Infos

INFO 556

Petition, Medien und Aufruf:
Erfahrungsberichte zu Verbandszusammenlegungen

Liebe Kolleg*innen,

die Ereignisse überschlagen sich:

  • eine Petition der HochschülerInnenschaft geht viral
  • die NÖ Grünen haben eine Pressemeldung veröffentlicht
  • der ORF NÖ wird sich morgen (bzw. heute) früh im Radio NÖ mit den Auswirkungen der geplanten Dienstrechtsreform auf das NÖ Musikschulwesen beschäftigen
  • und Martina Glatz ersucht Betroffene um Erfahrungsberichte zu „Betriebsübergängen“ (bei Verbandszusammenlegungen)

Wir fassen zusammen:

PETITION
„Grundlegende Überarbeitung der NÖ-Gemeinde-Dienstrechtsreform“
https://mein.aufstehn.at/petitions/grundlegende-uberarbeitung-der-no-gemeinde-dienstrechtsreform
HochschülerInnenschaft an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (hmdw)
mehr als 6.000 Unterschriften (Stand 28.09.2023)

OTS
LAbg. Ecker: „Drohender Mangel an Musikschullehrkräften bedroht Kulturland NÖ“
Grüne warnen vor massiven Verschlechterungen im neu geplanten Dienstrecht und fordern die Gewerkschaft zur Gegenwehr auf
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230928_OTS0151/labg-ecker-drohender-mangel-an-musikschullehrkraeften-bedroht-kulturland-noe

RADIO NÖ
(29.09.2023)
https://www.radio-osterreich.at/radio-niederoesterreich
https://noe.orf.at/

BETRIEBSÜBERGANG
(von Musikschulen zu Verbänden oder von Verbänden zu größeren Verbänden)

Eine der zentralen Fragen ist, ob die Dienstrechtsreform „nur“ für neue oder auch für bestehende Dienstverhältnisse gilt. In der Praxis wird das davon abhängen, wie die bevorstehenden zahlreichen Betriebsübergänge (Verbandszusammenlegungen) gehandhabt werden. Daher an alle, die schon Verbandsgründungen durchgemacht oder miterlebt haben, der Aufruf und die Frage:

BITTE UM EURE ERFAHRUNGSBERICHTE!
@ martina.isabel.glatz@gmail.com

  • Sind eure Beschäftigungsverhältnisse weiter gelaufen und hat euer neuer Dienstgeber (Musikschulverband) euch und alle eure Kolleginnen und Kollegen mit allen Rechten und Pflichten übernommen?
  • Oder sind eure Dienstverhältnisse mit der früheren Musikschule anlässlich der Zusammenlegung gekündigt worden und seid ihr bei den neu gegründeten Verbänden zu womöglich geänderten Bedingungen neu angestellt worden?

Für alle, die sich für Details und Paragraphen interessieren:

Gedacht ist das Gesetz laut § 1 eigentlich nur für neue Anstellungen ab 2025. Im § 5 Abs. 1 steht jedoch, dass die von Betriebsübergängen betroffenen Arbeit- oder Dienstnehmer „mit diesem Zeitpunkt Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz“ werden. Diese Formulierung wurde aus dem jetzigen Gesetzestext (§ 2a GVBG) lediglich übernommen. Während im GVBG jedoch sowohl das aktuelle ms-Schema als auch das alte l-Schema enthalten sind, enthält das neue Dienstrechtsreformgesetz keine entsprechenden Übergangsbestimmungen, sondern ausschließlich das geplante neue Einstufungs- und Entlohnungssystem (P1, P2, P3).

Wie kann man also Vertragsbediensteter nach diesem Gesetz werden und gleichzeitig im Einstufungs- und Entlohnungsschema des anderen Gesetzes bleiben? Und wenn es nicht darum geht, NÖ Musikschullehrkräfte dem neuen Dienstrecht unfreiwillig unterzuordnen: Wieso wird dieser Satz nicht weggelassen oder so umformuliert, dass die Betriebsübergangs-Regelung unmissverständlich klarstellt, was auch die diesbezügliche EU-Richtlinie vorsieht?

Hier nochmals alle diesbezüglichen Rechtsgrundlagen zum selbst nachlesen:

GVBG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000650
Entwurf Dienstrechtsreformgesetz:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Entwurf_-_Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz_2023.pdf
EU-Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001L0023

Die Jahresarbeitszeitregelung wurde bei ihrer Einführung auch an das alte l-Schema ‚angepasst‘ (bei 25 Wochenstunden Lehrverpflichtung weniger Jahresstunden im A-Topf bei entsprechend höheren Jahresstundenzahlen im B- und C-Topf). Wenn das GVBG zukünftig ’neben‘ dem geplanten neuen Dienstrecht bestehen bleiben soll:

Wird es dann „Altlehrer“ mit direkt aufeinander folgenden Einheiten ’neben‘ neuen Lehrern mit 10-Minuten-Pausen geben? Oder müssen diese Rahmenbedingungen von allen Lehrkräften in neu gegründeten Verbänden eingehalten werden, während in bestehenden Verbänden oder Musikschulen mit mehr als 400 Wochenstunden die derzeitigen Bestimmungen weitergelten?
Werden die „Altlehrer“ dann Unterrichtseinheiten erst ab 9 Teilnehmern mit 1,2 bewertet bekommen, während die neuen Lehrer schon ab 3 Schülern höhere Wertigkeiten bekommen? Wird der geplante Gruppenunterricht, der – zumindest für bestimmte Schüler (z.B. Anfänger in den ersten Unterrichtsjahren) oder Instrumente – eingeführt werden soll, dann nur von den neuen Lehrern übernommen, die ihn besser bezahlt bekämen, oder (wie zuletzt der Prozentsatz der 50minütigen Einzelunterrichts) von den Förderungen abhängig gemacht und für alle gelten?

Ein paar Hinweise auf Auswirkungen in der Praxis können sich eventuell aus bereits gemachten Erfahrungen ergeben. Bitte daher um eure Berichte! LG Martina

# # #

Vielen Dank für die großartige Unterstützung und Gratulation zur bereits erreichten Breitenwirkung! Einige Verantwortliche sind bereits aufmerksam geworden. Lassen wir nicht locker!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

P.S.

Wir kommen kaum mehr nach, jede Neuigkeit in einer Aussendung weiterzuleiten. Daher haben wir die folgende Seite eingerichtet, um euch über die Entwicklungen zur geplanten Dienstrechtsreform auf dem Laufenden zu halten. (Updates und Uploads, z.B. von Stellungnahmen, sind mitunter schneller als die Newsletter-Software.)

https://infonetzwerk.oberwalder.info/dienstrechtsreform/

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

INFO 555

Stellungnahmen und Neuigkeiten zur geplanten Dienstrechtsreform

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst ganz herzlichen Dank für die überwältigende Unterstützung der Dienstrechts-Umfrage! Innerhalb eines Tages – sogar eines Sonntages (!) – hatten bereits über 900 Kolleg/innen teilgenommen. Inzwischen stehen wir bei 1322 Teilnehmern (Stand 26. Sept. 2023).

Durch eure rasche Reaktion und Verbreitung der Umfrage konnten wir tatsächlich einige Ergebnisse in die Verhandlung einfließen lassen. Wir haben fast alle kritischen Punkte angesprochen und die problematischsten nach Kräften argumentiert und ausgiebig diskutiert.

Leider können wir erst mit Sicherheit wissen, was wir erreicht haben, wenn wir etwas Schriftliches bekommen. Da die aktuelle Fassung des Texts bereits in der Bürgerbegutachtung veröffentlicht wurde, wird es allerdings wohl erst dann einen neuen Gesetzentwurf geben, wenn die Begutachtungsfrist (23. Okt. 2023) abgelaufen ist und alle Stellungnahmen vorliegen.

Deshalb: Jetzt seid ihr dran!

Wer jetzt nicht Stellung bezieht, signalisiert den Gesetzgebern Zustimmung!
Wer eine Änderung möchte, muss sich jetzt zu Wort melden!

Hier nochmals der Link zur Bürgerbegutachtung:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz_2023.html

Das Infonetzwerk hat eine eigene Seite für alle Neuigkeiten zur Dienstrechtsreform eingerichtet – und von der Startseite („Aktuelles“) aus verlinkt – auf der auch eure gesammelten Stellungnahmen veröffentlicht werden können:

Die persönlichen Kommentare aus der letzten Frage der Umfrage sind dort ebenfalls bereits online (sowie beiliegend im ANHANG). Die Auswertung der restlichen Antworten ist noch in Arbeit.

Wir arbeiten an allen Fronten. Aber wir sind momentan nicht nur ausgelastet, sondern bereits völlig überlastet. Wir brauchen euch, wir können nicht mehr alles selbst übernehmen.

Bitte werdet aktiv / bitte bleibt aktiv !

Denkt daran, dass Ihr euch bei der Infonetzwerk-Adresse nicht nur für den Mailverteiler anmelden und eure Stellungnahmen zur Veröffentlichung schicken, sondern auch eigene Nachrichten weiterleiten lassen könnt!

Das Team stellt dankenswerterweise die Infrastruktur zur Verfügung.
Aber das Infonetzwerk sind wir alle!

  • Habt ihr aktuelle Neuigkeiten für die NÖ Musikschullehrer/innen?
  • Wollt ihr eine Aktion oder einen Aufruf starten?
  • Möchtet ihr Informationen oder Formulierungs-Vorlagen teilen?

Schickt eure Nachrichten bitte an:
noe-mslehrer@gmx.at
…mit klaren Angaben, ob eure Mails als INFOs weitergeleitet werden sollen!
…und wenn ja, anonymisiert oder mit euren Namen oder gar Kontaktdaten?

Auch im Forum wird bereits über das „neue Dienstrecht“ und die „Reform des Musikschulwesens“ diskutiert:
https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&threadid=2&USER=user_414971

Bitte weiterleiten!
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

P.S.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen, wer die Dienstrechtsverhandlungen führt, hier einige Links zu politischen Verantwortlichen und deren Kontaktdaten:

Da wir Gemeindebedienstete und unsere Dienstgeber damit also die Gemeinden sind, werden Dienstrechtsverhandlungen auf der Dienstgeberseite von den überregionalen Vertretern der Gemeinden geführt:

Gemeindebund (ÖVP) – Präsidium:
https://www.noegemeindebund.at/Praesidium_4

Gemeindevertreterverband (SPÖ) – Präsidium:
https://gvvnoe.at/das-team-des-noe-gvv/

Österreichischer Städtebund – Landesgruppe NÖ:
https://www.staedtebund.gv.at/landesgruppen/niederoesterreich/organisation/

Die zuständige Abteilung für die Gemeindeangelegenheiten sowie für die Gemeindeaufsicht im Amt der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Gemeinden, deren ehemalige und derzeitige Juristen an den Formulierungen des Gesetzesentwurfs gearbeitet haben beziehungsweise arbeiten:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Gemeinden.html

Die für Gemeindeangelegenheiten zuständigen Mitglieder der Landesregierung sind übrigens Landesrat DI Ludwig Schleritzko (ÖVP) und Landesrat Mag. Sven Hergovich (SPÖ):
https://www.noe.gv.at/noe/Landesregierung/Landesregierung.html

Verordnungen, die die Gemeinden betreffen (wie z.B. der NÖ Musikschulplan) werden von der NÖ Landesregierung beschlossen – Gesetze, die die Gemeinden betreffend (wie z.B. das NÖ Musikschulgesetz und eben auch das Gemeinde-Dienstrecht) im NÖ Landtag:
https://noe-landtag.gv.at/personen

Da es eine wählbare Interessenvertretung* in einem kommunalen Musikschulsystem nur vor Ort und auch nur mit lokaler Zuständigkeit gibt, können die Dienstnehmer-Interessen der NÖ Musikschullehrer auf Landesebene nur von der zuständigen Gewerkschaft vertreten werden. Hier die Ansprechpartner/innen der younion NÖ:
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/ansprechpartnerinnen

* Die nächsten Personalvertretungswahlen werden übrigens voraussichtlich im kommenden Juni stattfinden. Eine gute Gelegenheit, um Personalvertretungen zu gründen – wo es noch keine gibt! (INFO 550)

P.S.

…des Infonetzwerks:

Vielen Dank für die ebenfalls überwältigend zahlreichen Neuanmeldungen zum Newsletter! Bitte kontrollieren Sie Ihre Spamordner, speichern Sie unsere Mailadresse in Ihren Kontakten oder setzen Sie uns auf Ihre Whitelist, damit alle weitergeleiteten Nachrichten auch verlässlich ankommen!

MfG Katharina Rosenberger

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 554

Umfrage zur Dienstrechtsreform

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

morgen Montag findet eine Dienstrechtsverhandlung zur geplanten Reform statt, die vergangene Woche in die Bürgerbegutachtung gegangen ist (siehe INFO 552).

Die Vorgehensweise der Dienstgeberseite, den Gesetzesentwurf bereits zu veröffentlichen während noch Gespräche geführt werden, ist ungewöhnlich, hat jedoch den Vorteil, dass die geplanten Änderungen transparent diskutiert werden können und die Interessenvertretung eure Expertise, Erfahrung und Meinung als in der Praxis Betroffene einbringen kann.

Bitte die Umfrage unter dem folgenden Link daher so bald wie möglich ausfüllen – am besten noch im Lauf des heutigen Tages – und weiterleiten:
https://xn--ms-n-8qa.services4science.com/survey/index.php/633636?lang=de

Ebenso wie der Gesetzesentwurf ist der Fragebogen umfangreich ausgefallen. Notfalls können Fragen beziehungsweise Antworten übersprungen werden.
(DRUCKVERSION IM ANHANG)

Vielen Dank für alle Kontaktaufnahmen, Ratschläge, Ideen und vor allem aktive Unterstützung! Bitte um Entschuldigung und Verständnis, wenn wir es aus Kapazitätsgründen derzeit nicht mehr bewältigen, alle Anfragen zu beantworten! Wir üben unsere Funktionen ehrenamtlich zusätzlich zu unserer Musikschullehrertätigkeit aus. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und allfällige Neuigkeiten folgen in Kürze.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Musikschulausschuss

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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INFO 553

Tagung Kulturelle Bildung 25.9. Wien

Liebe Kolleg*innen,

gerne dürfen wir folgende Einladung weiterleiten:
https://oemr.at/wp-content/uploads/Einladung-zur-Tagung-Kulturelle-Bildung-am-25Sept2023-1.pdf

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Am Montag, dem 25. September 2023, findet im Saal der Younion Wien, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien eine Tagung zur Situation der kulturellen Bildung in Österreich statt (13 – 17 Uhr).

Diese Veranstaltung ist eine Kooperation von ÖMR und der gewerkschaftlichen Initiative „Kulturkonvent“ (Kulturgewerkschaft in der Younion, Musikergilde, IG Autorinnen Autoren) und versteht sich als Weiterführung des ÖMR-Positionspapiers zur Kunst- und Kulturstrategie. Download: oemr.at
(https://oemr.at/tagung-kulturelle-bildung-am-25-9-2023/)

Eingeladen ist eine breite Allianz aus Lehrendenvertreter:innen, Ausbildungsinstitutionen, Musik und anderen Kunst- und Kulturfächern, AKM, KOMU, Interessenvertretungen, Aktivist:innen etc.

Ziel sind eine Presseerklärung und Maßnahmen, um den kulturellen Fächern in den Schulen eine bessere Zukunftsperspektive zu eröffnen. Wir fordern attraktivere Berufsbedingungen, entsprechende Wertschätzung und dienstrechtliche Anerkennung statt Abbau im Bereich der Ausbildungs- und Verwaltungsinstitutionen

Wir laden Sie herzlich ein, Ihre diesbezüglichen Anliegen bzw. die Forderungen Ihrer Institution einzubringen.

Weiters verweisen wir auf die „Regensburger Erklärung“ der Musikräte aus Deutschland, Österreich und Schweiz zum UNESCO-Weltkulturbericht vom 21. September 2023: APA OTS- Meldung
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230921_OTS0061/kultur-entsteht-vor-ort-unesco-erklaerung-mondiacult-umsetzen)

Bitte teilen Sie uns unter office@oemr.at mit, ob Sie an der Tagung teilnehmen werden. Weiters ersuchen wir Sie, diese Einladung im Rahmen Ihrer Institution zu verbreiten.

Mit herzlichen Grüßen
Harald Huber & Günther Wildner

ÖMR – Österreichischer Musikrat
Rennweg 8, 1030 Wien
ZVR: 911555717
Generalsekretär Mag. Günther Wildner:
+43 (699) 12696542 | office@oemr.at

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

INFO 552

w i c h t i g !!! Dienstrechtsreform und Riesenverbände

Liebe Kolleg*innnen,

ein neues Gemeindedienstrecht, das uns Musikschullehrer*innen mit einschließt, ist gestern veröffentlicht worden, und es enthält leider fast nur Probleme und Verschlechterungen:

  • Konzertfach-Absolventen (BA oder MA) sollen gleich viel bezahlt bekommen wie Freizeitpädagogen oder Hortpädagogen, Absolventen von Studienrichtungen mit weniger als 240 ECTS-Punkten gleich viel wie Kinderbetreuerinnen und Stützkräfte.
  • Die Anrechnung von Studienzeiten und Berufserfahrung soll in „Kann-Bestimmungen“ formuliert werden.
  • Zwischen allen „ansonsten unmittelbar nacheinander angesetzten Unterrichtseinheiten“ sollen „zehnminütige Pausen für die Vor- und Nachbereitung“ abgehalten werden (das entspräche einem Plus an unbezahlter Anwesenheit und somit Arbeitszeit von 20-40%).
  • Die gesetzeswidrige Praxis, unsere Stunden jedes Schuljahr neu festzusetzen, soll nun auch noch gesetzlich verankert werden.
  • Ein Fahrtkostenzuschuss ist nicht vorgesehen.
  • Dafür soll es eine Leistungsbeurteilung geben, nach der bei Ermahnung und Feststellung eines nicht aufgewiesenen Arbeitserfolges eine Kündigung von Seiten des Dienstgebers erfolgen kann.
  • Dass Dienstverhältnisse durch den Dienstgeber „nur unter Angabe eines Grundes“ gekündigt werden können, soll – statt nach einem Jahr – erst nach drei Jahren gelten.
  • Außerdem ist eine Ferienregelung geplant, dergemäß Lehrkräfte unter anderem „gegen Meldung bei der Schulleitung die Befugnis zur Entfernung vom Dienstort“ – aber nur bis zum „Montag vor Beginn des folgendes Schuljahres“ …
  • etc. etc. etc.

All jene, die es ganz genau wissen wollen, können den Gesetzesentwurf im Anhang oder unter folgendem Link durchlesen:

Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz 2023
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Entwurf_-_Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz_2023.pdf

V O R S I C H T :

In Kraft treten soll das Gesetz im Jänner 2025. Gelten soll es zwar grundsätzlich nur für neue Verträge nach dem 31. Dezember 2024. Doch bevor nun einige denken, „das betrifft mich nicht“, bitte weiterlesen: Denn es sollen alle von „Betriebsübergängen“ (z.B. bei Verbandsgründungen) betroffenen Arbeitnehmer „Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz“ werden. Da gleichzeitig geplant ist, alle kleineren und mittelgroßen Musikschulen zu riesigen Verbänden zusammenzulegen, könnten früher oder später fast alle Lehrkräfte von Betriebsübergängen und damit von dem neuen Dienstrecht und Besoldungssystem betroffen sein.

Derzeit haben Musikschulen mit einer Größe von mindestens 100 Wochenstunden Anspruch auf Förderungen durch das Land Niederösterreich. Durch eine schrittweise Anhebung von derzeit 100 auf geplant 350-400 Wochenstunden stehen in naher Zukunft unzählige Zusammenschlüsse zu großen Verbänden, womöglich sogar Schließungen von Musikschulen an. Derzeit haben nur 19 Musikschulen eine Größe von 400 oder mehr Wochenstunden. Dies wird zu einer Reduktion von derzeit 126 auf ca. 20-50 Musikschulen/Verbände führen, das entspricht einer Reduktion auf ca. 16-32%!

All die angesprochenen geplanten Veränderungen haben weitreichende Auswirkungen nicht nur auf die Lehrkräfte sondern in weiterer Folge auch auf die Zukunft des NÖ Musikschulunterrichtes, die Zukunft der NÖ Musikschüler*innen. Mit den geplanten Veränderungen im Dienst- und Besoldungsrecht und in den Fördervorgaben im NÖ Musikschulgesetz steht uns ein gewaltiger Umbruch im NÖ Musikschulwesen bevor.

Diese Änderungen bedeuten nicht nur eine existenzielle Bedrohung der ca. 2.200 Musikschullehrkräfte in Niederösterreich, sondern haben außerdem massive direkte Auswirkungen auf die mehr als 60.000 Musikschüler mit mehr als 100.000 Eltern. Ebenso sind unter anderm der NÖ Blasmusikverband mit etwa 25.000 Mitgliedern, diverse Chor- und Orchestervereine, Volksmusikgruppen sowie Bildungseinrichtungen wie Konservatorien und Universitäten indirekt davon betroffen.

W I C H T I G :

Es absolut unabdingbar, jetzt gemeinsam an einem Strang zu ziehen und alle Kräfte zu mobilisieren, um die Verschlechterungen noch verhindern zu können – und die Zeit drängt!

Der Gesetztesentwurf befindet sich nur mehr bis 23.10.2023 in der Bürgerbegutachtung:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz_2023.html

Was können wir tun, was kann jede Einzelne / jeder Einzelne dazu beitragen?

  • Stellungnahmen in der Bürgerbegutachtung:
    buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
  • Schreiben an Landtagsabgeordnete, dem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen:
    https://noe-landtag.gv.at/personen
  • politische Kontakte nützen (Landtagsclubs, Landesregierung, Gemeindevertreterverbände, …)
  • Medien-Kontakte nützen (ORF, Zeitungen, social media, …)
  • Kontakte zu prominenten Musikern / Künstlern nützen
  • Informationen verbreiten (WhatsApp, Signal, Facebook, Instagram, …)
  • Informationen an Eltern, Schüler*innen weitergeben
  • Informationen an Musikvereine weitergeben (Chor, Orchester, Blasmusik, …)
  • Informationen an andere Gemeindebedienstete weitergeben
    (Kündigungsbestimmungen, Leistungsbeurteilung, kein Fahrtkostenzuschuss, … betreffen auch sie!)
  • Unterschriften / Unterstützungserklärungen sammeln
  • noch Ideen?

Wir stehen jetzt schon weit abgeschlagen am Ende des bundesweiten Gehaltsvergleichs (siehe vorige INFO 551).

Die medialen Präsenz der NÖ Musikschulen hat im vergangenen Schuljahr zahlreiche systemimmanente Räume für Machtmissbrauch aufgezeigt.

Es kann nicht sein, dass nicht nur nicht darauf reagiert wird, sondern auch noch fast ausschließlich Verschlechterungen auf uns zukommen – nach allem, was wir nicht erst während der Corona-Zeit geleistet haben!

Wir sind weder wenige, noch sind wir unbedeutend, noch werden wir nicht gebraucht.
Wir sind mehr als 2.000 Lehrkräfte an NÖ Musikschulen, unsere Arbeit gilt mehr als 60.000 NÖ Musikschülern mit über 100.000 Eltern!

Wir müssen uns Gehör verschaffen und gemeinsam wird uns dies gelingen!
Dafür muss jede Einzelne und jeder Einzelne von Euch seinen Beitrag leisten – es geht um Eure berufliche Zukunft, es geht um die Zukunft der NÖ Musikschulen!

Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

INFO 551

Nachträge (Gehälter, Personalvertretung, Medien) & schöne Ferien!

Liebe Kolleg*innen,

ein turbulentes Unterrichtsjahr geht zu Ende.
Nachfolgend einige Nachträge zu verschiedenen Themen –
mit den besten Wünschen für die Ferien,
Sonne, Entspannung und Zufriedenheit!

+ + +

1. GEHALTSVERGLEICH (INFO 549)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Aktualisierung zum Gehaltsvergleich (Lugitsch, 2023):

  • Grafik:
    Ich bekam als Rückmeldung, dass bei der grafischen Darstellung des Lebensgehaltes auf den ersten Blick der Eindruck entstehen könnte, dass man in Niederösterreich nur die Hälfte verdient als in Tirol. Die grafische Darstellung wurde unglücklich gewählt, sodass ich diese korrigiert habe.
  • Vorarlberg:
    Des Weiteren wurde ich von der Gewerkschaft in Vorarlberg darauf aufmerksam gemacht, dass zum Gehalt der Musikschullehrenden eine 5% Leistungsprämie hinzukommt.
  • Wien:
    Und in Wien blieb bisher ein Rechtsanspruch auf eine monatliche Verwendungszulage unberücksichtigt.

All diese Aspekte wurden in den Berechnungen aktualisiert, sodass die mitgesendeten Grafiken nun am neuesten Stand sind.

ANHANG: Begleittext (pdf)
ANHANG: Entwicklung (png)
ANHANG: Lebensgehalt (png)

Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie mir gerne ein Mail an: m_lugitsch@hotmail.com

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lugitsch

P.S. des Infonetzwerks:

Die aktualisierten Grafiken zum Bundesländervergleich der Gehaltsentwicklung und der Lebensverdienstsumme sind auf der Infonetzwerk-Homepage auch unter „Information“ gespeichert:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/informationen/

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2. PERSONALVERTRETUNGS-GRÜNDUNG (INFO 550)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

danke für die vielen Anmeldungen zum Mailverteiler für die ‚gemeinsame‘ Abwicklung der Personalvertretungswahlen im Sommersemester 2024!

Voraussichtlich im kommenden November 2023 wird es auch eine Informationsveranstaltung für bestehende und zukünfte Personalvertreter/innen geben.

Bei Interesse bitte melden:

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

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3. MEDIENBERICHTERSTATTUNG

a) Regionalmusikschule Bisamberg – Leobendorf – Enzersfeld (INFO 533 …)

In der Musikschule, die im vergangenen Dezember als erste in die Medien gekommen ist, wurde kürzlich Mag. Thomas Stockhammer zum neuen Leiter bestellt.

NÖN: „Ein Schlagzeuger gibt nun das Tempo vor
https://www.noen.at/korneuburg/musikschule-leobendorf-ein-schlagzeuger-gibt-nun-das-tempo-vor-374075161

b) Beethoven Musikschule Mödling (INFO 543 …)

In Mödling, wo ebenfalls das Dienstverhältnis des Musikschuldirektors beendet wurde, wird Mag. Clemens Schmidt, der im März 2023 die Leitung zunächst interimistisch übernommen hatte, die Musikschule weiterführen – wie der Bürgermeister auf seiner Facebook-Seite bekannt gibt (ANHANG).

c) Musikschule Himberg (INFO 545 …)

Aus Himberg haben uns folgende Nachrichten erreicht: Nach der Einstellung des Strafverfahrens ist nun auch der dienstrechtliche Prozess zugunsten des am 23.12.2022 entlassenen Musikschul-Lehrers ausgegangen. Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von Personalvertretern – siehe folgende gesetzliche Bestimmung – hat das zuständige Landesgericht die Entlassung für rechtsunwirksam erklärt:

NÖ Gemeinde-Peronalvertretungsgesetz § 22 Abs. 2
Ein Vertragsbediensteter als Personalvertreter (Mitglied eines Wahlausschusses) darf ferner nur mit Zustimmung des Personalvertreterausschusses, dem er (es) angehört, gekündigt oder entlassen werden, …“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40003224/LNO40003224.html

Kronen-Zeitung: „Lehrer gewann Prozess, Gemeinde bleibt hart“
https://www.krone.at/3040985 (ANHANG)

NÖN: „Landesgericht will Entlassung des Himberger Ex-Lehrer aufheben“
https://www.noen.at/schwechat/musikschul-causa-landesgericht-will-entlassung-des-himberger-ex-lehrers-aufheben-373597256

+ + +

Vielen Dank für den regen Austausch von Informationen!
„Einspeisestelle“ für Neuigkeiten und Anmeldung zum Newsletter unter:
noe-mslehrer@gmx.at
Alle zitierten INFOs sind auf der Infonetzwerk-Homepage unter „Nachrichten“ dokumentiert:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/nachrichten/

Schönen Sommer!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

INFO 550

Personalvertretungs-Wahlen 2024 & Summer School 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nächstes Jahr finden wieder Personalvertretungswahlen statt –
die perfekte Möglichkeit, eine Personalvertretung zu gründen!

Das ganze Wahlprozedere ist leider ziemlich aufwändig und
kommt einem vor allem beim ersten Mal bestimmt etwas kompliziert vor.

Aber wisst ihr was? – Machen wir doch einfach alle Schritte gemeinsam durch!
Schickt mir bei Interesse eure Mailadresse und ich mach einen Verteiler

…und sende euch alle Formulare, die ich auch gerade ausfülle und aushänge,
…und erinnere euch an alle Fristen, die ihr dabei einhalten müsst.

Gerne stehe ich auch telefonisch für Fragen zu Verfügung!
Martina Glatz | +43 664 6145370 | martina.isabel.glatz@gmail.com

Hier der Link zu unserer Musikschulausschuss-Broschüre zur Personalvertretungswahl,
die momentan allerdings noch alte Kontaktdaten und die Termine von der letzten Wahl enthält.

„Personalvertretungs gründen für Musikschullehrer leicht gemacht“ – Update folgt…
https://drive.google.com/file/d/1nzcdrThU7f6HJwUHC_79fI8Ktg202P9Z/view

Kennt ihr schon die Gstanzln zur letzten Personalvertretungswahl 2019?
https://www.youtube.com/watch?v=WZd1DW5FIZA

Bitte an alle Interessenten weiterleiten!
Mit freundlichen Grüßen, Martina Glatz

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SUMMER SCHOOL
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Die Summer Lessons des Franz Schubert Instituts der Wiener Musik-Universität (mdw), die letztes Jahr von einigen Kolleginnen und Kollegen kritisch gesehen wurden, weil die Studierenden gratis unterrichtet haben (siehe INFO 526), werden heuer in Zusammenarbeit mit der Johann Sebastian Bach Musikschule und m i t Kursbeitrag angeboten. Nähere Infos siehe folgender Link und Flyer im ANHANG:

SUMMER LESSONS 10. – 21. 07. 2023
für Flöte, Blockflöte, Klarinette, Saxofon und Schlaginstrumente

https://www.bach-musikschule.at/news/2023-07-10/summer-lessons-10-21072023-fuer-floete-blockfloete-klarinette-saxofon-und-schlaginstrumente.html

Johann Sebastian Bach Musikschule: www.bach-musikschule.at
Franz Schubert Institut für Blas- & Schlaginstrumente in der Musikpädagogik: https://www.mdw.ac.at/fsi/

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DURCHHALTEN !!!
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Nur mehr 2 Wochen bis zum Schulschluss!
(BILD im ANHANG)

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

P.S.:

Ein Nachtrag zum Gehaltsvergleich aus der letzten INFO 549 folgt in der nächsten Aussendung …

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

INFO 549

Gehaltsvergleich, Fahrtkostenzuschuss & Anfragen zur vorigen Info

  1. GEHALTSVERGLEICH BUNDESLÄNDER
    NÖ bei Lebensverdienstsumme an letzter Stelle
    ~
  2. BESCHWERDE FAHRKOSTENZUSCHUSS
    Gebührensätze aus dem Jahr 2014 gehören valorisiert
    ~
  3. ANTWORTEN AUF FRAGEN ZUR VORIGEN INFO 548
    Stellungnahme Musterdienstvertrag (Stundenreduktion)

1. Gehaltsvergleich 2023
ANHANG: Grafik Entwicklung
ANHANG: Grafik Lebensgehalt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich, Michael Lugitsch, bin Lehrender an der Musikschule Triestingtal (NÖ) und Lehrbeauftragter an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) für die Vorlesung „IGP-Berufskunde“. Daher ist es für mich von besonderem Interesse den Studierenden aktuelle Zahlen der Gehälter aus den Bundesländern zu präsentieren.

Aus meinen Recherchearbeiten entstand ein aktueller Gehaltsvergleich (2023) der Musikschullehrenden in den einzelnen Bundesländern Österreichs. Basis dieser Berechnungen sind die aktuellen Gehaltstabellen und Gehaltsschemen der Bundesländer. Dabei war ich auf die Mithilfe der einzelnen Musikschulwerke angewiesen. Die mir zur Verfügung gestellten Daten wurden zur nochmaligen Überprüfung den KOMU-Delegierten sowie den verantwortlichen gewerkschaftlichen VertreterInnen in den einzelnen Bundesländern vorgelegt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen beteiligten Personen sehr herzlich.

In den Berechnungen des Gehaltsvergleichs wurde jeweils die höchste Einstufung (mit abgeschlossenem IGP-Studium) herangezogen und in der Entwicklung über 40 Dienstjahre verglichen (vgl. Grafik Entwicklung). Dabei wurden folgende Aspekte, bei denen es Unterschiede in den Bundesländern gibt, die jedoch dringend auf unterschiedlichen Ebenen zu diskutieren sind, nicht berücksichtigt:

  • unterschiedliches Stundenausmaß der vollen Lehrverpflichtung (25-27 Wochenstunden)
  • unterschiedliche Vergütung der Fahrtkosten
  • Sicherheit des Arbeitsplatzes/Stundensicherheit
  • Problematik der Einstufung (u.a. Richtigkeit der Einstufung; Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten)
  • Inflation (unterschiedliche Gehaltsschemen)
  • regionale Unterschiede (u.a. West-Ostgefälle der Lebenserhaltungskosten)
  • Auswirkungen auf die Pensionsbeitragshöhe

Als Fazit kann festgehalten werden, dass es in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede im Gehalt von Musikschullehrenden gibt – v.a. ist ein Unterschied zwischen Bundesländern, in denen das Land als Träger der Musikschulen fungiert, gegenüber Bundesländern, in denen die Gemeinden Träger der Musikschulen sind, festzustellen (vgl. Grafik Lebensgehalt).

Ich freue mich über eine rege Diskussion und hoffe, dass der vorliegende Vergleich in zukünftigen politischen Verhandlungen dazu beiträgt, dass man sich im Musikland Niederösterreich auch in diesem Bereich an der Spitze orientiert.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lugitsch

Dr. Michael Lugitsch MMA
Musiker und Instrumentalpädagoge
Otto-Bondy-Platz 5/2/1.02
1120 Wien
m_lugitsch@hotmail.com
0699/17134126


2. Beschwerde Fahrtkostenzuschuss
ANHANG: Fahrtkostenzuschuss – Valorisierung !

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wusstet ihr, dass in den Schulungs-Unterlagen für die administrativen Musikschul-Mitarbeiter unser Fahrtkostenzuschuss mit Beträgen von vor 9 bzw. 10 Jahren angegeben ist? Anbei eine Beschwerde bzw. ein Antrag, den Fahrtkostenzuschuss für NÖ Musikschullehrkräfte an die aktuellen allgemeinen Gebührensätze anzupassen.

Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden:
https://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Ombudsstelle_fuer_Musikschulbeschwerden.html

Der Fahrtkostenzuschuss ist nicht zur verwechseln mit der Pendlerpauschale! Er ist zwar an die Pendlerpauschale gekoppelt und muss gleichzeitig mit dieser beantragt werden, er ist aber ein – zur Pauschale des Finanzamts zusätzlicher – Zuschuss des Dienstgebers für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort. (Bei Teilzeitbeschäftigung gilt sowohl für die Pendlerpauschale als auch für den Fahrtkostenzuschuss eine Drittellösung.)

Wer noch keinen Fahrtkostenzuschuss bekommt:

  • Gleich jetzt Pendlerrechner ausfüllen,
  • Ergebnis ausdrucken,
  • beim Dienstgeber abgeben
  • und damit auch den Fahrtkostenzuschuss beantragen!

Pendlerrechner:
https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/


3. Anfragen zur vorigen INFO 548:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2023/06/info-548/

Nach der Aussendung der letzten Nachricht haben mich 3 Anfragen erreicht, deren Beantwortung eventuell von allgemeinem Interesse ist:

a) Gilt das für alle Musikschullehrer, oder nur für diejenigen, die diesen Mustervertrag haben?

Dass das Beschäftigungsausmaß vom Dienstgeber nur herabgesetzt werden darf, „wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert“, ist eine gesetzliche Regelung und gilt für alle NÖ Musikschullehrer!

GVBG § 46c Abs. 10:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005796/LNO40005796.html

b) Gilt das auch dann, wenn im Dienstvertrag ein weitaus geringeres Stundenausmaß steht, als man (schon seit Jahrzehnten) unterrichtet?

Ja! Eigentlich müsste der Dienstgeber, wie gesagt, bei jeder Änderung binnen einen Monats einen Nachtrag zum Dienstvertrag ausstellen. Wenn sich ein Dienstgeber nicht ans Gesetz hält, darf einem daraus auf keinen Fall noch ein Nachteil erwachsen!
Aber eine mündliche Vereinbarung beziehungsweise sogenanntes „konkludentes Handeln“ zählt auch wie ein Vertrag. Wenn beide Vertragspartner sich auf ein neues Stundenausmaß einigen und dieses umsetzen (etwa indem die Lehrkräfte Stundenpläne abgeben und danach unterrichten, die Leitungen Schüler- und Ensemblelisten austeilen, die Gemeinden Gehalt auszahlen usw.), gilt das als vertraglich vereinbart.
Daher muss man auch aktiv – und am besten nachweislich (per Einschreiben) – Einspruch erheben, wenn man mit einer Änderung nicht einverstanden ist. Denn beide Teile können sich – auch wenn diese schriftlich ausgestellt sind – nicht auf alte Verträge berufen, wenn sie nicht mehr dem aktuellen Stundenausmaß entsprechen.

c) Gilt das nur für Kollegen über 50, oder für alle Musikschullehrer?

Die oben zitierte Regelung gilt für alle Musikschullehrer unabhängig vom Alter oder Dienstalter.

Ob Musikschullehrern über 50 Jahren und mit mehr als 10 Dienstjahren Stunden auch dann nicht gekürzt werden können, wenn die Änderungen des Arbeitsumfangs nicht nur vorübergehend und mehr als unwesentlich sind (also bei mehr als 15 oder gar 30 % Schülerverlust), darüber herrschen nach wie vor unterschiedliche Rechtsmeinungen der Gewerkschaft und der Dienstgeberseite.

Ansprechpartner/innen Younion NÖ:
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich/ansprechpartnerinnen

Mit freundlichen Grüßen,
alles Gute für die letzten Schulwochen!
Martina Glatz

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INFO 548

Stellungnahme Musterdienstvertrag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der neue Jurist der Abteilung Gemeinden des Amts der NÖ Landesregierung hat auf meine Beschwerden über mutmaßlich gesetzeswidrige Formulierungen in Stellenausschreibungen und dem Musterdienstvertrag geantwortet.

… siehe INFO 544:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2023/04/info-544/
… insbesondere Beschwerde Musterdienstvertrag:
https://drive.google.com/file/d/16OIGBoJ7ukK7TyEMiaGqLy4WN0rajYvL/view

Zusammengefasst hat er hinsichtlich der Ausschreibungen und Vertretungen geschrieben, dass die Zulässigkeit der Befristung von Dienstverhältnissen im Einzelfall zu prüfen ist.

In Bezug auf die problematische Formulierung im Musterdienstvertrag sieht er keinen Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen. Angesichts eines Gerichtsurteils des Oberlandesgerichts sei der fragliche Passus „per se nicht als unzulässig anzusehen“. Dennoch stellt er klar:

„Bei bloß geringfügigen und somit unwesentlichen Verringerungen des Arbeitsumfanges ist eine Reduktion des Beschäftigungsausmaßes gemäß § 46c Abs. 10 GVBG unzulässig und kann nur einvernehmlich erfolgen.“

Zwar beruft er sich auf die Auslegung des Oberlandesgerichts, wo bei einer Reduktion um 15 % „von einer mehr als nur unwesentlichen Verringerung“ ausgegangen wurde. Dazu ist anzumerken, dass andere Gerichte in ihren Erkenntnissen höhere Prozentsätze dafür angenommen haben, ab wann eine Änderung „wesentlich“ ist, und dass die Rechtsfrage bislang nicht ausjudiziert – im Sinne von noch nicht bis zum Obersten Gerichtshof ‚vorgedrungen‘ – ist.

Jedoch stellt damit auch die Aufsichtsbehörde der Gemeinden bzw. Musikschulverbände immerhin außer Frage, dass uns Musikschullehrern bei geringfügigen Verringerungen der Schülerzahlen (bis zu 15 %) die Stunden seitens des Dienstgebers nicht einseitig gekürzt werden dürfen, sondern das vorherige Gehalt weiterbezahlt werden muss – auch wenn es keine Anmeldungen für die betreffenden Stunden gibt!

Dabei gelten nicht womöglich Jahre zurückliegende Verträge, sondern die jeweils aktuellen Stunden als vertragliches Beschäftigungsausmaß! Eigentlich müssten wir bei jeder Änderung binnen 1 Monats einen Nachtrag zum Dienstvertrag bekommen. Halten sich die Dienstgeber nicht an diese dienstrechtliche Bestimmung, gelten Änderungen als einvernehmlich, wenn man nicht zeitnah dagegen protestiert.

VBG § 4 Abs. 1
„Dem Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages und allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Die Ausfertigung ist von beiden Vertragsteilen zu unterschreiben.“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40047659/NOR40047659.html

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

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INFO 547

Rechtsschutz-Erfolg: Überstellung (ms1 statt ms4) & Meldepflichten

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

MELDEPFLICHTEN

Hiermit bedanke ich mich im Namen der NÖ Musikschullehrkräfte bei allen Dienstgebern, die ihre Mitarbeiter nicht nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte und Ansprüche informieren! Da ich im Rahmen meiner Interessenvertretertätigkeit leider die Erfahrung gemacht habe, dass das nicht überall selbstverständlich ist, habe ich die beiliegende Auflistung zusammengestellt, einerseits mit Meldepflichten gegenüber dem Dienstgeber und andererseits mit Anträgen, die man selbst stellen muss.

3 Beispiele:

  • Seinen Fahrtkostenzuschuss bekommt nur, wer ihn beantragt, indem er das Ergebnis des Pendlerrechners beim Dienstgeber einreicht.
  • Seinen Kinderzuschuss bekommt nur, wer dem Dienstgeber meldet, dass er Kinder hat, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
  • Bei der Jubiläumszuwendung gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen der Dienstgeberseite und der Gewerkschaft, ob ein Antrag erforderlich ist. Außerdem herrscht leider noch Unklarheit über die für den Zeitpunkt des Dienstjubiläums zu berücksichtigenden (Vor-)Dienstzeiten. Daher ist zu empfehlen, die Zuwendung sicherheitshalber zu beantragen – und zwar eher früher als später, damit sich der Anspruch nicht verjährt.

ANHANG: Meldepflichten & Anträge (PDF)

Manchmal sind jedoch selbst korrekte, zeitgerechte und schriftliche Anträge nicht ausreichend, um zu bekommen, was einem zusteht. Dann bedarf es eines Rechtsschutzes – z.B. der Gewerkschaft – wie in den folgenden Fällen:

ÜBERSTELLUNG

Überstellung nennt man die Einreihung eines Musikschullehrers in eine höhere Entlohnungsgruppe (z.B. ms1 statt ms2, ms3 oder ms4) – meist durch Abschluss eines Studiums, während man in der Musikschule arbeitet. Vor allem, wenn die Gemeinden oder Verbände die Förderungen für das entsprechende Jahr schon beantragt haben, lassen sie sich gerne Zeit mit dem entsprechenden Nachtrag zum Dienstvertrag und der Verrechnung des höheren Gehalts, und vertrösten die Betroffenen mit Begründungen wie dem Erfordernis notwendiger Gemeinderats-Sitzungen, die mitunter erst Monate später stattfinden…

GVBG § 46i Überstellung in eine andere Entlohnungsgruppe
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005802/LNO40005802.html

Kürzlich haben mich Erfolgsmeldungen zweier Kollegen aus verschiedenen Musikschulen erreicht, dass sie mit Hilfe des Rechtsanwalts, mit dem die Gewerkschaft zusammenarbeitet, unter Berufung auf das beiliegende OGH-Urteil, rückwirkend ihre Überstellung in die ihnen zustehende Entlohnungsgruppe und die entsprechende Gehaltsdifferenz nachgezahlt bekommen haben.

ANHANG: OGH-Urteil 8 ObA 25/13d (PDF)

Ein Kollege, dem trotz Meldung aller Studienabschlüsse und Beantragung der Überstellung ganze eineinhalb Jahre lang die Entlohnungsgruppe ms1 vorenthalten worden war, berichtet:

ms1 statt ms4

Ich habe die Gewerkschaft Younion kontaktiert, ihnen meinen Fall geschildert und sie stellten mir einen Anwalt zur Seite. Diesem erzählte ich erneut, dass ich trotz meiner Abschlüsse für 1,5 Jahre nicht ms1 bezahlt bekam, sondern weiterhin ms4 wie beim Arbeitsantritt in der Musikschule. Er prüfte die Erfolgsaussichten eines Prozesses und kam zu dem Schluss, dass man als Lehrpersonal sehr wohl seiner Ausbildung entsprechend bezahlt werden sollte. Es gibt auch ein OGH-Urteil, das dieses belegt. Die Gewerkschaft Younion bejahte daraufhin die weiteren Rechtsschritte und die Übernahme der Anwalts- und möglichen Gerichtskosten*, und der Anwalt schrieb dem Musikschulverband einen Brief, in dem er die Überstellung und die Nachzahlung des „fehlenden“ Gehalts forderte. In einer ersten Reaktion ein paar Monate später kam von deren Anwalt eine Absage mit diversen Paragraphen angefügt. Knapp 2 Wochen später entschied sich der Gemeindeverband ohne weitere Reaktion unsererseits schließlich doch zu zahlen und auch die Anwaltskosten zu übernehmen.

* Der Rechtsschutz der Gewerkschaft tritt – wie bei anderen Versicherungen auch – nach einem halben Jahr Mitgliedschaft in Kraft.

Younion NÖ:
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich

Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk
und freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.