IRRTÜMER: Fortbildungen &
Leserbrief zum Rechnungshofbericht
Liebe Kolleg*innen,
herzlichen Dank für die zahlreichen positiven Rückmeldungen auf die vorige INFO 639 (Appell zur Prüfungsordnung im Dialog) und die Diskussions-Beiträge im Forum!
INFO 639: https://infonetzwerk.oberwalder.info/2026/01/info-639/
Appell: https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/01/Appell-Pruefungsordnung.pdf
Forum: https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=1172437975
Vielen Dank auch für den nachfolgenden Leserbrief zur vorletzten INFO 638, und zwar zur Fortbildungs-Empfehlung im Rechnungshofbericht über die Musikschule Staatz:
Es wäre zu erheben, ob alle Lehrpersonen an der Musikschule Staatz über eine Fortbildung verfügen, und darauf hinzuwirken, dass alle Lehrpersonen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.
Rechnungshofbericht Gemeindeverband Musikschule Staatz, S. 64: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_5_NOe_Gemeindeverband_Musikschule_Staatz.pdf
INFO 638: https://infonetzwerk.oberwalder.info/2026/01/info-638/
Liebes Infonetzwerk-Team! Wie kommt der Rechnungshof darauf, Fortbildungen von Lehrpersonen zu fordern? Seit wann ist der Rechnungshof für pädagogische Fragen zuständig??? Wenn er die Aufsicht über alle niederösterreichischen Musikschulverbände hat: Ist ihm nicht aufgefallen, dass deren Buchhaltungen kaum jemals Belege zu finden sind, dass Fortbildungskurse bezahlt werden, oder wird hier auch auf “Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit” geachtet? Wie kommt er darauf, dass auch nur eine Lehrperson über keine Fortbildung verfügt? Wir bilden uns dauernd weiter, nur halt auf eigene Kosten und mit privaten Mitteln, daher scheint es nicht auf. Die Mitarbeiter des Rechnungshofs haben offensichtlich keinen Einblick in unsere Arbeitssituation. Der Rechnungshof sollte sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren und Rechnungen kontrollieren. Und wenn er keine Belege für Kurse oder Noten, Tablets, Software und so weiter findet, sollte er besser “darauf hinwirken”, dass den Lehrpersonen ihre Weiterbildung und die erforderliche Ausstattung finanziert werden. Falls es in der Musikschule Staatz eine Personalvertretung gibt, sollte sie eine Beschwerde einreichen! Ich weiß nicht, wo man sich über den Rechnungshof beschweren kann, aber dafür haben wir eine Ombudsstelle. Bitte weiterleiten!
Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden (NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte): https://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Ombudsstelle_fuer_Musikschulbeschwerden.html
Wir haben den Leserbrief (auf Wunsch anonymisiert) zur Diskussion ins Forum gestellt unter: https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=2
Anbei die weit verbreitetsten Irrtümer zur Fortbildung bzw. Weiterbildung:
Irrtümer Nr. 12: Fortbildungen (Weiterbildungen)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2026/01/Irrtuemer12Fortbildungen.pdf
Beim Thema Fortbildungen sind Irrtümer quasi vorprogrammiert, weil bereits im Gesetz – statt einer objektiven Regelung – der politische Wille der Dienstgeberseite formuliert wurde, und zwar in widersprüchlicher Weise, denn:
Alle Lehrkräfte sollen “freiwillig regelmäßig” an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, und diese Fortbildungen, die man “freiwillig” aber “regelmäßig” machen soll, sind dem B-Topf zugerechnet, also quasi pauschal ‘all inclusive’ (GVBG § 46c Abs. 3 bzw. GBedG § 111 Abs. 4).
Das heißt, wir sollen regelmäßig Fortbildungskurse besuchen, aber – wie auch im obigen Leserbrief beschrieben – in unserer Freizeit und auf eigene Kosten. Würde der Dienstgeber Fortbildungen anordnen, müsste er sie nämlich bezahlen, inklusive der damit verbundenen Dienstreisen (Reisegebühren, Tagesgebühren, Nächtigungen, …) und die Lehrkräfte gegebenenfalls womöglich auch noch von Unterricht freistellen.
In der Praxis werden Fortbildungskurse selten angeordnet, sondern meist von den Lehrkräften selbst ausgesucht und vom Dienstgeber genehmigt. Dazu ist zu empfehlen, seitens der Personalvertretung eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Dienstgeber zu treffen, in der Rahmenbedingungen wie Freistellungen oder Kostenübernahme definiert werden, sowie entsprechende Antrags-Formulare aufzusetzen.
Hier ein Best Practice – Beispiel der Musikschule Region Schallaburg aus dem Jahr 2019:
“Fortbildung leicht gemacht”
https://drive.google.com/file/d/1TNc_hvbiqaaneFMGP0vWb70xv86O1peb/view
Vorsicht: Gibt es keine solche Betriebsvereinbarung, wird in manchen Fällen damit zu rechnen sein, dass die Dienstgeberseite die Rechtsauffassung vertritt, die sich im Dienstrecht und im NÖ Muster-Statut widerspiegelt, nämlich dass Fortbildungen, auch wenn sie “regelmäßig” eingefordert werden, den Dienstgeber möglichst nichts kosten dürfen. Wer sich regelmäßige Kurse auf private Kosten nicht leisten kann, müsste diese Frage gegebenenfalls ausjudizieren lassen.
An dieser Stelle ein Dank an alle Dienstgeber-Vertreter, die “freiwilliges” Engagement auch finanziell fördern und Rahmenbedingungen schaffen, die Weiterbildung begünstigen!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
https://infonetzwerk.oberwalder.info/netzwerk/
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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