(Rechnungshofbericht Nr. 5)
Ombudsstelle, Verwaltungsprogramm, Erwachsenenregel, Studie
Liebe Kolleg*innen!
Wussten Sie, dass die Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden weiterhin besteht und die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr Team damit weiterhin für Meldungen von Missständen erreichbar ist?
Die Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden wurde nach massiven Beschwerden über die Leitung einer Musikschule im Dezember 2022 bei der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragten eingerichtet. Diese richtete sich als Anlaufstelle an Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie an Lehrkräfte, ihre Wahrnehmungen, Beobachtungen oder persönliche Erlebnisse von Missständen in NÖ Musikschulen zu melden. […]
Im Zeitraum Jänner 2023 bis 23. Juli 2024 verzeichnete die Ombudsstelle 102 Beschwerden aus 26 Musikschulen, wobei 47 Beschwerden auf zwei Musikschulen der insgesamt 126 NÖ Musikschulen entfielen. (S.6)
Die Beschwerden betrafen primär dienstrechtliche Belange, wie etwa intransparente Stundenvergabe, willkürliches Entziehen von Stunden, Nicht-Ausstellen schriftlicher Dienstverträge, unrichtige Gehaltseinstufungen oder Verpflichtungen zur unentgeltlichen Arbeitsleistung. Vorwürfe wegen sexueller Belästigungen betrafen drei Schulen. Die Bearbeitung erfolgte anonymisiert in Zusammenarbeit mit der NÖ Bildungsdirektion, der MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH sowie der Abteilung Kunst und Kultur K1. (S.7)
Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden
(NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte):
https://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Ombudsstelle_fuer_Musikschulbeschwerden.html
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Wussten Sie, dass es bald eine neue Verwaltungssoftware geben soll?
…aus einer Stellungnahme der NÖ Landesregierung:
Die elektronische Unterfertigung des Förderantrags mittels ID-Austria ist bereits möglich, sofern die Förderwerberinnen und Förderwerber über die technischen Voraussetzungen verfügen. Im Zuge der Entwicklung des neuen Musikschulverwaltungsprogramms werden weitere Digitalisierungsschritte angestrebt. (S.11)
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Wussten Sie, dass die “Erwachsenenregel” – die bisher im NÖ Musikschulplan (Verordnung der Landesregierung) enthalten war – nun ins neue NÖ Musikschulgesetz 2000 übernommen wurde?
Das Land Niederösterreich fördert Hauptfachunterricht ausschließlich von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30. Oktober des jeweiligen Schuljahres), sowie Hauptfach- und Ergänzungsfachunterricht in Gruppen, wenn der überwiegende Teil der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zum Stichtag das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (§ 12 Abs. 2 NÖ Musikschulgesetz 2000 ab 01.01.2027)
NÖ Musikschulgesetz 2000 – Fassung vom 01.01.2027 – § 12 Kriterien der Förderung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40070542/LNO40070542.html
Manche Gemeinden/Musikschulen hatten davor ihre Budgets aufgebessert, indem sie vom Land für Erwachsenen-Stunden die normale Förderung erhalten, von den erwachsenen Schülern jedoch höhere Tarife eingehoben hatten.
Aufgrund der Möglichkeit, erhöhtes Schulgeld für eigenberechtigte Personen mit einem eigenen Einkommen festzusetzen, hatte der Musikschulerhalter für den Unterricht von Personen von 18 bis 24 Jahren sowohl erhöhtes Schulgeld als auch eine Förderung beziehen können. Dies hätte einen massiven finanziellen Anreiz geboten, vermehrt solche Schüler aufzunehmen und Schüler unter 18 Jahren auf die Warteliste zu setzen. (S.39)
Im Jahr 2010 wurde – unter massiven Protesten bis hin zu einer Demo in St. Pölten und einem Fernsehauftritt beim Bürgeranwalt – die Erwachsenenreglung eingeführt, mit der erwachsene Musikschüler zuerst ab 19 Jahren und später ab 24 Jahren vom Land nicht mehr gefördert wurden.
gesammelte Infos zur Erwachsenenregelung
im Archiv (alte Infonetzwerk-Website) unter Informationen:
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=23216&f=1&i=16240&s=23216
Im Schuljahr 2022/2023 verzeichneten die NÖ Musikschulen 2.284 Erwachsene über 24 Jahre. Das entsprach einem Anteil von 3,8 Prozent an der Gesamtschülerzahl von 59.451. Die empfohlene Evaluierung der Erwachsenenregel lag nicht vor. (S.39)
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Wussten Sie, dass der erste Landesrechnungshofbericht insbesondere Missstände bei der Auftragsvergabe der Studie “Arbeitsplatz Musikschule” aufgedeckt hat?
In der jetzigen Nachkontrolle wurde nochmals zusammengefasst:
Die Abteilung Kunst und Kultur K1 hatte die Studie nicht beauftragt, jedoch aus Mitteln der NÖ Musikschulförderung bezahlt. Ihrer Ansicht nach war der Auftrag schlüssig erteilt worden. Die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit der Auftragsvergabe sowie der Abwicklung der Studie waren nicht nachvollziehbar gewesen. (S.34)
…siehe auch:
INFO 253
Wussten Sie, dass…?
(über Kosten und Auftragsvergabe der Studie “Arbeitsplatz Musikschule”)
https://netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=14374&f=1&i=7949&s=14374
Die damalige Arbeitszeit-Studie ist übrigens unter anderem zu folgenden Ergebnissen gekommen:
– Die Arbeitszeit der Musikschullehrer/Innen stimmt im Wesentlichen mit dem derzeit geltenden NÖ GVBG überein. (S.96*)
Hätte man nicht eine Unterscheidung zwischen Üben und “berufsbezogenem Üben” bzw. “Üben für den Unterricht” eingeführt, hätte die in der Studie ermittelte Arbeitszeit die Jahresarbeitszeitregelung (A- bis C-Topf) sogar überschritten! …und das, obwohl “die eigene musikalische Betätigung von Leiter/innen und Lehrer/innen durchgehend als sehr wichtig bewertet wird” (S.142*).
Wir haben also damals schon mehr gearbeitet als gesetzlich vorgesehen – dabei ist die Arbeitsbelastung seit 2010 um ein Vielfaches gestiegen (immer kürzere Unterrichtseinheiten, Gruppenunterricht, Klassenmusizieren, Begabtenförderung, Wettbewerbe, Prüfungsordnung, Verwaltungssoftware, größere Verbände usw. usf.)!
– Eine umfangreiche Dokumentation aller Tätigkeiten verursacht einen hohen administrativen Aufwand und bringt keine qualitative Verbesserung in der Musikschularbeit. (S.97*)
– Hoher administrativer Aufwand und mangelnde Anerkennung werden belastend erlebt. (S.107*)
– Terminkollisionen aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse werden weitestgehend als belastend eingestuft. (S.140*)
– Die Fahrtzeiten vom Wohnort zu dem/den Hauptdienstort(en) sind erheblich. (S.87*)
– Bis zu zwei Stunden Fahrtzeit zwischen den Unterrichtsstandorten werden gemäß NÖ GVBG auf die Sonstigen Tätigkeiten angerechnet – 5% der LehrerInnen liegen nach den Aufzeichnungen über diesen zwei Stunden Fahrtzeit pro Unterrichtswoche (bei 37 Unterrichtswochen). (S.88*)
– Ein Großteil der befragten Lehrer/Innen und Leiter/Innen setzt neben eigenen Instrumenten auch noch weitere eigene Ressourcen ein. (S.141*)
– Nicht an allen Musikschulen steht ein PC für die Musikschullehrer/Innen für administrative Tätigkeiten zur Verfügung. (S.133*)
* Studie Arbeitsplatz Musikschule (2006 bis 2010):
https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/Publikationen/41642P_Buch_Kern_report.pdf
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Da das bisherige Fördersystem nur mehr im kommenden Schuljahr weiter besteht und die Musikschulförderung ab dem Schuljahr 2026/27 (Förderjahr 2027) auf grundlegend veränderten Vorgaben beruhen wird, hat sich der Landesrechnungshof bei seiner neuerlichen Prüfung der Förderungs-Abwicklung durch die vom Land NÖ ausgelagerten GmbHs auf die Nachkontrolle seiner früheren Prüfungsergebnisse beschränkt.
Prüfungsgegenstand: Der Landesrechnungshof überprüfte die Umsetzung der 17 Empfehlungen zum NÖ Musikschulwesen aus dem Bericht 9/2014 “Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen”, … (S.1)
aktueller Landesrechnungshof-Bericht 4 | 2025 (ANHANG):
Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Musikschulen, Nachkontrolle
https://www.lrh-noe.at/images/pdf/2025/4-2025_-_geschaeftsbesorgung_zur_foerderung_der_noe_musikschulen_Nachkontrolle.pdf
erster Landesrechnungshof-Bericht 9 | 2014:
Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen
https://www.lrh-noe.at/images/pdf/2014/9_2014_-_geschaeftsbesorgung_zur_foerderung_der_volkskultur_museen_sammlungen_und_der_musikschulen.pdf
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Was das neue Fördersystem bringen wird, wird sich erst in Zukunft zeigen. Bisher ist noch nicht klar definiert, worin z.B. die so genannten “Indikatoren” bestehen und wie der variable Förderanteil in der Praxis umgesetzt wird…
Laut Musikschulgesetz sieht das neue Fördersystem unter anderem vor:
+ Mindestgröße von 300 Wochenstunden (keine Regionalmusikschulen mehr)
+ nur mehr Gemeinden oder Gemeindeverbände (keine Vereine mehr)
+ statt Basisförderung, Wochenstundenförderung (nach Einstufung der Lehrkräfte) und Strukturförderung zukünftig:
– fixer Förderanteil (30% der Personalkosten)
– variabler Förderanteil (höchstens 15% der Personalkosten – je nach Erfüllung der Indikatoren)
– Strukturförderung (höchstens 10% – für unterrepräsentierte Fächer, Qualitätsmaßnahmen (wie bisher) und (neu) für regionale & strukturelle Besonderheiten)
NÖ Musikschulgesetz 2000 – Fassung vom 01.01.2027 – § 13 Bemessung der Förderung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40070543/LNO40070543.html
NÖ Musikschulgesetz 2000 (gesamte Rechtsvorschrift) derzeit:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000771
Musikschulgesetzes-Novelle – Fassung vom 01.01.2027:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000771&FassungVom=2027-01-01
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gesammelte INFOs zum Landesrechnungshofbericht (Nr. 1 – 5) im ANHANG:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/08/INFOs-Rechnungshofbericht.pdf
INFO 616: Leistungsentgelte & Personalkosten MKM
INFO 617: Strukturförderung: Leiterhearings, Sonderverträge, …
INFO 618: Musikschulbeirat, Musikschulplan & Leitung Waidhofen
INFO 619: Musikschulfinanzierung, Monitoring, …
INFO 620: Ombudsstelle, Verwaltungsprogramm, Erwachsenenregel, Studie
Schöne Ferien weiterhin!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
P.S.:
Nachtrag zur Musikschule Waidhofen/Ybbstal:
Ein Kollege hat uns als Antwort auf die INFO 618 die folgenden Links geschickt – dankeschön!
ORF NÖ (12.08.2025)
Verdächtige Honorare: Musikschule zeigt sich selbst an
https://noe.orf.at/stories/3317292/
Der beliebte Leiter der Kunst- und Musikschule Waidhofen/Ybbstal verunglückte in den Osterferien tödlich. Der 58-Jährige leitete die Musikschule seit 2014, rasch musste ein interimistischer Leiter bestellt werden. Dieser hatte die Funktion bereits zuvor viele Jahre inne, und er bemerkte Unregelmäßigkeiten bei Honorarauszahlungen.
Gesetzliche Beiträge wie Sozialversicherungsabgaben seien möglicherweise nicht abgeführt worden, bestätigte der Obmann des Ybbstaler Musikschulverbands und Waidhofner Bürgermeister Werner Krammer (ÖVP) den Verdacht. […]
Über weitere Details, etwa zur Höhe der Beträge oder über möglicherweise involvierte Personen, könne er zum aktuellen Zeitpunkt nichts sagen, da die Prüfung noch laufe. Es gebe aber keine Anzeichen, dass sich der ehemalige Leiter persönliche Vorteile verschafft habe, so Krammer.
OÖ Nachrichten (08.08.2025)
Rhapsodie in Moll in der Waidhofner Musikschule
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/rhapsodie-in-moll-in-der-waidhofner-musikschule;art68,4075223
Direktor Christian Blahous’ Tod trübte den Erfolgslauf der Waidhofner Musikschule. Dann flog ein Schwarzgeldskandal auf. Jetzt patzte das Land bei der Wahl der Nachfolgerin.
…siehe auch:
Der Ybbstaler (30.07.2025)
Überraschung: Sandra Stini übernimmt die Musikschule
Nicht wie bereits kolportiert Barbara Ortner, sondern Sandra Stini soll ab 1. September an der Musikschule Waidhofen/Ybbstal als Direktorin eingesetzt werden.
https://www.der-ybbstaler.at/b/ueberraschung-sandra-stini-uebernimmt-die-musikschule/
Der Ybbstaler (22.06.2025)
Kammerorchester begeisterte im Sommerkonzert
https://www.der-ybbstaler.at/b/kammerorchester-begeisterte-im-sommerkonzert/
Dirigent Wolfgang Sobotka widmete das Konzert dem im April tragisch verunglückten Musikschuldirektor Christian Blahous …
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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