Rechtsschutz-Erfolg: Überstellung (ms1 statt ms4) & Meldepflichten
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
MELDEPFLICHTEN
Hiermit bedanke ich mich im Namen der NÖ Musikschullehrkräfte bei allen Dienstgebern, die ihre Mitarbeiter nicht nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte und Ansprüche informieren! Da ich im Rahmen meiner Interessenvertretertätigkeit leider die Erfahrung gemacht habe, dass das nicht überall selbstverständlich ist, habe ich die beiliegende Auflistung zusammengestellt, einerseits mit Meldepflichten gegenüber dem Dienstgeber und andererseits mit Anträgen, die man selbst stellen muss.
3 Beispiele:
- Seinen Fahrtkostenzuschuss bekommt nur, wer ihn beantragt, indem er das Ergebnis des Pendlerrechners beim Dienstgeber einreicht.
- Seinen Kinderzuschuss bekommt nur, wer dem Dienstgeber meldet, dass er Kinder hat, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
- Bei der Jubiläumszuwendung gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen der Dienstgeberseite und der Gewerkschaft, ob ein Antrag erforderlich ist. Außerdem herrscht leider noch Unklarheit über die für den Zeitpunkt des Dienstjubiläums zu berücksichtigenden (Vor-)Dienstzeiten. Daher ist zu empfehlen, die Zuwendung sicherheitshalber zu beantragen – und zwar eher früher als später, damit sich der Anspruch nicht verjährt.
ANHANG: Meldepflichten & Anträge (PDF)
Manchmal sind jedoch selbst korrekte, zeitgerechte und schriftliche Anträge nicht ausreichend, um zu bekommen, was einem zusteht. Dann bedarf es eines Rechtsschutzes – z.B. der Gewerkschaft – wie in den folgenden Fällen:
ÜBERSTELLUNG
Überstellung nennt man die Einreihung eines Musikschullehrers in eine höhere Entlohnungsgruppe (z.B. ms1 statt ms2, ms3 oder ms4) – meist durch Abschluss eines Studiums, während man in der Musikschule arbeitet. Vor allem, wenn die Gemeinden oder Verbände die Förderungen für das entsprechende Jahr schon beantragt haben, lassen sie sich gerne Zeit mit dem entsprechenden Nachtrag zum Dienstvertrag und der Verrechnung des höheren Gehalts, und vertrösten die Betroffenen mit Begründungen wie dem Erfordernis notwendiger Gemeinderats-Sitzungen, die mitunter erst Monate später stattfinden…
GVBG § 46i Überstellung in eine andere Entlohnungsgruppe
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005802/LNO40005802.html
Kürzlich haben mich Erfolgsmeldungen zweier Kollegen aus verschiedenen Musikschulen erreicht, dass sie mit Hilfe des Rechtsanwalts, mit dem die Gewerkschaft zusammenarbeitet, unter Berufung auf das beiliegende OGH-Urteil, rückwirkend ihre Überstellung in die ihnen zustehende Entlohnungsgruppe und die entsprechende Gehaltsdifferenz nachgezahlt bekommen haben.
ANHANG: OGH-Urteil 8 ObA 25/13d (PDF)
Ein Kollege, dem trotz Meldung aller Studienabschlüsse und Beantragung der Überstellung ganze eineinhalb Jahre lang die Entlohnungsgruppe ms1 vorenthalten worden war, berichtet:
ms1 statt ms4
Ich habe die Gewerkschaft Younion kontaktiert, ihnen meinen Fall geschildert und sie stellten mir einen Anwalt zur Seite. Diesem erzählte ich erneut, dass ich trotz meiner Abschlüsse für 1,5 Jahre nicht ms1 bezahlt bekam, sondern weiterhin ms4 wie beim Arbeitsantritt in der Musikschule. Er prüfte die Erfolgsaussichten eines Prozesses und kam zu dem Schluss, dass man als Lehrpersonal sehr wohl seiner Ausbildung entsprechend bezahlt werden sollte. Es gibt auch ein OGH-Urteil, das dieses belegt. Die Gewerkschaft Younion bejahte daraufhin die weiteren Rechtsschritte und die Übernahme der Anwalts- und möglichen Gerichtskosten*, und der Anwalt schrieb dem Musikschulverband einen Brief, in dem er die Überstellung und die Nachzahlung des “fehlenden” Gehalts forderte. In einer ersten Reaktion ein paar Monate später kam von deren Anwalt eine Absage mit diversen Paragraphen angefügt. Knapp 2 Wochen später entschied sich der Gemeindeverband ohne weitere Reaktion unsererseits schließlich doch zu zahlen und auch die Anwaltskosten zu übernehmen.
* Der Rechtsschutz der Gewerkschaft tritt – wie bei anderen Versicherungen auch – nach einem halben Jahr Mitgliedschaft in Kraft.
Younion NÖ:
https://www.younion.at/ueber-uns/bundeslaender/niederoesterreich
Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk
und freundlichen Grüßen,
Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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