INFO 603

Tagesdiäten für Dienstreisen auch erhöht

Liebe Kolleg*innen,

bei Dienstreisen (z.B. zum bevorstehenden Landeswettbewerb prima la musica) hat man Anspruch auf:

  • Reisekostenvergütung (Fahrkarte oder Kilometergeld)
  • Reisezulagen (Tagesgebühr und ggf. Nächtigungsgebühr)

Gemeinsam mit dem Kilometergeld wurden mit dem Neuen Jahr auch die Reisezulagen erhöht:

  • Kilometergeld € 0,50 (statt 0,42)
  • Tagesgebühr € 30,- * (statt 26,40)
  • Nächtigungsgebühr € 17,- (statt 15,-)

Das Kilometergeld umfasst sämtliche Ausgaben der Autofahrt, inklusive Parkgebühren etc.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/kilometergeld.html

Mit der Tagesgebühr (den “Tagesdiäten”) werden die Verpflegungskosten abgegolten.
* VORSICHT: Die tatsächliche Höhe der Tagesgebühr richtet sich nach der Dauer der Dienstreise.
Bei dieser Dauer wird die Reisezeit mitgerechnet, also vom Ausgangspunkt der Dienstreise bis zur Rückkehr.
Welcher Prozentsatz der Tagesgebühr bei welcher Dauer gewährt wird und von wo aus Weg und Zeit berechnet werden (Dienstort oder Wohnort), dazu gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen:

* In der Reisegebührenvorschrift (RGV) aus dem Bundesrecht wird die Tagegebühr z.B. gedrittelt, im NÖ Landes-Bedienstetengesetz (LBG) bekommt man ab 4 Stunden die halbe und ab 8 Stunden die ganze Tagesgebühr.

Im neuen Dienstrecht gilt dieses Landesgesetz, da im § 80 GBedG auf das LBG verwiesen wird.
Daher haben wir unsere Vorlagen für Dienstreise-Anträge auf dieser Grundlage upgedatet:
Dienstreise+Reisegebühren-Antrag (MUSTER) – siehe ANHANG

* Die Bediensteten erhalten für Zeiträume von mehr als vier bis zu acht Stunden einer Dienstreise die halbe Tagesgebühr und für Zeiträume von mehr als acht bis zu 24 Stunden einer Dienstreise die volle Tagesgebühr. (LBG § 111 Abs. 1)

Die Dauer einer Dienstreise ist vom Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung der Reisebewegung zu berechnen. (LBG § 113) – inklusive der Fahrzeit!

Sofern die Dienstreise nicht von der Wohnung der Bediensteten aus angetreten oder dort beendet wird, gilt als Ausgangs- oder Endpunkt der Dienstreise die Dienststelle, der die Bediensteten zugewiesen sind, … (LBG § 100 Abs. 2)

Wenn Bedienstete nachweisen, dass die tatsächlichen, unvermeidbaren Auslagen für die in Anspruch genommene Unterkunft die Nächtigungsgebühr übersteigen, gebührt ihnen ein Zuschuss zur Nächtigungsgebühr bis zur Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Auslagen. (LBG § 109 Abs. 4)

NÖ Landes-Bedienstetengesetz, Abschnitt 8: Reisegebühren (§§ 99 ff)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000825

VORSICHT: Im bisherigen Dienstrecht (das für die meisten Musikschullehrkräfte weiterhin gilt) müssen die Gebührensätze und deren Handhabung, sowie das Prozedere von deren Beantragung – nach entsprechenden Verhandlungen mit der Personalvertretung – vom Gemeinderat erlassen werden, siehe:

§ 43 GBDO (Gemeindebeamtendienstordnung 1976)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40008651/LNO40008651.html

Ist der Schulerhalter einer Musikschule eine Gemeinde, gelten die dortigen Gebührensätze auch für die Musikschullehrer – und sind meist in der so genannten Nebengebührenordnung zu finden.
In Musikschulverbänden müsste der Musikschulvorstand in Absprache mit der Personalvertretung eine eigene Nebengebührenordnung erlassen. Die Gebührensätze dürfen dabei höher, jedoch nicht niedriger als das amtliche Kilometergeld sein! Natürlich wäre es sinnvoll, sich bei den vereinbarten Regelungen an den Bestimmungen des neuen Dienstrechts zu orientieren, damit für alle Musikschullehrkräfte eines Kollegiums dieselben Rahmenbedingungen gelten.
Gibt es keine Nebengebührenordnung, keinen Erlass bzw. keine Vereinbarung, sind die allgemeinen Regelungen anzuwenden, z.B. aus dem Landesrecht (siehe oben) oder dem Bundesrecht, siehe:

Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008156

Also:

  • Personalvertretung einschalten oder gründen
  • Nebengebührenordnung recherchieren oder vereinbaren
  • Dienstreise beantragen
  • Reisegebühren beantragen

MUSTER Dienstreise-Antrag und Reisegebühren-Antrag zum DOWNLOAD:
https://infonetzwerk.oberwalder.info/wp-content/uploads/2025/02/Vorlage-DienstreiseReisegebuehren-Antrag.pdf

VORSICHT: Anträge immer im Dienstweg einbringen (bei der Musikschulleitung)!

Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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