Petition, Medien und Aufruf:
Erfahrungsberichte zu Verbandszusammenlegungen
Liebe Kolleg*innen,
die Ereignisse überschlagen sich:
- eine Petition der HochschülerInnenschaft geht viral
- die NÖ Grünen haben eine Pressemeldung veröffentlicht
- der ORF NÖ wird sich morgen (bzw. heute) früh im Radio NÖ mit den Auswirkungen der geplanten Dienstrechtsreform auf das NÖ Musikschulwesen beschäftigen
- und Martina Glatz ersucht Betroffene um Erfahrungsberichte zu “Betriebsübergängen” (bei Verbandszusammenlegungen)
Wir fassen zusammen:
PETITION
“Grundlegende Überarbeitung der NÖ-Gemeinde-Dienstrechtsreform”
https://mein.aufstehn.at/petitions/grundlegende-uberarbeitung-der-no-gemeinde-dienstrechtsreform
HochschülerInnenschaft an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (hmdw)
mehr als 6.000 Unterschriften (Stand 28.09.2023)
OTS
LAbg. Ecker: „Drohender Mangel an Musikschullehrkräften bedroht Kulturland NÖ“
Grüne warnen vor massiven Verschlechterungen im neu geplanten Dienstrecht und fordern die Gewerkschaft zur Gegenwehr auf
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230928_OTS0151/labg-ecker-drohender-mangel-an-musikschullehrkraeften-bedroht-kulturland-noe
RADIO NÖ
(29.09.2023)
https://www.radio-osterreich.at/radio-niederoesterreich
https://noe.orf.at/
BETRIEBSÜBERGANG
(von Musikschulen zu Verbänden oder von Verbänden zu größeren Verbänden)
Eine der zentralen Fragen ist, ob die Dienstrechtsreform “nur” für neue oder auch für bestehende Dienstverhältnisse gilt. In der Praxis wird das davon abhängen, wie die bevorstehenden zahlreichen Betriebsübergänge (Verbandszusammenlegungen) gehandhabt werden. Daher an alle, die schon Verbandsgründungen durchgemacht oder miterlebt haben, der Aufruf und die Frage:
BITTE UM EURE ERFAHRUNGSBERICHTE!
@ martina.isabel.glatz@gmail.com
- Sind eure Beschäftigungsverhältnisse weiter gelaufen und hat euer neuer Dienstgeber (Musikschulverband) euch und alle eure Kolleginnen und Kollegen mit allen Rechten und Pflichten übernommen?
- Oder sind eure Dienstverhältnisse mit der früheren Musikschule anlässlich der Zusammenlegung gekündigt worden und seid ihr bei den neu gegründeten Verbänden zu womöglich geänderten Bedingungen neu angestellt worden?
Für alle, die sich für Details und Paragraphen interessieren:
Gedacht ist das Gesetz laut § 1 eigentlich nur für neue Anstellungen ab 2025. Im § 5 Abs. 1 steht jedoch, dass die von Betriebsübergängen betroffenen Arbeit- oder Dienstnehmer “mit diesem Zeitpunkt Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz” werden. Diese Formulierung wurde aus dem jetzigen Gesetzestext (§ 2a GVBG) lediglich übernommen. Während im GVBG jedoch sowohl das aktuelle ms-Schema als auch das alte l-Schema enthalten sind, enthält das neue Dienstrechtsreformgesetz keine entsprechenden Übergangsbestimmungen, sondern ausschließlich das geplante neue Einstufungs- und Entlohnungssystem (P1, P2, P3).
Wie kann man also Vertragsbediensteter nach diesem Gesetz werden und gleichzeitig im Einstufungs- und Entlohnungsschema des anderen Gesetzes bleiben? Und wenn es nicht darum geht, NÖ Musikschullehrkräfte dem neuen Dienstrecht unfreiwillig unterzuordnen: Wieso wird dieser Satz nicht weggelassen oder so umformuliert, dass die Betriebsübergangs-Regelung unmissverständlich klarstellt, was auch die diesbezügliche EU-Richtlinie vorsieht?
Hier nochmals alle diesbezüglichen Rechtsgrundlagen zum selbst nachlesen:
GVBG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000650
Entwurf Dienstrechtsreformgesetz:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Entwurf_-_Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz_2023.pdf
EU-Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001L0023
Die Jahresarbeitszeitregelung wurde bei ihrer Einführung auch an das alte l-Schema ‘angepasst’ (bei 25 Wochenstunden Lehrverpflichtung weniger Jahresstunden im A-Topf bei entsprechend höheren Jahresstundenzahlen im B- und C-Topf). Wenn das GVBG zukünftig ‘neben’ dem geplanten neuen Dienstrecht bestehen bleiben soll:
Wird es dann “Altlehrer” mit direkt aufeinander folgenden Einheiten ‘neben’ neuen Lehrern mit 10-Minuten-Pausen geben? Oder müssen diese Rahmenbedingungen von allen Lehrkräften in neu gegründeten Verbänden eingehalten werden, während in bestehenden Verbänden oder Musikschulen mit mehr als 400 Wochenstunden die derzeitigen Bestimmungen weitergelten?
Werden die “Altlehrer” dann Unterrichtseinheiten erst ab 9 Teilnehmern mit 1,2 bewertet bekommen, während die neuen Lehrer schon ab 3 Schülern höhere Wertigkeiten bekommen? Wird der geplante Gruppenunterricht, der – zumindest für bestimmte Schüler (z.B. Anfänger in den ersten Unterrichtsjahren) oder Instrumente – eingeführt werden soll, dann nur von den neuen Lehrern übernommen, die ihn besser bezahlt bekämen, oder (wie zuletzt der Prozentsatz der 50minütigen Einzelunterrichts) von den Förderungen abhängig gemacht und für alle gelten?
Ein paar Hinweise auf Auswirkungen in der Praxis können sich eventuell aus bereits gemachten Erfahrungen ergeben. Bitte daher um eure Berichte! LG Martina
# # #
Vielen Dank für die großartige Unterstützung und Gratulation zur bereits erreichten Breitenwirkung! Einige Verantwortliche sind bereits aufmerksam geworden. Lassen wir nicht locker!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
P.S.
Wir kommen kaum mehr nach, jede Neuigkeit in einer Aussendung weiterzuleiten. Daher haben wir die folgende Seite eingerichtet, um euch über die Entwicklungen zur geplanten Dienstrechtsreform auf dem Laufenden zu halten. (Updates und Uploads, z.B. von Stellungnahmen, sind mitunter schneller als die Newsletter-Software.)
https://infonetzwerk.oberwalder.info/dienstrechtsreform/
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.