INFO 509

Kooperationen &
telefonische Krankmeldung

Liebe Kolleg*innen,

laut einer Auskunft des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) an die Konferenz der österreichischen Musikschulwerke (KOMU)
gelten Musikschullehrende nicht als externe Personen (“Schulfremde”), wenn sie regelmäßig und ganzjährig pädagogische Unterstützungsarbeit an einer Regelschule, die eine Kooperation mit einer Musikschule führt, leisten. In diesem Fall können sie auch in Risikostufe 3 zum Einsatz kommen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der Musikschulleitung bezüglich des Einvernehmens mit den jeweiligen Schulleitungen!

Laut Österreichischem Gewerkschaftsbund wurde die
Telefonische Krankmeldung bis Ende Februar 2022 verlängert:
https://www.oegb.at/themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitssystem/telefonische-krankmeldung-wieder-moeglich

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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