Reaktionen Schreiben Landtag, Richtigstellung Ruhepausen
Liebe Kolleg*innen,
wussten Sie, dass es eine Frist für die Zeit von der Einbringung von Gesetzesentwürfen bis zu deren Behandlung in den Landtagsausschüssen gibt? – 24 STUNDEN! …und zwar unabhängig von Umfang und Komplexität der Verhandlungsgegenstände…
Anbei die Auskunft der Landtagsdirektion:
Mail-Korrespondenz Landtagsdirektion – Martina Glatz
…und hier nochmals das Schreiben des Musikschulausschusses:
Anfrage Musikschulausschuss – Verfassungsdienst NÖ
Die Gewerkschaft distanziert sich neuerlich von ihrem Ausschuss. Zitat Younion NÖ Landesvorsitzender Christian Storfa: “Selbstverständlich unterstellen wir den Landtagsabgeordneten nicht, für etwas zu stimmen, dass [sic] sie nicht gelesen haben.” – NÖN, 11.12.2023:
https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/vor-gesetzesbeschluss-musikschule-gewerkschafter-bezweifeln-dass-politiker-informiert-sind-398868921
Weitere Medienberichte und Informationen zu den aktuellen Gesetzesänderungen unter:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/musikschulgesetz/
# # #
Ruhepausen: Richtigstellung zur INFO 471
…und zwar nicht zu den 10 Minuten oder “Organisationszeiten”, sondern zu der halben Stunde Ruhepause, die neuerdings bezahlt wird, also zur Dienstzeit zählt – was die Gewerkschaft als Erfolg verbucht. Denn Gemeindebedienstete, die z.B. eine halbe Stunde Mittagspause machen, um die sie früher am Abend länger bleiben mussten, können dann eine halbe Stunde früher heim gehen – sofern ihr Arbeitstag länger als 6 Stunden dauert.
Die entsprechende rechtliche Grundlage war im ersten Dienstrechts-Entwurf aus der Bürgerbegutachtung im § 29 enthalten (in der Bestimmung zu den “Ruhepausen”). Dort haben sie die Kollegen aus unserem Team jedoch nicht mehr gefunden und dabei zunächst übersehen, dass die Zuordnung der Ruhepausen nun woanders – und zwar in den “Dienstzeit Begriffsbestimmungen” – geregelt ist (§ 25 Abs. 1):
Dienstzeit ist die Zeit der Dienststunden, der Ruhepausen (§ 29), der Mehrleistungen und des Bereitschaftsdienstes während derer Vertragsbedienstete verpflichtet sind, ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzugehen.
Wir entschuldigen uns für den Fehler! Leider ist es auch Kollegen, die bereits intensiv in die Materie eingearbeitet waren und eine weitere Nachtschicht damit verbracht haben, sämtliche Landtagsvorlagen zur Dienstrechts- und Förderrechts-Reform durchzuarbeiten, nicht gelungen, die 200 Seiten des Gesetzesentwurfs innerhalb von 24 Stunden umfassend zu überblicken.
Daraus, dass die bezahlten Ruhepausen nun doch gelten werden – und zwar für alle Gemeindebediensteten im neuen Dienstrecht – ergibt sich für uns Musikschullehrer eine skurrile Situation:
Kollegen mit Unterrichtstagen von mehr als 6 Stunden müssten ebenfalls eine zur Dienstzeit zählende Pause haben. Damit ginge sich jedoch ein Schüler oder Unterrichtsfach mit einer halben bzw. 30 min. Einheit weniger aus, sodass sich de facte eine entsprechend geringere Lehrverpflichtung ergäbe…
…während Kollegen mit Unterrichtstagen von weniger als 6 Stunden ihre volle Lehrverpflichtung durcharbeiten müssten – außer an Tagen, wo sich ihre Tagesdienstzeit durch zusätzliche Termine verlängert:
Fände an dem Unterrichtstag von Kollegen mit einem Stundenplan von weniger als 6 Stunden nämlich zusätzlich eine Konferenz oder Veranstaltung statt, die eine Tagesdienstzeit von mehr als 8 Stunden zur Folge hätte, dann müssten auch sie an diesen Tagen eine bezahlte halbe Stunde auf Kosten ihrer Arbeitszeit ausfallen lassen, um die vorgesehene Ruhepause einzuhalten. Sollen sie dann ihren Unterricht teilweise aussetzen, oder während der Konferenz oder während der Veranstaltung Pause machen?
Nicht nur beim Musikschulgesetz, auch beim Dienstrecht wird viel von dessen Umsetzung abhängen…
Schöne letzte Adventswoche!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.