INFO 597

Falter: “Neuer Skandal” & Änderung Musikschulgesetz

Liebe Kolleg*innen,

Lina Paulitsch vom Falter berichtet schon wieder übers NÖ Musikschulwesen:

FALTER 39/2024 vom 24.09.2024
Belästigungsvorwürfe und Protektion: Neuer Skandal um Musikschuldirektor in NÖ
Ein Direktor einer Musikschule in Niederösterreich musste wegen Vorwürfen sexueller Belästigung gehen. Jetzt wäre er fast als Schulleiter zurückgekehrt, in der Gemeinde ist sein eigener Bruder der Bürgermeister

https://www.falter.at/zeitung/20240924/neuer-skandal-um-musikschuldirektor-in-noe
Unter Brüdern (ANHANG 1)

Hier auch der im Feuilleton angesprochene NÖN-Artikel:

NÖN (Bezirk Schwechat) am 20. September 2024
Martina Raab verlässt die Musikschule Südheide
https://www.noen.at/schwechat/neue-leitung-martina-raab-verlaesst-die-musikschule-suedheide-440471634
Neue Leitung (ANHANG 2)

+ + +

Es wird vermutlich nicht viele Kolleg*innen betreffen, denn es handelt sich um eine Übergangsbestimmung für Kolleg*innen, die ins neue Dienstrecht kommen, aber noch ins alte Fördersystem fallen. Aber dennoch zur Info:
Der beiliegende Entwurf einer Änderung des NÖ Musikschulgesetzes soll morgen beschlossen werden.
§ 15 Abs. 5a (ANHANG 3)

Aus den Erläuterungen:
Das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, LGBl. Nr. 15/2024, tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und beinhaltet unter anderem ein neues Entlohnungsschema für den Verwendungszweig musik- und kunstpädagogischer Dienst. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. Nr. 16/2024, mit dem Schuljahr 2026/27, womit ein von der Einstufung der Musikschulehrenden unabhängiges Fördersystem in Kraft tritt, bedarf es daher einer Klarstellung, wie fördertechnisch ab 1. Jänner 2025 jene Musikschullehrenden zu behandeln sind, deren Dienstverträge nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, LGBl. Nr. 15/2024, abgeschlossen werden und jene Musikschullehrenden, die ins neue Dienstrecht optieren.
Diese Klarstellung soll in Form einer ergänzenden Übergangsbestimmung zum NÖ Musikschulgesetz 2000 erfolgen die festlegt, welche Verwendungsgruppe welcher bisherigen Entlohnungsgruppe fördertechnisch entspricht und welcher der bisherigen 19 Entlohnungsstufen die 7 neuen Entlohnungsstufen fördertechnisch gleichzuhalten sind.

Quelle (NÖ Landtag):
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-525

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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