INFO 585

Umfrage: Auswirkungen der Gesetzesänderungen

Liebe Kolleg*innen,

dem Musikschulwesen steht die tiefgreifendste Umstrukturierung seit dem Musikschulgesetz 2000 bevor. Von den politischen Verantwortlichen auf Landesebene werden die Gesetzesänderungen einseitig positiv dargestellt*. Wir möchten fragen, wie es euch wirklich geht, und die Auswirkungen dokumentieren. Dazu haben wir folgende Umfrage erstellt und ersuchen um zahlreiche Teilnahme:

UMFRAGE NACH GESETZESBESCHLÜSSEN
https://ms-nö.services4science.com/survey/index.php/934812?newtest=Y&lang=de
(Anhang: Druckversion)

Nach dem Inkrafttreten des neuen Dienstrechts und des geänderten Musikschulgesetzes sind weitere Umfragen geplant°.

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* aktuelle Publikation des Landes:
NÖ Perspektiven (Frühjahr 2024) – S. 34-35:
https://www.noe.gv.at/noe/Presse/PERSPEKTIVEN_2024_01.pdf

“Schatzkammern”
“Eine Erkundungstour durch Niederösterreichs Musikschulen”

Durch den Zusammenschluss von kleineren Musikschulen zu Musikschulverbänden entsteht ein größeres Fächerangebot, verteilt auf die einzelnen Standorte, zu einem einheitlichen Musikschultarif. Für Lehrende, die künftig in einem Verband beruflich tätig sind, bringt das viele Vorteile: weniger Administrationsaufwand und weniger Verwaltung, mehr Musikschulzeit für die Kinder und Jugendlichen, eine größere Anzahl an Schülerinnen und Schülern, und somit die Möglichkeit für ein höheres Beschäftigungsausmaß.

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° Das neue Dienstrecht tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft, die Musikschulgesetzes-Novelle am 1. September 2026 (einzelne Bestimmungen am 1. Jänner 2027).

MUSIKSCHULGESETZ – NOVELLE
(Anhang: RIS – Screenshot + Notizen)

NÖ Musikschulgesetz 2000 – Fassung vom 31.01.2024:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000771&FassungVom=2024-01-31
NÖ Musikschulgesetz 2000 – Fassung vom 01.01.2027:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000771&FassungVom=2027-01-01

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Wusstet ihr, dass alle Gemeindeverbände in einer Verordnung der NÖ Landesregierung verzeichnet sind und auf welchen rechtlichen Grundlagen sich Gemeinden zu Verbänden zusammenschließen können?

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000670
NÖ Gemeindeverbandsgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000703

Zur Besorgung ihrer Angelegenheiten können sich Gemeinden durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.” (§ 4)
Die Aufsicht über Gemeindeverbände obliegt der Landesregierung.” (§ 31)

Eine Vereinbarung hat die übereinstimmenden Willenserklärungen der beteiligten Gemeinden auf Bildung eines Gemeindeverbandes und die Satzung zu enthalten.” (§ 4)
Eine Satzung ist nicht dasselbe wie ein Statut!

Mit freundlichen Grüßen,
Martina, Nadja, Judith und Cordula fürs Infonetzwerk

(Infonetzwerk-Team seit 2024:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2024/02/Infonetzwerk-Team.pdf)

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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