neue Quarantäne-Bestimmungen,
Verschweigen von Verdachtsfällen & Appell
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der Seite des Bildungsministeriums sind bereits die Maßnahmen für den Schulbetrieb der Regelschulen ab Montag veröffentlicht:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html
Die Regelungen Ihrer eigenen Musikschule erfragen Sie bitte – wie immer – bei Ihrem Dienstgeber beziehungsweise der Musikschulleitung!
Die Seite des Sozialministeriums zu den jeweils aktuellen Corona-Maßnahmen wurde bis heute (Samstag) Nachmittag noch nicht upgedatet:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Einstweilen kann man die neuen Bestimmungen den Medien entnehmen, beispielsweise dem Coronavirus-Infopoint des ORF oder der APA-Grafik im Anhang:
https://orf.at/corona/stories/3242767/
NEUE QUARANTÄNE-REGELUNGEN
Die Maßnahmen, insbesondere die Lockerungen der Quarantäne-Regelungen, scheinen nicht mehr nur der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu dienen, sondern in erster Linie der Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Denn selbst die dreifache Impfung schützt bei der um ein Vielfaches ansteckenderen Omikron-Variante nicht grundsätzlich vor eigener Ansteckung und Weitergabe des Virus. Trotzdem gilt ab heute:
“Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal geimpft ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten.”
“Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur [können] mit einem täglich gültigen Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen.”
Bisher stand im Infopoint-Beitrag darüber, was im Fall einer Infektion zu tun ist: “Im Durchschnitt vergehen ab der Infektion mit dem Virus fünf, sechs Tage, bis bei einer Person Symptome auftreten – manchmal auch mehr.” Aufgrund der neuen Bestimmungen wurde der betreffende ORF-Artikel gelöscht und unter anderem ersetzt durch die Information:
“Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich.”
Auch in den Schulen soll offenbar erst reagiert werden, wenn sich bereits Cluster bilden:
“Erst wenn es innerhalb von fünf Tagen zu mehreren positiven Fällen in derselben Klasse bzw. Gruppe kommt, werden die abgrenzbaren Bereiche der Klasse bzw. Gruppe ins Distance-Learning geschickt.
Ab der fünften Schulstufe werden weiterhin nur enge Kontakte und direkte Sitznachbarn als Hochrisikokontakte eingestuft. Hier gilt ebenso, dass keine Einstufung als Kontaktperson erfolgt, wenn konsequent und durchgehend Maske getragen wurde.”
Zum Thema konsequentes und effizientes Maske Tragen stellt übrigens das Österreichische Jugendrotkreuz in Kooperation mit dem BMBWF unter anderem folgenden Aushang zur Verfügung (siehe auch im Anhang):
https://www.gemeinsamlesen.at/fileadmin/corona/CV3-A4-Maske-Tragen-Sek.pdf
(Infopakete zum Coronavirus: https://www.gemeinsamlesen.at/corona)
VERSCHWEIGEN VON VERDACHTSFÄLLEN
Diese Entwicklung bereitet mir als Interessenvertreter große Sorge. Denn schon bisher wurden immer wieder Probleme an mich herangetragen, die sich in ‘Grauzonen’ oder aufgrund von Verzögerungen in den ‘Behördenwegen’ ergeben haben.
Um ein Beispiel herauszugreifen: So wurden im Anschluss an Lehrerkonferenzen positive Testergebnisse einzelner Lehrkräfte dem Lehrerkollegium nicht mitgeteilt – nach dem Motto “… keinen Wirbel machen”. Das Zurückhalten von solchen Informationen verhindert, dass Betroffene ihr Verhalten anpassen können (sich vor ihrem nächsten Arbeitstag nochmals zusätzlich testen lassen, oder den Unterricht sicherheitshalber ins Homeoffice verlegen), und kann in der aktuellen Omikron-Situation mehr denn je zur Ausbreitung des Virus und zur Gefährdung nicht nur vulnerabler Gruppen beitragen.
Da von Dienstgeberseite in solchen Fällen mitunter auf den Datenschutz verwiesen wurde: Es ist nicht notwendig, Namen zu nennen, um die Anwesenden beispielsweise einer Konferenz darüber zu informieren, dass jemand Infizierter unter ihnen war – und ihnen dadurch zu ermöglichen, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen!
Weiters wurde mir wiederholt berichtet, dass Kollegen davon abgehalten wurden, ihre Schüler von ihrem Corona-Test zu informieren – etwa so lange nur ein Antigentest vorlag und bis das PCR-Testergebnis ausgewertet war. In diesen Fällen wurde damit argumentiert, dass die Selbsttests viel zu ungenau seien und nur Aufruhr verursachen würden. Aus Sorge, dass das Bekanntwerden von Corona-Fällen dem guten Ruf der Musikschule schaden könnten, sollten die Kollegen lieber abwarten, bis der Befund sicher sei.
Dem ist zu entgegnen, wie sehr es dem Ruf der Musikschule schaden kann, wenn Betroffene herausfinden, dass sie erst Tage später von einem bereits bekannten Verdachtsfall erfahren haben – Tage, in denen die Schüler bereits etliche Schulkollegen, Freunde, Eltern oder gar Großeltern angesteckt haben können, deren Besuch sie in Kenntnis des Sicherheitsrisikos andernfalls verschieben hätten können …
APPELL
Wenn sich die Omikron-Welle tatsächlich zu einem solchen “Tsunami” entwickelt wie von der WHO befürchtet, werden die Behörden überlasteter sein denn je. Gleichzeitig soll sich die Variante mit einer Verdoppelungsrate von zwei bis drei Tagen so rasend schnell ausbreiten, dass Experten schon dafür plädieren, vor Treffen zusätzlich Antigen-Selbsttests zu verwenden, da PCR-Tests überholt sein können, bis die Ergebnisse vorliegen.
Ich appelliere daher nicht nur im Namen von Angehörigen der Risikogruppe oder von Kollegen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen oder die sich einfach Sorgen machen, an jeden Einzelnen, insbesondere jedoch an verantwortliche Vorgesetzte:
Wenn wir dazu beitragen wollen, dass weniger Menschen krank werden oder gar sterben, dass das erschöpfte Gesundheitspersonal und Gesundheitssystem nicht zusammenbricht – und dass in unserem eigenen Interesse auch die Musikschulen offen bleiben dürfen, …
- seien wir umsichtiger, als es die Bestimmungen verlangen!
- seien wir schneller als die Behörden!
- informieren wir so transparent wie nur möglich!
- und verlassen wir uns nicht nur auf einzelne Sicherheitsvorkehrungen, sondern schöpfen wir alle Vorsichtsmaßnahmen aus, die uns zur Verfügung stehen! Jede einzelne kann für sich genommen möglicherweise nichts verhindern, aber in Summe dazu beitragen, die Gefährdung zu reduzieren.
CHECKLISTEN & STRAFGESETZ
Anbei die Checklisten des Musik & Kunst Schulen Managements für den Umgang mit Verdachtsfällen:
Szenario A – Die betroffene Person ist in der Schule anwesend
https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/Corona/corona_checkliste_VERDACHTSFALL_ANWESEND_in_Musikschulen_NOE.pdf
Szenario B – Die betroffene Person ist nicht in der Schule anwesend
https://www.mkmnoe.at/fileadmin/content/Corona/corona_checkliste_VERDACHTSFALL_NICHT_ANWESEND_in_Musikschulen_NOE.pdf
… und für alle, die nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie noch nicht verstanden haben, dass wir eine Verantwortung füreinander, insbesondere für unsere Schüler und deren Angehörige, sowie für die Gesellschaft haben, und die Infektionsfälle immer noch zu vertuschen versuchen, abschließend die Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, nach denen auch die fahrlässige Gefährdung durch eine übertragbare Krankheit wie COVID-19 ein Straftatbestand ist:
§ 178 Strafgesetzbuch
“Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.”
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173679/NOR40173679.html
§ 179 Strafgesetzbuch
“Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.”
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173680/NOR40173680.html
Mit der Bitte um größtmögliche Achtsamkeit
und mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com
—
Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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