands am selben Tag oder für Dienstreisen außerhalb des Dienstorts/Verbands.

VORSICHT: Im neuen Dienstrecht (GBedG) ist kein Fahrtkostenzuschuss mehr vorgesehen! Das gilt jedoch nur für alle Gemeindebediensteten mit Dienstbeginn ab dem 1. Jänner 2025 und für jene, die freiwillig ins neue Dienstrecht optieren.
JEDOCH: Musikschullehrkräfte im weiter bestehenden Dienstrecht (GVBG) behalten ihren Anspruch auf Fahrtskostenzuschuss! Die entsprechende Information der Gewerkschaft ist missverständlich formuliert: Die younion NÖ schreibt nämlich in ihren häufig gestellten Fragen und Antworten zum neuen Dienstrecht für Gemeindebedienstete:

Was ist mit dem Fahrtkostenzuschuss?
Dieser soll künftig für alle Gemeindebediensteten wegfallen.”

Aber nur für alle mit neuen Verträgen nach dem neuen Dienstrecht!!!

…daran erkennt man übrigens am deutlichsten, dass die Situation der Musikschullehrkräfte in den Dienstrechtsverhandlungen nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Denn während die anderen Gemeindebediensteten überwiegend an oder in der Nähe ihrer Dienstorte wohnen, legen wir in den meisten Fällen weite Strecken vom Wohnort zur Musikschule zurück.

https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/fragen-dienstrecht-gemeindebedienstete#accordion-34b14f36c9-item-822282e14a

Weitere weit verbreitete Irrtümer, Verwechslungen und andere Missverständnisse zum Thema Fahrt- oder Reise-Kosten im Anhang oder unter folgendem Link:

Irrtümer Nr. 5: Fahrtkostenzuschuss, Reisegebühren, …
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer05FahrtkostenReisegebuehren.pdf

  1. Pendlerpauschale
  2. Fahrtkostenzuschuss
  3. Reisegebühren:
    • a) für Fahrten zwischen Standorten am selben Tag
    • b) für Dienstreisen außerhalb des Dienstorts / Verbands

…und nein, das ist nicht alles dasselbe und man verliert nicht seinen Anspruch auf eins davon, wenn man schon etwas anderes davon erhält!!!

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Liebe Kolleg*innen,

im Anhang außerdem der Bericht von einer Konferenz der BIM im letzten Sommersemester in Wien:
https://oberwalder.de/ivmsl/wp-content/uploads/2025/10/Treffen-BIM-Wien-Bericht.pdf

BIM – was ist das? –
Abgesehen vom Spitznamen für die Wiener Straßenbahnen ist das die Abkürzung für Bundes-Interessenvertretung Musikschullehrende, dem Zusammenschluss der Personalvertretungen bzw. Betriebsräte der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft aus allen Bundesländern Österreichs – “im Einsatz für bessere Rahmenbedingungen und eine starke Stimme für Musikschullehrende in ganz Österreich”.
www.musikschullehrer-oesterreich.at

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 627

IRRTÜMER: neue Verbände (Betriebsübergang)

Liebe Kolleg*innen,

ein Leser der letzten Infonetzwerk-Nachrichten fragt:
Wie kann das sein, dass die Gesetze so oft nicht eingehalten werden?

  • Viele Dinge haben sich leider jahrzehntelang eingebürgert und sind auch durch rechtliche Rahmenbedingungen offenbar schwer aufzubrechen (wie beim Thema Stundenreduktion).
  • Manchmal kennen die Mitarbeiter in den Gemeinden vor allem spezielle Bestimmungen der Musikschullehrkräfte nicht, insbesondere wenn sie sich von jenen der anderen Gemeindebediensteten unterscheiden (wie z.B. bis vor kurzem bei den Nachträgen zum Dienstvertrag).
  • Gelegentlich verfolgen Dienstgeber jedoch auch Interessen (etwa Bedienstete leichter loswerden können zu wollen, oder Geld zu sparen) mit unlauteren Methoden (wie jahrelang wiederholt nur befristete Verträge auszustellen, oder Ferienmonate nicht zu bezahlen).

Martina Glatz berichtet von ihrer langjährigen Tätigkeit als Interessenvertreterin:
“Ein Anwalt mit viel einschlägiger Erfahrung hat mir gesagt, dass einzelne Gemeinden womöglich bewusst einkalkulieren, dass nur ein minimaler Prozentsatz der Bediensteten jemals ihnen zustehende Ansprüche einfordert oder gar einklagt. In den Musikschulen zahlt sich das wahrscheinlich noch mehr aus, denn bei uns Lehrkräften ist der Anteil bestimmt noch geringer, da viele gar nicht auf die Idee kommen, beispielsweise ihre Gehälter oder Entgeltbestandteile zu kontrollieren, die meisten ihre Rechte nicht kennen, sodass ihnen Unregelmäßigkeiten gar nicht auffallen, und die wenigsten eine Rechtsschutzversicherung haben oder Gewerkschafts-Mitglied sind, sodass sie nicht nur keine Nerven, sondern gar keine Möglichkeiten oder Mittel haben, um sich gegen Unrechtmäßigkeiten zu wehren oder gar Gerichtsprozesse zu führen.”

Beim folgenden Thema kommt noch ein Aspekt hinzu: Die aktuellen Verbandszusammenlegungen sind insbesondere in dieser Größenordnung neu für alle Beteiligten, die Betriebsübergangs-Richtlinie der EU und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind nicht auf die Situation im NÖ Musikschulwesen ausgerichtet. Vieles ist daher nicht ausjudiziert, unterschiedliche Rechtsmeinungen stehen einander gegenüber, einiges ist nicht ausgereift. Vor allem im Hinblick auf Leitungsposten (Stellvertreter, Standortleiter, …) passt das weiter bestehende Dienstrecht nicht besonders gut zu den Anforderungen des bevorstehenden Förderrechts. Daher wissen wir diesmal bei manchen Fragen auch nicht immer genau, “wie es wirklich ist”. Trotzdem haben wir wieder nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und hoffen, einige Irrtümer aufklären zu können:

IRRTÜMER Nr. 4: neue Verbände (Betriebsübergang)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer04VerbaendeBetriebsuebergang.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 626

IRRTÜMER: Befristung & Vertretung

Liebe Kolleg*innen,

wussten Sie, dass “ein Dienstverhältnis auf Probe” laut unserem Dienstrecht “nur für die Höchstdauer eines Monates eingegangen werden” kann? (VBG § 4 Abs. 3)

Trotzdem werden zunächst meist befristete Verträge ausgestellt. Das ist nicht nur legitim, sondern sogar auch für uns Lehrkräfte von Vorteil, da ein befristetes Dienstverhältnis nicht gekündigt werden kann und man am Anfang sonst keinerlei Kündigungsschutz hat*.
(* Das ist übrigens eine der massiven Verschlechterungen im neuen Dienstrecht: Bisher konnte man nur im 1. Beschäftigungsjahr ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Im neuen Dienstrecht wurde diese Frist auf 3 Jahre angehoben.)

Leider gibt es aber auch Fälle, in denen Befristungen missbraucht werden:

Verträge mit dem Ende des Unterrichtsjahres (Ende Juni) zu befristen, steht beispielsweise nicht nur in Widerspruch zur Jahresarbeitszeitregelung, die das ganze Schuljahr (inklusive der Sommerferien) umfasst, sowie zu den Ferien- und Urlaubs-Bestimmungen des neuen Dienstrechts (GBedG § 114), sondern ist auch im Hinblick auf die Versicherung höchst problematisch und bestenfalls unseriös.

Außerdem werden befristete Verträge in manchen Musikschulen mehr als einmal verlängert, obwohl solche Kettenverträge den Gesetzen bis hin zur entsprechenden EU-Richtlinie widersprechen. Im Gegensatz zu anderen unlauteren Praktiken genügt es jedoch in solchen Fällen, seine Rechte zu kennen. Denn in dem Moment, wo ein befristetes Dienstverhältnis einmal verlängert wurde und nach dem Überschreiten einer bestimmten Frist* weiter fortgesetzt wird, gilt es automatisch als unbefristet.
(* Auch diese Frist wurde im neuen Dienstrecht von 3 Monaten auf 12 Monate empfindlich verlängert.)

Daher:
> Informieren Sie sich!
> Geben Sie die INFOS weiter!
> Hinterfragen Sie alles!

(… selbstverständlich auch unsere Gegenüberstellung:
Wenn Ihnen etwas Widersprüchliches oder Uneindeutiges auffällt, bitte melden!)

Im ANHANG das dritte Thema der häufigsten Dienstrechts-Irrtümer
und hier nochmals alle Links zu den bisher ausgesendeten Dateien der Reihe:

IRRTÜMER Nr. 1: Stundenreduktion
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Irrtuemer01Stundenreduktion.pdf

IRRTÜMER Nr. 2: Verträge & Einstufung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Irrtuemer02VertraegeEinstufung.pdf

IRRTÜMMER Nr. 3: Befristung & Vertretung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/10/Irrtuemer03BefristungVertretung.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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INFO 625

IRRTÜMER: Verträge & Einstufung;
Demo Orchester Baden 4.10.

Liebe Kolleg*innen,

zunächst bitte um Entschuldigung: Aufgrund eines technischen Problems ist die letzte INFO (624) bei einigen Empfängern offenbar versehentlich doppelt angekommen.

… und schon folgt die nächste Meldung. Diese eilt, da die Kundgebung bereits am kommenden Samstag stattfindet:

^ ^ ^

DEMO für den Erhalt des Orchesters
Samstag, 04. Okt. 2025, 10-12 Uhr, Hauptplatz Baden
(jpg im ANHANG)

NÖN (30. September 2025)
Irene Geiger startet Aktion für Erhalt des Bühnenorchesters
https://www.noen.at/baden/unterschriftenliste-baden-irene-geiger-startet-aktion-fuer-erhalt-des-buehnenorchesters-491824240

ÖMR (offener Brief zur Auflösung des Bühnenorchester Baden)
Rückschritt in der Kulturpolitik – NÖ kompromittiert sein Vorzeigeorchester
https://oemr.at/offener-brief-zur-aufloesung-des-buehnenorchester-baden/

PETITION für den Erhalt des Orchesters der Bühne Baden
https://www.younion.at/themen/petition-fuer-das-orchester-baden
(siehe auch INFO 623)

^ ^ ^

Im ANHANG außerdem der 2. Teil der Reihe weit verbreiteter Dienstrechts-Irrtümer beziehungsweise nicht gesetzeskonformer Praktiken im NÖ Musikschulwesen:

IRRTÜMER Nr. 2: Verträge & Einstufung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Irrtuemer02VertraegeEinstufung.pdf

Beim Thema Verträge mag die Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Regelung und den Erfahrungen vieler Kolleg*innen in der Praxis daran liegen, dass für die anderen NÖ Gemeindebediensteten – bis zum Inkrafttreten des neuen Dienstrechts – andere Bestimmungen galten als für uns Musikschullehrkräfte. Für uns galt immer schon, dass wir Dienstverträge “unverzüglich” bekommen müssten. In manchen Musikschulen mussten Kolleg*innen jedoch mitunter monate- oder gar jahrelang auf schriftliche Dienstverträge warten.

In unserem Dienstrechts-Paragraphen (dem § 46 GVBG (NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz)) wurde in Bezug auf solche allgemeinen dienstrechtlichen Bestimmungen nämlich aufs Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) im Bundesrecht verwiesen. Dort steht, was im Gemeindedienst sonst erst im neuen Dienstrecht eingeführt wurde – nämlich, dass “unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages und allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen” ist (§ 4 VBG bzw. § 13 GBedG (NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025)).

Wussten Sie übrigens, dass – ebenfalls immer schon – gesetzliche Verwendungsbeschränkungen für Verwandte oder Verschwägerte in Weisungsverhältnissen galten / gelten?
VBG § 6c: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40133896/NOR40133896.html
GBedG § 11: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40071871/LNO40071871.html

^ ^ ^

Nochmals vielen Dank für die Anmeldungen zum Treffen der Personalvertreter/innen!
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/09/Treffen-PV-MS-Einladung.pdf

Wer’s noch nicht dazugesagt hat, bitte noch um Mitteilung, wer im Anschluss zum Mittagessen bleiben möchte – für die Reservierung im Gasthof …

Anmeldung bis 24. Oktober 2025 bei:
Martina Glatz | +43 699 12101502 | martina.isabel.glatz@gmail.com

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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noe-mslehrer@gmx.at

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