INFO 644

IRRTÜMER: Nebenbeschäftigung

Liebe Kolleg*innen,

das Dienstrecht ist darauf ausgerichtet, dass man 1 Arbeitgeber hat und vollbeschäftigt ist oder zumindest von 1 Beschäftigungsverhältnis leben kann. Zusätzliche “Nebenbeschäftigungen” sind (wie bereits im Namen zum Ausdruck kommt) nur vereinzelt, außertourlich, geringfügig – eben nebenbei – vorgesehen.

Die Realität im NÖ Musikschulwesen sieht anders aus:

Laut Musikschul-Monitoring haben nur ca. 12 % der Lehrkräfte eine insgesamt (!) volle Lehrverpflichtung, und nur 37 % davon sind bei nur 1 Dienstgeber beschäftigt! 421 Lehrende unterrichten an 2 Musikschulen. 78 Lehrende waren im vorvorigen Schuljahr an 3 und mehr (bis zu 5 (!)) Musikschulen tätig. In den zusammenfassenden Kernaussagen des Monitorings wird das dann als “attraktives Umfeld für Teilzeit und Vollzeit” bezeichnet (S. 7).
https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/service_fuer_schulen/Final_mkm_Musikschul_Monitoring_2023_2024_WEB.pdf

Das Konzept einer “Nebenbeschäftigung” ist auf einen künstlerisch-pädagogischen Beruf wie den des Musikschullehrers kaum anwendbar, umso weniger noch in einem kommunalen Musikschulwesen, in dem Teilzeit überwiegt und man bei jeder Gemeinde / jedem Verband extra angestellt ist. Vielmehr gehen fast alle mehrfach in Teilzeit tätigen Lehrkräfte gleichwertigen Beschäftigungen nach, entweder in mehreren Musikschulen, oder in verschiedenen Schultypen, oder in pädagogischen und künstlerischen Tätigkeiten parallel. Das führt naturgemäß nicht nur zu Irrtümern, sondern vor allem zu Konflikten.

Im bisherigen Dienstrecht ist nicht geregelt, wer im Fall von Terminkollisionen quasi mehr ‘Anspruch’ auf einen mehrfach beschäftigten Musikschullehrer hat. Im neuen Dienstrecht hat nun “die dienstliche Tätigkeit Vorrang gegenüber einer Nebenbeschäftigung” – auch wenn der Vertrag mit der (chronologisch gesehen) ersten Musikschule womöglich weniger Stunden oder Unterrichtstage umfasst als die zweite ‘Nebenbeschäftigung’ (aus Sicht des ersten Dienstgebers). Ob sich diese Regelung als hilfreich erweist, wird sich zeigen …

In der Praxis beruht unsere Tätigkeit auf sehr viel Flexibilität und Einverständnis mit den Schülern und deren Eltern ebenso wie mit den Musikschulleitungen. Vor allem mit geringer Lehrverpflichtung kann man daher nur auf Verständnis hoffen, dass man von einer Teilbeschäftigung nicht leben kann und anderen Tätigkeiten nachgehen muss, um Miete zu zahlen / Familien zu versorgen etc. Daher wieder mal ein Dankeschön an alle Dienstgeber, die auf den Teilzeitfaktor ihrer Lehrkräfte Rücksicht nehmen, oder Spielraum und beiderseitiges Entgegenkommen sogar zu schätzen wissen!

http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/Cartoons/MS06Nebenbeschaeftigung.jpg

Anbei die verbreitetsten Irrtümer zum Thema Nebenbeschäftigung:

Irrtümer Nr. 13: Nebenbeschäftigung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/02/Irrtuemer13Nebenbeschaeftigung.pdf

Bitte vor allem die Meldepflicht beachten!

Zum Thema Meldepflichten siehe auch INFO 547:
Rechtsschutz-Erfolg: Überstellung (ms1 statt ms4) & Meldepflichten
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2023/05/info-547/

Information: Meldepflichten & Anträge
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2023/05/Meldepflichten.pdf
(Vorsicht: Info aus dem Jahr 2023 – nicht mehr alles aktuell!
z.B. Fahrtkostenzuschuss im neuen Dienstrecht abgeschafft,
neue Telefonnummer Martina Glatz: +43 699 12101502, …)

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

P.S. n i c h t v e r g e s s e n :

PETITION
gegen ein starres Übertrittsprüfungssystem –
für Gestaltungsspielraum in den NÖ Musikschulen
:
https://www.openpetition.eu/at/sspsz

UMFRAGE
Auswirkungen der Gesetzesänderungen –
2 Jahre nach den Gesetzesbeschlüssen

https://shorturl.at/bnNsH

Die Änderungen des Dienst- und Förderrechts für die NÖ Musikschulen sind vor 2 Jahren beschlossen worden. Das neue Dienstrecht ist inzwischen in Kraft getreten (und gilt seit 2025 für neue Verträge). Das neue Förderrecht wird ab dem kommendem Schuljahr wirksam (Schuljahr 2026/27 = Förderjahr 2027).
Um keine Fördergelder einzubüßen, haben sie viele ‘zu kleine’ Musikschulen (Verbände) schon zu (größeren) Verbänden zusammengeschlossen, viele sind gerade dabei.

Welche Veränderungen sind an Ihrem Standort bereits spürbar?
Wie wirken sich die neuen Regelungen in der Praxis aus?

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.