INFO 584

PV-Erinnerung & GVBG-Novelle

Liebe Kolleg*innen,

THE PEOPLE UNITED WILL NEVER BE DEFEATED!

In einem Monat startet das Prozedere zu den Personalvertretungswahlen am 13. Juni 2024.
Am dritten Mittwoch nach den Osterferien (17. April 2024) laufen die ersten Fristen ab.
Bei Neugründungen wird es daher Zeit, Bedienstetenversammlungen zu organisieren,
für bestehende Personalvertretungen wird es Zeit, einen Wahlausschuss zu bestellen!

Wahlkalender 2024:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2023/11/PV-Wahlkalender-2024.pdf
Broschüre “Personalvertretung gründen für Musikschullehrer leicht gemacht”
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2023/11/PV-Info-Wahlen-2024.pdf
Anmeldung zum Mailverteiler fürs gemeinsame Abwickeln des Prozesses:
martina.isabel.glatz@gmail.com

Bitte gebt mir eure Mailadresse bekannt! Jedes Mal, wenn ich selbst unsere Wahl-Formulare ausfülle, schicke ich sie zeitgerecht an den Verteiler, damit wir gemeinsam alle Fristen einhalten.
Martina (nur mehr unter: +43 699 12101502)

WER WEISS ETWAS ÜBER DIE BEVORSTEHENDEN GESETZES-NOVELLEN?

Hat jemand von euch neue Informationen zu den Änderungen des Musikschulgesetzes und des Dienstrechts? – Bitte teilt sie mit den NÖ Musikschullehrer*innen! Wir leiten alle Neuigkeiten gerne übers Infonetzwerk weiter.

Wir sind bei Recherchen im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts) auf Außerkrafttretensdaten bei etlichen Paragraphen des GVBG (unserem derzeitigen Dienstrecht) gestoßen, darunter auch mehrere in den speziellen Regelungen für uns Musikschullehrkräfte (§ 46). Einige treten am Ende des Kalenderjahres außer Kraft, einzelne sind sogar jetzt schon geändert worden. Auch die ab 2025 geplanten Fassungen sind bereits im RIS einsehbar:
https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich/
(“Suche nach Fassung”)

In den allgemeinen Bestimmungen des GVBG wurden unter anderem – bereits ab Ende Jänner 2024 – die “Verweisungen” auf andere Gesetze auf deren jeweils aktuellste Fassungen ‘upgedatet’, während bei uns Musikschullehrern nach wie vor aufs Lehrerdienstrecht (Bundesrecht) aus dem Jahr 2014 verwiesen wird. Dadurch wird uns unter anderem die – für andere Lehrer und Gemeindebedienstete geltende – Valorisierung des Fahrtkostenzuschusses weiterhin vorenthalten.

Die Bestimmungen, die nächstes Jahr (am 1. Jänner 2025) gleichzeitig mit dem neuen Dienstrecht in Kraft treten, beziehen sich hauptsächlich auf Stellvertretungen von Musikschulleitungen und deren Leiterzulage (Details siehe unten). Bei den Leiterabsetzstunden (GVBG § 46c Abs. 6) konnten wir keine Unterschiede entdecken.

Dafür wurde im Absatz zum problematischen Thema Stundenreduktion ein wichtiger Satz für die Lehrkräfte einfügt, in dem die schwammige Formulierung “wesentlich” nunmehr mit 20 % festgelegt werden soll. Bei Reduktion der Lehrverpflichtung um weniger als 20 Prozent darf der Dienstgeber das Beschäftigungsausmaß somit nicht mehr ohne Einverständnis herabsetzen, sondern muss das vorherige Gehalt weiterbezahlen!

Hier die einzelnen Bestimmungen:

Arbeitszeit der Musikschullehrer
Folgende Regelung wurde (in Angleichung ans neue Dienstrecht) genauer definiert:
“Das Beschäftigungsausmaß kann vom Dienstgeber herabgesetzt werden, wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert. Eine wesentliche Änderung des Arbeitsumfanges liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 20 % eintritt.
GVBG § 46c Abs. 10 – zukünftige Fassung (Inkrafttretensdatum 01.01.2025):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072097/LNO40072097.html

Besondere Anstellungserfordernisse für den Leiter einer Musikschule; Dienstposten
In den Abs. 1 und 8 wurde zur Musikschulleitung hinzugefügt:
“… und allenfalls für die Stellvertretung der Musikschulleitung …”
GVBG § 46e – zukünftige Fassung (Inkrafttretensdatum 01.01.2025):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072099/LNO40072099.html

Bezüge der Musikschullehrer
Im Abs. 3 wurde der folgende Satz ergänzt:
Die Höhe der Leiterzulage für die Stellvertretung der Musikschulleitung wird vom Gemeinderat (Verbandsvorstand) bzw. in Städten mit eigenem Statut vom Stadtsenat festgesetzt und darf 35 % der Zulage für die Musikschulleitung (Abs. 4) nicht überschreiten.”
GVBG § 46f – zukünftige Fassung (Inkrafttretensdatum 01.01.2025):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072100/LNO40072100.html

Monatsentgelt und Dienstzulage der Musikschullehrer des Entlohnungsschemas I L
Ein Absatz wurde eingefügt (Abs. 4):
“Für Musikschullehrer im Sinn des Abs. 1 gilt § 46f Abs. 3 sinngemäß.”
(Leiterzulage für die Stellvertretung der Musikschulleitung – siehe oben)
GVBG § 46k – zukünftige Fassung (Inkrafttretensdatum 01.01.2025):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072124/LNO40072124.html

Anwendungsbereich
Beim Verweis aufs Vertragsbedienstetengesetz wurde die Fassung eingesetzt
(2014 – im Gegensatz zu 2023 in den anderen Verweisungen):
“Auf die an den von den Gemeinden erhaltenen privaten Unterrichtsanstalten verwendeten Vertragslehrer finden die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sinngemäß Anwendung. Für Musikschullehrkräfte gelten die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948 i.d.F. BGBl. I Nr. 8/2014, nur insoweit, als in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist …”
GVBG § 46 – geltende Fassung (Inkrafttretensdatum 31.01.2024):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072094/LNO40072094.html

Zum Vergleich: Verweisungen GVBG § 54
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40072114/LNO40072114.html

Wir sind keine Juristen, sondern Musikschullehrer wie ihr. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen die derzeitigen und zukünftigen Gesetzestexte verglichen und uns bemüht, alle Änderungen zu finden. Sollten wir etwas übersehen oder missverstanden haben, bitte um Rückmeldung! Und solltet ihr noch mehr über die geplanten Gesetzesänderungen beziehungsweise deren Umsetzung wissen, bitte um Informationen!

Mit freundlichen Grüßen,
Nadja, Helenka und Martina fürs Infonetzwerk

Infonetzwerk-Team:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/netzwerk/

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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