INFO 645

IRRTÜMER: Jubiläumszuwendung & Appell: Nebenbeschäftigung

Liebe Kolleg*innen,

bitte nicht vergessen, die Petition zu unterschreiben und weitere Unterstützer zu mobilisieren, bevor mögliche Beschlüsse zur Prüfungsordnung als Indikator für Landesfördermittel im Musikschulbeirat fallen (dessen Sitzungen normalerweise um diese Jahreszeit stattfinden):

PETITION
gegen ein starres Übertrittsprüfungssystem –
für Gestaltungsspielraum in den NÖ Musikschulen
:
https://www.openpetition.eu/at/petition/kommentare/gegen-ein-starres-uebertrittspruefungssystem-fuer-gestaltungsspielraum-in-den-noe-musikschulen

Im Anhang nochmals die Textvorlage fürs Weiterleiten an Schüler*innen und ihre Eltern:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/02/Petition-Pruefungsordnung-Textvorlagen-Eltern.pdf

+ + +

Die Umfrage zu den Auswirkungen des neuen Dienst- und Förderrechts läuft noch einen Monat lang. Bitte teilnehmen und den Link ebenfalls an Kollegen weiterleiten!

UMFRAGE
Auswirkungen der Gesetzesänderungen –
2 Jahre nach den Gesetzesbeschlüssen

https://xn--ms-n-8qa.services4science.com/survey/index.php/235755?lang=de

+ + +

Anbei außerdem die Fortsetzung der Irrtümer-Reihe mit Informationen zur Jubiläumszuwendung beziehungsweise (im neuen Dienstrecht) Jubiläumsbelohnung. Bei diesem Thema sind die Regelungen im bisherigen und weiterbestehenden Dienstrecht im Vergleich zum neuen Dienstrecht grundsätzlich verschieden. Um sie gut unterscheiden zu können, sind die Infos fürs neue Dienstrecht in der beiliegenden Datei kursiv markiert:

IRRTÜMER Nr. 14: Jubiläumszuwendung / Jubiläumsbelohnung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/03/Irrtuemer14Jubilaeumszuwendung.pdf

Im weiter bestehenden Dienstrecht hat man nach 25 und 40 Jahren (vollangerechnete Vordienstzeiten mitgezählt) Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung in Form des doppelten beziehungsweise vierfachen Monatsbezugs.
Im neuen Dienstrecht bekommt man als Jubiläumsbelohnung nach 5 Jahren 50 %, nach 10 und 15 Jahren 100 %, nach 25 Jahren 150 %, nach 40 Jahren 200 % des Monatsbezugs (wobei nur die unmittelbaren Dienstjahre bei der jeweiligen Musikschule mitgerechnet werden).

+ + +

Abschließend ein Appell einer Musikschulleitung zur vorigen INFO 644 zum Thema Nebenbeschäftigung, der sich an ihre Leiter-Kolleg*innen richtet:

Unsere IGP-Ausbildung ist eine künstlerisch-pädagogische.

Wenn wir im Lauf unserer Arbeit beide Aspekte regelmäßig weiterpflegen, kann sich das nur positiv auf den Unterricht auswirken. Schüler merken und gutieren das auch, wenn ihre Lehrkraft selbst auftritt, öffentlich spielt – eine künstlerische Persönlichkeit ist und hat – und ihre Erfahrungen aus der Band oder aus dem Orchester im Unterricht die Qualität heben.

Umgekehrt merkt man es auch, wenn Kolleginnen oder Kollegen nicht mehr auftreten – abgesehen davon das sich dieses Bewusstsein, wenn sie nicht mehr spielen und ihr Potential, sich öffentlich auszudrücken, nicht mehr trainieren und erweitern, und sie irgendwann nicht mehr gefragt sind, auch auf ihr persönliches Wohlbefinden auswirkt. Das merken dann auch die Schüler*innen.

Genau dafür haben wir aber ein Jahresarbeitszeitmodell: Wenn mal eine Tournee oder Konzerte anstehen, dann sollte es aus dem Berufsbild heraus jeder Leitung wichtig sein, dass ihre Lehrer*innen diese Tätigkeiten auch wahrnehmen! UND/DENN wir haben eine ganzes Jahr Zeit, die Stunden wieder reinzuholen …

INFO 644: IRRTÜMER: Nebenbeschäftigung
https://infonetzwerk.oberwalder.info/2026/02/info-644/

+ + +

Alle bisherigen Irrtümer sind auch auf der Informationsseite der Infonetzwerk-Homepage zu finden:

https://infonetzwerk.oberwalder.info/informationen/
(Informationen alphabetisch nach Themen geordnet,
weiter bestehendes und neues Dienstrecht gegenübergestellt)

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.