INFO 596

Dienstverhinderung Unwetter & Vokalensembles PLM

Liebe Kolleg*innen,

hoffentlich seid ihr nicht unmittelbar vom Hochwasser betroffen! Bestimmt habt ihr mitbekommen, dass ganz NÖ zum Katastrophengebiet erklärt wurde:
https://orf.at/stories/3369596/

Aufgrund dessen haben uns heute von allen Seiten Informationen von Kolleg*innen erreicht, die wir hiermit gesammelt weiterleiten – vielen Dank fürs Zusammentragen!

Der Standard hat gestern die folgende interaktive Karte mit Hochwasser-Risikozonen veröffentlicht, die jedoch auf historischen Daten basiert und die aktuelle Lage nicht berücksichtigt:
https://www.derstandard.at/story/3000000236574/interaktive-karte-interaktive-karte-wie-hoch-die-gefahr-fuer-ihre-gemeinde-ist

Hier der Link zur Karte der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit den aktuellen Wetterwarnungen:
https://warnungen.zamg.at/wsapp/

SCHÜLER*INNEN

Laut Website des Bildungsministeriums sind Schüler*innen, “deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind,” oder “die nicht zur Schule kommen können, weil ihnen auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Schulweg nicht möglich ist oder weil der Schulweg infolge der Sturm- und Hochwasserschäden zu gefährlich wäre” “für morgen, Montag, den 16. September 2024, automatisch entschuldigt.”
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/unwetter_202409.html

Das bekräftigt auch Landeshauptfrau Mikl-Leitner laut NÖN:
„Bei Gefahr sollen Schüler am Montag daheimbleiben“
https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/wegen-hochwasser-mikl-leitner-bei-gefahr-sollen-schueler-am-montag-daheim-bleiben-439614166

DIENSTVERHINDERUNG

Zu den Lehrkräften veröffentlicht das Bildungsministerium folgende Regelung:
“All jene Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz zum Beispiel im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt.”
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/unwetter_202409.html

Das steht auch im folgenden Paragraphen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), wo die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen geregelt ist (§ 1154b):
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40255840/NOR40255840.html
“Der Dienstnehmer behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.” (§ 1154 Abs. 5)

Siehe auch folgende Informationen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) – zusammengefasst:
Man muss den Arbeitgeber “vom Zuspätkommen oder der Verhinderung unverzüglich informieren” und “alles Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen”. Ist es nicht möglich, in die Arbeit zu kommen, bekommt man trotzdem weiterhin sein Gehalt, das heißt, aufgrund der Dienstverhinderung versäumte Unterrichtsstunden gelten wie gehaltene und müssen auch nicht nachgeholt werden!

ÖGB: Unwetter und Überflutungen: Darf ich von der Arbeit fernbleiben?
https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz/Unwetter_Darf_ich_von_Arbeit_fernbleiben
AK: Dienst­ver­hinderung bei Hoch­wasser und Natur­katastrophen
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Hochwasser_Naturkatastrophen.html

Anbei das “ABC der Dienstverhinderungsgründe”, das ebenfalls Absätze zu “Hochwasser” und “Verkehrsstörung” enthält:
https://netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/Informationen/ABC_der_Dienstverhinderungsgruende.pdf

ONLINE UNTERRICHT

Im neuen Dienstrecht – das allerdings erst für neue Verträge ab 2025 gelten wird – gibt es eine Regelung für Telearbeit:
“Im Falle einer allgemeinen Krisensituation, Epidemie oder Naturkatastrophe kann den Vertragsbediensteten mittels Weisung Telearbeit im Sinne des Abs. 1 zeitlich befristet angeordnet werden, soweit dies aus wichtigen dienstlichen oder sonst im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen geboten ist und den Vertragsbediensteten die dafür erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung gestellt oder ein angemessener Kostenersatz für den Einsatz eigener Informations- und Kommunikationstechnik gewährt wird.” (§ 41 Abs. 7)
https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/gegenstaende/20/02/254/0254_Gesetzesbeschluss.pdf

Derzeit ist Homeoffice laut Broschüre der Arbeiterkammer nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich – beziehungsweise im allseitigen, da beim Musikschulunterricht naturgemäß auch die Schüler*innen und ihre Eltern einverstanden sein müssen.
https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Arbeitnehmerschutz/broschueren/Homeoffice_rg_bf.pdf

Vielen Dank allen Dienstgebern und Musikschulleitungen, die ihre Lehrkräfte und Schüler*innen bereits über die Lage vor Ort beziehungsweise in der jeweiligen Region informiert und vernünftige Regelungen getroffen haben! Vor allem aber viel Kraft allen Betroffenen und vielen Dank allen Einsatzkräften und Helfern!

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Ein weiteres Thema hat weniger Priorität, aber bei betroffenen Lehrkräften und Schüler*innen dennoch zuletzt für Aufregung gesorgt:

Vokalensembles können nur mehr mit jugendlichen Begleitern zum nächsten Wettbewerb prima la musica antreten.

Ausschreibung prima la musica 2025 (S. 13):
“Kammermusik für Vokalensembles:
– Ensembles ab zwei Sänger:innen mit einem Begleitinstrument bzw. Ensembles ab 3 Sänger:innen mit oder ohne einem Begleitinstrument
Das begleitende Ensemblemitglied muss am überwiegenden Teil des Programms mitwirken.
Die Begleitung durch eine:n erwachsene:n Korrepetitor:in ist nicht zulässig

https://musikderjugend.at/fileadmin/daten/prima_la_musica/2025/24-5357-Ausschreibung-plm-2025-30-Jahrjubilaeum-interaktiv-240812-web.pdf

Für Rückmeldungen an den Veranstalter dessen Kontaktdaten laut Website:

MUSIK DER JUGEND
Wettbewerbsorganisation der österreichischen Bundesländer
Österreichische Jugendmusikwettbewerbe
Tel: +43 732 / 7720 – 156 59
Mobil: +43 664 / 600 72 150 47
E-Mail: musikderjugend@ooe.gv.at

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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