Bürgerbegutachtung & Reaktionen auf Hilferuf
Liebe Kolleg*innen,
Schweigen = Zustimmung zum Gesetzesentwurf!
Deshalb: Beteiligt euch unbedingt an der Bürgerbegutachtung!
Nur noch 2 Wochen bis zum Ende der Begutachtungsfrist (23.10.2023)!
Verschiedene Kollegen haben Vorlagen für euch zusammengestellt,
die ihr für eure Stellungnahmen verwenden könnt – siehe Beilagen.
(Allen Helfern vielen Dank für die gemeinsamen Anstrengungen!)
- BRIEFVORLAGEN (Briefkopf, Adresse)
- TEXTBAUSTEINE (Argumente, Formulierungen)
- PARAGRAPHEN (problematische Bestimmungen)
Geben wir nicht auf! Einige strittige Punkte sind noch “in Überarbeitung”. Wir können etwas bewirken! Aber: Je geringer die Teilnahme an der Bürgerbegutachtung ist, desto mehr signalisieren wir Gleichgültigkeit.
Bitte schickt eure Einsprüche an die Bürgerbegutachtungs-Stelle des Landes:
buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Wenn ihr wollt, dass eure Stellungnahme auf der Infonetzwerk-Seite veröffentlicht wird – und eventuell weiteren Kollegen wiederum als Vorlage dienen kann (3 sind schon online) – schickt sie bitte auch an:
noe-mslehrer@gmx.at
Unter folgendem Link findet ihr alle gesammelten Informationen zum Thema Dienstrechtsreform:
Stellungnahmen, Kommentare zur Umfrage, Links zur Petition, Medienberichte, …
https://infonetzwerk.oberwalder.info/dienstrechtsreform/
Der aktuelle Gesetzesentwurf wird gegenüber dem derzeit geltenden Dienst- und Besoldungsrecht eine große Ungleichheit schaffen. Das auf das MS-Schema folgende P-Schema wird von der Einstufung beginnend, über den fehlenden Fahrtkostenzuschuss, bis hin zu den Zwangs-“Pausen” viele Verschlechterungen beinhalten. Es wird zu dem bestehenden 2-Klassen-System (L-Schema, MS-Schema) ein 3-Klassen-System mit einem P-Schema geben, das auf jeden Fall all jene betrifft, die ihren Arbeitsplatz ab Inkrafttreten des Gesetzes wechseln werden und alle jene, die derzeit noch motiviert studieren.
Die förderrechtlichen Neuerungen, die noch auf uns zukommen, werden hingegen wohl alle betreffen:
- Verbands-Zusammenlegungen
- Gruppenunterricht
- mutmaßliche Änderungen des jetzigen Fördersystems*
* Derzeit bekommen die Gemeinden für besser ausgebildete und erfahrenere Lehrkräfte entsprechend höhere Förderungen vom Land gemäß eines Punktesystems im Musikschulgesetz (§ 13):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40007252/LNO40007252.html
Dadurch würden zusätzliche Ungleichheiten auftreten:
Neu angestellte Leiter würden in großen Musikschulverbänden ab 350 Wochenstunden mehr Leitungsstunden bekommen, derzeitige Leiter wahrscheinlich weiterhin die bestehenden Absetzstunden,
neu angestellte Lehrerkollegen würden für den Gruppenunterricht ab 3 Schülern höhere Wertigkeiten bekommen, jetzige erst ab 9 Teilnehmern (dafür jedoch – je nach Formulierung oder Auslegung des Gesetzes – auch für Ensembleunterricht und andere Nebenfächer), …
Was letztendlich ebenfalls alle beträfe: Durch die in der Reform vorgesehene deutliche Anhebung der Gehälter der anderen Gemeindebediensteten (z.B. in dringend benötigten Bereichen wie Kinderbetreuung und technischer Dienst) werden den Gemeinden angeblich Millionen von Mehrkosten entstehen. Werden sich durch die Coronakrise finanzgeschwächte Gemeinden in Zeiten anhaltender Inflation und womöglich bevorstehender Rezession Musikschulen in der heutigen Form weiterhin leisten können?
Auf die förderrechtlichen Änderungen des Musikschulgesetzes (dessen Vorbote und Grundlage die Dienstrechtsreform offenbar darstellt) können wir erst reagieren, wenn diese ebenfalls veröffentlicht und zur Begutachtung gestellt werden. Aber eines können wir jetzt tun:
Wir müssen zahlreich und auf fachlich konstruktive Weise zeigen, dass wir mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf nicht einverstanden sind!
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REAKTIONEN AUF HILFERUF (INFO 558)
offener Brief des Musikschulausschusses an Gewerkschaft und Arbeiterkammer
(https://drive.google.com/file/d/1IG0LNTDIornxK03qyjOTjNrjmDMSRyeV/view)
Die Vorsitzende des Musikschulausschusses, Martina Glatz, berichtet uns: Obwohl die Musikschullehrer keine Mitglieder der Arbeiterkammer sind (die AK-Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt), hat die Arbeiterkammer NÖ uns schnell und freundlich geantwortet, dass sie unsere Sorgen sehr ernst nehmen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen werden, unsere Anliegen zu unterstützen.
Die Gewerkschaft younion hat ihrem eigenen Ausschuss bisher nicht geantwortet. Stattdessen hat sie an ihre Mitglieder per Post Antworten auf häufige Fragen zum neuen Dienstrecht (FAQs) ausgeschickt, wie sie eigentlich die Dienstgeberseite bei ihrer Zoom-Präsentation angekündigt hatte (Gemeindebund-Präsident Bgm. DI Pressl, Jurist Mag. Landsteiner).
Zur Ergänzung / Klarstellung:
10 Minuten:
“Die “Pause” ist […] Dienstzeit […] und daher über den B-Topf bezahlt.”
Die Jahresarbeitszeit im B-Topf ist eine Pauschale (quasi ‘all inclusive’), in der keine Überstunden vorgesehen sind – und die übrigens laut eigener Rechtsauskunft der Abteilung Gemeinden “schon ihrem Wesen nach nicht vor Ort erbracht” wird (unterfertigt: “Mit freundlichen Grüßen NÖ Landesregierung Im Auftrag Mag. Landsteiner”).
Ruhepause:
“Es gibt auch für Musikschullehrer:innen das Recht auf eine bezahlte Pause von einer halben Stunde, wenn die Tagesarbeitszeit sechs Stunden übersteigt.”
Heißt das, dass man – wenn die Unterrichtszeit an einem Tag sechs Stunden übersteigt – eine 30- oder 25-minütige Einheit weniger unterrichtet und die Zeit trotzdem bezahlt bekommt? Das würde nämlich bedeuten, dass sich mindestens ein Schüler (eine Gruppe / ein Ensemble / …) pro Unterrichtstag weniger ausgeht!
Stundensicherheit:
“Änderungen zum nächsten Schulbeginn erfordern sachliche Gründe, z.B. eine nicht unwesentliche Änderung der Schülerzahl [20 %] im unterrichteten Instrument.”
Laut dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf ist “in den Dienstverträgen und in den Nachträgen zu den Dienstverträgen jeweils das für das jeweilige Schuljahr vereinbarte Beschäftigungsausmaß […] anzuführen” (§ 108 Abs. 2 Z 2).
Vordienstzeiten:
“Angerechnet können dann neben Dienstzeiten bei privaten Dienstgebern auch Berufserfahrungen in Orchestern oder Bands werden.”
Wenn es im “Ermessensspielraum” der Dienstgeber liegt, ob und welche Vordienstzeiten in anderen Musikschulen oder vom Studium angerechnet werden, werden es viele Musikschullehrer womöglich nicht bis in die höchste Vorrückungs-Stufe des “Erfahrungsanstiegs” schaffen. Dann sind angeblich gleiche Lebensverdienstsummen schon allein dadurch nicht mehr vergleichbar.
Leistungsbeurteilung:
“Es wird keine verpflichtende periodisch wiederkehrende Leistungsbeurteilung eingeführt, …”
Momentan steht in dem entsprechenden § 69 zur Leistungsbeurteilung im Abs. 1 “Im Fall der Wahrnehmung von Missständen”, und im Abs. 5 steht “bei der Leistungsbeurteilung nach einer Ermahnung”, während in den anderen Absätzen nur von Leistungsbeurteilung die Rede ist.
Entlohnungsgruppen:
“In der neuen Gruppe P1 sollen Musikschullehrkräfte eingereiht werden, die keine musikpädagogische Ausbildung vorweisen können, …”
Vorsicht! Da die Kriterien für die Einstufung als “zwingende Vorbildung” formuliert sind (“soweit nicht die zwingende Vorbildung [der nächsthöheren Gruppe] erfüllt ist”), landet man auch in der niedrigsten Einstufung, wenn man keinen Abschluss eines künstlerischen oder musikpädagogischen Studiums mit mind. 240 ECTS-Anrechnungspunkten vorzuweisen hat. Und man landet in der mittleren Einstufung, wenn man nicht die “zwingende Vorbildung” der höchsten Gruppe erfüllt (nämlich musikpädagogisches Studium mit mind. 360 Anrechnungspunkten, künstlerisches Studium nicht vorgesehen!).
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Weitere Zeitungsartikel:
02.10.2023
Heute
Schluss-Akkord? Musikschulen in NÖ massiv bedroht
Für Musiklehrer und Schüler könnte sich die Lage aufgrund eines neuen Gesetzes bald massiv eintrüben.
https://amp.heute.at/s/schluss-akkord-musikschulen-in-noe-massiv-bedroht-100294017
Mit freundlichen Grüßen
Euer Infonetzwerk-Team
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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